Lehrprobe anfechten?

  • Hallo zusammen!
    Ich hatte vergangene Woche Lehrprobe und einer der Prüfer erschien 20 Minuten zu spät.
    Da wir nach 10 min nicht länger auf ihn warten konnten und auch wollten, wurde festgelegt, dass mein Schulleiter als Prüfer einspringen soll.
    Die Stunde begann und durfte eigentlich nach Aussage meines Seminarlehrers nicht mehr unterbrochen werden. Nach wenigen Minuten stand der eigentliche Prüfer dann in der Türe und nahm kommentarlos seinen Platz ein, der Schulleiter zog sich zurück. So konnte ich nach insgesamt 20 min Wartezeit und der Störung endlich mit meiner Unterrichtsstunde beginnen. Die Kids waren entsprechend verwirrt und konnten sich kaum auf den U konzentrieren. Auch ich war komplett aus meinem zeitlichen Ablauf raus und habe in einigen Situationen bestimmt nicht so reagiert, wie ich es sonst tun würte. Somit unterliefen mir ein paar Fehler. Am Ende bin ich mit der Note 4 abgespeist worden. Das Beste: keine Entschuldigung von Seiten des Prüfers, absolut nichts!
    Meine Frage nun:
    Theoretisch habe ich das Recht, diese Prüfung anzufechten und zu wiederholen. Hat jemand von euch damit schon Erfahrung gemacht und kann mir einen Tipp geben, ob sich der ganze Aufwand rentiert oder mir eher Ärger mit dem gesamten Schulamt einhandelt?
    Danke für eure Hilfe

  • Ja geht's noch?
    Eine solche Stunde kann und darf nicht als Lehrprobe anerkannt werden.
    Dich trifft kein Verschulden - ich kenne die bayrische Prüfungsordnung nicht. M.E. muss die Lehrprobe wiederholt werden - mit einem anderen Prüfer.


    Wende dich an die Personalvertretung oder Gewerkschaft und lass dich beraten.


    Ärger mit dem Schulamt hat wohl eher der Prüfer zu befürchten.

    Vorurteilsfrei zu sein bedeutet nicht "urteilsfrei" zu sein.
    Heinrich Böll

    Einmal editiert, zuletzt von alias ()

  • Also ich hab hier schon ganz häufig gelesen, dass Leute ihre Lehrprobe anfechten wollten, weil sie sich aus welchen Gründen auch immer unfair behandelt fühlten.


    Dein Fall ist der erste, bei dem ich persönlich dachte: Da ist es auch für Außenstehende und andere als den Prüfling selbst nachvollziehbar, dass an der Prüfungssituation definitiv etwas nicht gestimmt hat.


    Würde dir den gleichen Tip geben: Lass dich beraten! SO geht's nicht.

  • also ich würde an deiner stelle auch schnellstmöglich mal nachhören, welche rechte du hast!
    bist du in einem lehrerverband? die geben da doch immer recht gute auskunft!
    was sagt sein seminarleiter/in?


    das ist echt der hammer...

  • Also entschuldige mal, aber der Prüfer hat wohl eines an der Klatsche! So eine bodenlose Unverschämtheit!
    Da würde ich mich gleich mal bei der Gewerkschaft erkundigen. Das wirst du hoffentlich nicht auf dir sitzen lassen!


    Panama, völlig entsetzt!



    :qualm: :qualm:

    "Du musst nur die Laufrichtung ändern..." sagte die Katze zur Maus, und fraß sie.

  • Eine Nachfrage trotzdem:
    Fließt diese Note in deine Prüfungsnote ein - oder war es nur ein "beratender, informativer Unterichtsbesuch"?


    Im ersten Fall: Wer sich nicht wehrt, lebt verkehrt.
    Im 2.Fall: Abhaken. Darauf bestehen, dass diese Note nirgends vermerkt wird.


    Was sagt eigentlich dein Schulleiter zum Ganzen?

    Vorurteilsfrei zu sein bedeutet nicht "urteilsfrei" zu sein.
    Heinrich Böll

  • Es handelte sich leider nicht nur um einen Unterrichtsbesuch, sondern um die notengebende Lehrprobe.
    Im Kollegium haben sich natürlich alle erst mal über den Prüfer aufgeregt, aber sie stehen da voll hinter mir. Mit dem Schulleiter und auch mit meiner Seminarleitung konnte ich leider nicht mehr sprechen, die Prüfung war am Freitag und wir haben jetzt erst mal eine Woche Winterferien.
    Aber ich werde mich mit der Rechtsabteilung des Lehrerverbandes in Verbindung setzen, mal abwarten, was die für Erfahrungen schon gemacht haben und mit raten.
    Wenn ich mehr weiß melde ich mich hier an dieser Stelle wieder.
    Dank euch schon mal für die ermunternden Worte und die geistige Unterstützung!

  • Das könnte schon als Verfahrensfehler zählen und hat sicherlich bei einer Anfechtung gute Chancen. Lass Dich gut beraten und viel Erfolg!

  • Hallo Erbse_BT,


    grundsätzlich kann ich mich den anderen hier nur anschließen und ich denke, du hättest wirklich gute Chancen mit deiner Anfechtung durchzukommen.


    Ich würde mir aber auf jeden Fall auch die Frage stellen, ob ich mir den Stress einer erneuten Prüfung noch einmal antun würde. Du hast ja bestanden. Es hängt natürlich davon ab, wie deine Chancen auf eine Stelle mit dieser Note sind. Besonders, wenn alle anderen Noten gut sind und die Stellensituation positiv aussieht, würde ich mir den Prüfungsstress nicht nochmal freiwillig antun.
    Ich wünsche dir alles Gute bei deiner Entscheidung und für den Fall einer Anfechtung der Prüfung gutes Gelingen!

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