Weihnachtsgeld BAT in NRW

  • Hallo!


    Es kann sein, dass es diese Anfrage schon mal gab, aber irgendwie hat die Suche nichts ausgespuckt. Und manuell suchen will ich nicht, da die Seite bei mir momentan extremst langsam ist!


    Also, Ich bin zum 18.8.06 im Land NRW als Vertretungslehrerin mit voller Stelle an einer Förderschule angestellt worden. Vergütet werde ich nach BAT3 (Naja, werd ja wohl jetzt umgestellt auch TVÖD, aber da hab ich mal so gar keinen Plan von). Hat irgendwer eine Ahnung ob und wenn ja was ich an Weihnachtsgeld bekomme (Also so prozentual zu meinem Gehalt)??
    Hab leider keine Ahnung wo ihc das im Internet finden kann!


    Wär ja mal ganz nett zu wissen, ob da eventuell noch nen kleiner Bonus drauf kommt!


    Liebe Grüße,


    Sunny!

    Tschacka!


    <img src="http://img113.imageshack.us/img113/6624/zwanzigklein7xb.jpg">

    Einmal editiert, zuletzt von Sunrise1408 ()

  • Och kommt schon Leute! Es kann doch nicht sein, dass hier nicht ein einziger angestellter Lehrer rumsurft!


    Ich würd doch so gern nach London in den Ferien, dafür wäre das Weihnachtsgeld nicht schlecht! Kommt schon, helft mir bei meiner Sprachverbesserung!


    LG, Sunny!

    Tschacka!


    <img src="http://img113.imageshack.us/img113/6624/zwanzigklein7xb.jpg">

    • Offizieller Beitrag

    Gerade hab ich gelesen, dass es für dieses Jahr noch bei der alten Regelung fürs Weihnachtsgeld bleibt und erst ab 2007 die neue gilt. Bei der GEW gab's ne gute Seite dazu. Habe mir auch einen Packen Papier zum TVÖD ausgedruckt, aber noch nicht gelesen ...


    Talida

  • Ich hab egeselen, dass angestellte Lehrer in NRW nur Weihnachtsgeld bekommen, wenn sie im Juli Gehalt hatten (also nicht in den Ferien arbeitslos waren).
    Man wird also doppelt gestraft.
    War sogar auf der Seite vom LBV meine ich

  • Na toll, also kein Weihnachtsgeld, schade!!!!!!


    PH, London hab ich trotzdem gestern gebucht! Das lass ich mir doch nicht verderben!


    LG, Sunny! (die sich toooootal auf London freut)

    Tschacka!


    <img src="http://img113.imageshack.us/img113/6624/zwanzigklein7xb.jpg">

  • Was das Weihnachtsgeld betrifft:


    Wie sieht es denn mit Referendaren aus, die im 2. Ausbildungsjahr sind und zum 31. Januar aufhören?


    Was soll diese Bedingung bedeuten:
    "Sie verbleiben bis mindestens 31. März des Folgejahres im öffentlichen Dienst."


    D.h. wir bekommen kein Weihnachtsgeld?


    LG,
    Dudel

    • Offizieller Beitrag

    Dudelhuhn


    Das Weihnachtsgeld KANN zurückgefordert werden, muss aber nicht. Wenn Du entweder eine Vertretungsstelle oder dann eine feste Stelle haben solltest, kannst Du es behalten. So war es bei mir. Ich hatte eine Vertretungsstelle und war somit immer noch beim Land beschäftigt.


    Gruß
    Bolzbold

  • Oh Wunder, ich habe doch tatsächlich doch eine "Zuwendung" bekommen! Wow was war ich überascht, und zwar positiv! Jucheeeee, London ich komme!!!!!!!!!!!!!!


    LG, Sunny!

    Tschacka!


    <img src="http://img113.imageshack.us/img113/6624/zwanzigklein7xb.jpg">

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