Jugendamt informieren?

  • Hallo,


    ich habe einen Schüler (16 Jahre), der in der Schule nichts mehr macht und in sehr vielen Fächern eine schlechte Note erhält.


    Die Mutter ist letztes Jahr verstorben.


    Ich habe bis heute kein unterschriebenes Halbjahreszeugnis, habe beim Elternsprechtag keine Rückmeldung erhalten und erreiche telefonisch nur den Schüler selbst oder einen AB.


    Vielleicht mache ich mir zu viele Gedanken, aber was würdet ihr jetzt tun?


    Kann man als normaler Lehrer mit dem Jugendamt telefonieren. Muss alles gleich über die Schulleitung laufen? Soll ich den Vater schriftlich einbestellen?

  • Ja natürlich kannst du als normaler Lehrer mit dem Jugendamt sprechen. Allerdings würde ich das jetzt noch nicht machen. Erst schriftlich den Vater informieren und zum Gespräch bitten, ganz deutlich machen, dass du Verständnis für die Situation hast, dir aber Sorgen um den Jungen machst. Wenn da keine Reaktion kommt, schnell zur Schulleitung, diese informieren und dann das Jugendamt anrufen.


    Kannst du mit dem Schüler selber reden, kommst du an ihn heran? Was sagt er denn über seine Situation?

    There is a difference between knowing the path and walking the path. (Matrix)

    Einmal editiert, zuletzt von Kiray ()

    • Offizieller Beitrag

    Noch besser wäre, die Menschen dieser Familie - WENN da was aus dem Ruder läuft - dazu zu bringen, selbst beim Jugendamt anzurufen oder sie dahin zu begleiten. Die beim JA fangen auch erstmal mit niederschwelligen Angeboten an und das funktioniert immer besser, wenn es von den Menschen, die Unterstüzung brauchen, selbst eingefordert wird.

    WE are the music-makers, and we are the dreamers of dreams,
    World-losers and world-forsakers on whom the pale moon gleams
    yet we are the movers and shakers of the world for ever, it seems.

  • Du darfst natürlich selbsständig das Jugendamt informieren. Bist ja ein freier Mensch :-. Aber ich würde das nie machen sondern immer über die Schulleitung gehen. Aber vorher alle anderern Möglichkeit ausschöpfen. Wundere mich eh, dass du den Vater noch nicht gespochen/ bestellt hast.

  • Nur so als Tipp:


    Ich hatte neulich mit dem Jugendamt Kontakt, und die Frau vom Jugendamt hat gesagt, dass ich als Lehrer jederzeit anrufen könnte, um mich zu informieren, wie ich mich verhalten könnte. Solange ich nur "mal angenommen, ich hätte einen Fall, in dem..." und nicht "ich habe einen Fall, in dem" sage, braucht sie nicht agieren, sondern kann mich nur beraten. Aufgabe des Jugendamts wäre nicht gleich, die Kinder wegzunehmen, sondern erstmal zu schauen, wie kann innerhalb der Familie/Schule geholfen werden und beratend zu wirken.Falls ich sie dann doch brauchen sollte, hätte sie aber im Hinterkopf, was wir alles schon versucht hätten...


    Trotzdem würd ich hier erstmal über die Schulleitung gehen und versuchen, mit ihrer Hilfe Kontakt zum Vater herzustellen (falls es wirklich nicht anders geht, wirkt oftmals "dringlicher", wenn die Schulleitung auf dem AB um Rückruf bittet und nicht nur der Lehrer)

  • Sehr kritisches Thema, weil es die Verschwiegenheitspflicht berührt.
    Unbedingt mit der Schulleitung kurzschließen und Rückendeckung einholen.


    Ich bin bei solchen Problemfällen so vorgegangen:
    Elterngespräch geführt und dabei auf die Unterstützungsmöglichkeiten durch die Jugendhilfe hingewiesen sowie die Anschriften und Telefonnummern der Psychologischen Beratungsstellen und Erziehungsberatungsstellen der Kirchen - sowie des Jugendamtes überreicht.
    Angeboten, auch selbst beim Jugendamt anzurufen und anzufragen, welche Hilfsmöglichkeiten es im konkreten Fall gäbe sowie die Eltern um Befreiung von der Schweigepflicht gebeten. Diese Befreiung muss nicht schriftlich erfolgen.

    Vorurteilsfrei zu sein bedeutet nicht "urteilsfrei" zu sein.
    Heinrich Böll

  • Zitat

    Original von Halli
    Du darfst natürlich selbsständig das Jugendamt informieren. Bist ja ein freier Mensch :-.


    Als Lehrer und Beamter nicht ganz. Da hast du dich an Verordnungen und Gesetze zu halten. Eine dieser Regelungen betrifft die Verschwiegenheitspflicht, der wir unterliegen.

    Vorurteilsfrei zu sein bedeutet nicht "urteilsfrei" zu sein.
    Heinrich Böll

  • Achso sonst muss sich niemand ans Gesetz halten?
    Aber gut Verschwiegensheitspflicht schon, aber auch da gibt es Grenzn.

  • Zitat

    Original von alias
    Elterngespräch geführt und dabei auf die Unterstützungsmöglichkeiten durch die Jugendhilfe hingewiesen sowie die Anschriften und Telefonnummern der Psychologischen Beratungsstellen und Erziehungsberatungsstellen der Kirchen - sowie des Jugendamtes überreicht.


    So wie ich den Ausgangspost verstanden habe geht darum, dass der Vater einfach nicht ERREICHT wird, keine Unterschriften erfolgen, telefonisch nicht erreichbar.
    Ich würde den Vater zunächst postalisch zu einem Termin einladen und dann weitersehen.

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