Elterngespräche mit getrennten Eltern

  • Ich bin Klassenlehrerin einer vierten Klasse und habe da natürlich auch so ein paar Spezialschüler mit Spezialproblemen.
    Da sind häufige Elterngespräche an der Tagesordnung, was ich ja auch völlig in Ordnung finde. Elternhaus und Schule sollten ja zusammenarbeiten.
    Nun habe ich einen Schüler, bei dem es viel zu sprechen gibt, und dessen Eltern geschieden sind.
    Die haben gemeinsames Sorgerecht, aber weigern sich, gemeinsame Termine wahrzunehmen... sie möchten den jeweils anderen nicht treffen.
    Beide wollen sich aber vorbildlich um das Kind kümmern und natürlich immer mit Lehrerin und Schule im Gespräch sein.
    Und so kommen beide unabhängig voneinander und vereinbaren Termine mit mir,. Beim ersten mal habe ich mich noch gewundert... aber als es das zweite mal vorkam, habe ich vorgeschlagen, doch gemeinsame Termine zu machen, da ich eh zweimal dasselbe erzähle... und meine Arbeit gerne rational gestalte. Sie verstehen mich da... aber wollen auf keinen Fall in einem Raum zusammen sitzen.


    Habt ihr auch solche Fälle?
    Wie löst ihr das?
    Kann ich sagen, ich mache nur einen Termin? Wer kommt, der kommt?
    Oder kann ich sagen, ich rede nur mit dem Elternteil, bei dem das Kind lebt und der soll dann dem anderen Elternteil Bericht erstatten?
    Oder macht ihr tatsächlich zwei Termine mit jeweils einem Elternteil und redet dann zweimal dasselbe?

    Das Leben ist unberechenbar. Iss das Dessert zuerst!

  • Oh je, das klingt wirklich kompliziert. Ich weiß leider keine Lösung, allerdings denke ich da, was die wohl von einem gemeinsamen Sorgerecht haben, wenn sie beide gar nichts mehr miteinander zu tun haben wollen...
    :rolleyes:


    Vielleicht hat Deine Schulleitung eine Anregung für Dich?


    Irgendwie finde ich persönlich jetzt ja schon, dass man es so machen könnten, dass man nur einen Termin anbietet, denn wenn alle Kinder auch noch jeden Termin doppelt bräuchten dann käme man ja zu gar nichts anderem mehr... ;)

  • Abwechselnd?


    Also... zu einem Termin kommt Muttern und verpflichtet sich, die Informationen an Vater weiterzugeben. Zum nächsten Termin kommt der Vater... etc.


    Ich glaube ganz ehrlich einen besseren Kompromiss wirst du nicht finden. Zwei Termine für ein Kind halte ich für unzumutbar für dich, bei allem Verständnis für die problematische Situation.


    Grüßle
    NannyOgg

    ~ Wenn ihr mich sucht, ihr findet mich im Zwiespalt. ~

  • Hallo,
    das gleiche Problem hatten wir auch schon und wir haben auch einen extra Termin für jedes Elternteil gemacht und sogar zwei Elternsprechtagstermine angeboten (wurde jedoch nur einer wahrgenommen!).
    Mittlerweile würde ich aber nur noch einen Termin anbieten, vorzugsweise mit dem Elternteil, bei dem das Kind lebt. Ich denke, daß man von erwachsenen Menschen erwarten kann, daß sich sich gemeinsam an einen Tisch setzen kann, wenn es um das eigene Kind geht!
    Gruß Lotta

  • Da man nicht weiß. was da alles vorgefallen ist, würde ich freilich beiden Eltern einzeln Bericht erstatten. Beide haben ja schließlich das Sorgerecht und vor allem, sie möchten es ja beide wahrnehmen! (d.h. ja auch sie nehmen sich die Zeit in die Schule zu kommen und wollen sich um das Kind kümmern - Ist doch super!)
    Du könntest z.B. jedem aber nur die Hälfte der Zeit geben...;-)...hätte vielleicht auch den Vorteil, dass die Eltern nicht ins Schimpfen über den Ex-Partner kommen und sich das Gespräch wirklich auf´s Kind bezieht!

  • So einen Fall habe ich auch in der Klasse. Ich bin dazu verpflichtet auf Wunsch beiden einen getrennten Termin zu geben (laut Schulleitung), obwohl die Mutter sich schriftlich verpflichtet hat, Infos an den Vater weiter zu leiten. Wer das Sorgerecht hat, hat auch das Recht auf Beratung / Information aus 1. Hand.
    Gott sei Dank reicht es dem Vater aber, einen extra Elternsprechtagstermin zu bekommen. Alles andere regle ich mit der Mutter.


    LG


    Sina

    • Offizieller Beitrag

    Bei gemeinsamem Sorgerecht sollten die Eltern doch im Stande sein, mal eine halbe Stunde bei einem sachlichen Gespräch mit einer 3. Person sachbezogen über ihr Kind zu sprechen -- zu dessen eigenem Wohl !!!!


    Und wie um alles in der Welt wirkt es denn auf das Kind, wenn Mama und Papa DAS nicht mal mehr gemeinsam tun können ??


    Ich würde keine zwei Termine anbieten, allenfalls eine Art Protokoll dem nicht erscheinenden Elternteil zusenden.


    Wenn nur einer das Sorgerecht hat, darf nach meiner SL der andere Elternteil gar nicht so einfach von mir Auskunft bekommen.

  • Ehrlich gesagt verstehe ich nicht, was das mit dem Wohl des Kindes zu tun haben soll, wenn beide Eltern - wie in dem Fall beschrieben- gleichzeitig bei der Lehrerin das Gespräch haben.
    (ich als Lehrerin erzähle doch beiden das gleiche im Einzelgespräch über das Kind- ob und wie sie Tipps, etc pp dann daheim umsetzen, ob dann beide an einem Strang ziehen, kann ich doch auch bei
    bei Eltern, die gemeinsam daheim das Kind erziehen nicht wissen und nicht beeinflussen
    ...)


    Wenn Eltern wirklich so zerstritten sind (und das gibt es nun mal- froh bin auch ich nicht drüber-) will ich gar nicht, dass beide gleichzeitig erscheinen- und das sollen sie auch nicht müssen.


    Ich als Lehrerin bin weder Richter noch Vollzugsbeamtin ...(zumindest was die Eltern betrifft ;)


    Ich bleib dabei: Ich würde beide einzeln einladen. Ich verschwende als Lehrerin wirklich einiges an Zeit sinnlos (Schrifwesen :-()...aber sollte doch froh sein, dass beide kommen wollen....und dann nicht noch an erwachsene Leute Forderungen stellen oder sie zu etwas zwingen, das sie (vielleicht auch nur im Moment, für einige Monate,...) nicht können und wollen.

  • Zitat

    Original von funke
    Ehrlich gesagt verstehe ich nicht, was das mit dem Wohl des Kindes zu tun haben soll, wenn beide Eltern - wie in dem Fall beschrieben- gleichzeitig bei der Lehrerin das Gespräch haben.


    Bei all dem, was ein Kind bei einer Scheidung durchmachen muss, wäre es vielleicht eine kleine Erleichterung, wenn es sieht, dass Mama und Papa wenigstens nach außen hin noch gemeinsam und ohne Streit agieren können, insbesondere dann, wenn es um das Kind selbst geht.


    Zitat

    Original von funke
    Ich bleib dabei: Ich ... sollte doch froh sein, dass beide kommen wollen....und dann nicht noch an erwachsene Leute Forderungen stellen oder sie zu etwas zwingen, das sie (vielleicht auch nur im Moment, für einige Monate,...) nicht können und wollen.


    Dazu eine andere Perspektive: Wenn sich Mama und Papa scheiden lassen, realisieren sie genau damit ihre persönlichen Bedürfnisse, ohne Rücksicht auf das Bedürfnis des Kindes nach intakter Familie. Das Kind wird gezwungen, die neuen Realitäten zu akzeptieren. Und jetzt dürfen auch wir Lehrer nicht mehr mit irgendwelchen Forderungen und Zwängen kommen?
    Oder soll ich das so lesen, dass man keine Forderungen und Zwänge mehr zumutet, weil es ja Erwachsene sind? Nach dem Motto: Wenn schon jemanden zu etwas zwingen, dann aber bitte die Kinder, nicht die Erwachsenen?


    Wie man spüren kann, habe ich fast kein Verständnis für das Verhalten dieser Eltern. Lediglich die Tatsache, dass sie selbst reflektieren können, dass für dich, caliope, als Kollegin das im Grunde eine Zumutung sind, finde ich lobenswert.


    Schon vorab etwas zu einem klassischen Einwand: Ja, es gibt natürlich auch Fälle, wo die Entscheidung für eine Scheidung auch im Sinne und zum Wohle des Kindes ist. Aber ich weigere mich so zu tun, als sei das mittlerweile die Regel.

    "Die Welt ist kein romantischer Ort mehr.
    Einige Menschen in dieser Welt sind es aber trotzdem noch.
    Und darin liegt die Hoffnung…
    Lass die Welt nicht gewinnen, Ally McBeal."

    2 Mal editiert, zuletzt von BillyThomas ()

  • Danke, BillyThomas.
    Ich fand (trotz meiner anderslautenden "Empfehlung") die Argumente für zwei getrennte Gesprächstermine absolut nachvollziehbar... fühlte aber diffus, dass mich was störte. Jetzt weiß ich was es war.

    ~ Wenn ihr mich sucht, ihr findet mich im Zwiespalt. ~

  • Ich finde es armselig, dass Menschen in diesem Fall nicht "in einem Raum" zusammen sein wollen. Ich würde definitiv keine zwei Termine anbieten und alles jeweils gleich besprechen. In diesem Fall würde meine Schulleitung mir sicherlich den Rücken stärken. Gibt es auf Ämtern Termine, wo beide kommen müssen (was auch immer..?), dann würden die es sicherlich nicht tun, mit Recht. Man muss doch von erwachsenen Menschen erwarten können, dass sie mit der Lehrerin reden.
    Ganz ehrlich ... ich weiß gar nicht, auf welche Ideen die Menschen immer wieder kommen... erwarten einzelne Termine... *kopfschüttel*

  • Zitat

    .aber sollte doch froh sein, dass beide kommen wollen....und dann nicht noch an erwachsene Leute Forderungen stellen oder sie zu etwas zwingen, das sie (vielleicht auch nur im Moment, für einige Monate,...) nicht können und wollen.


    Aber mich wollen sie zwingen, zwei Termine zu machen? Sie wollen über meine Zeit verfügen?
    Nur weil sie als erwachsene Menschen es nicht schaffen, sich für 15 Minuten zusammen in einen Raum zu setzen und über das GEMEINSAME Kind zu sprechen, für das sie immerhiin GEMEINSAMES Sorgerecht haben?
    Nach meiner Auffassung bedeutet GEMEINSAM aber schon irgendwie, dass man sich zusammenreisst... die Paarebene verlässt und auf Elternebene miteinander über das gemeinsame Kind spricht. Sollte man Kommunikationsprobleme haben, sollte man nach Lösung suchen... Therapie, Mediator, eine dritte Person als Puffer mitnehmen... aber nicht der Lehrerin des Kindes die Lösung überlassen.
    Je mehr ich darüber nachdenke, umso mehr lehne ich zwei Termine ab.

    Das Leben ist unberechenbar. Iss das Dessert zuerst!

    • Offizieller Beitrag

    ich stimme Prusselliese und Caliope zu.
    Eltern bleiben Eltern, und das sollten sie sich möglichst schnell vergegenwärtigen und entsprechend handeln.


    Ja, sehr wohl zum Wohle des Kindes, Funke !!!


    Sonst lernt das Kind nichts als:
    ich bin so schrecklich, dass Mama und Papa sich nicht mal mehr wegen meiner Belange in einem Raum mit Dritten zusammensetzen können.


    Wirklich armselig, so ein Verhalten. ;(

    • Offizieller Beitrag

    Wir hatten so einen Fall auch mal und nach einem gemeinsamen Gespräch, bei dem es zwischen den Eltern wirklich eskalierte, haben wir uns alle darauf geeinigt, dass die Mutter (bei der das Kind lebte) zukünftig mit uns die Gespräche führt und die Ergebnisse dem Vater des Kindes weiterleitet. Das kann ja auch in schriftlicher Form sein, wenn die beiden sich nicht über den Weg laufen wollen.

  • Gemeinsames SorgeRECHT behinhaltet auch Pflichten, wie der Name schon sagt GEMEINSAME Pflichten.
    Solange es ein Einzelfall ist, würde ich vielleicht auch noch 2 Gesprächen zustimmen, aber zumutbar ist das nicht.
    Doppelte Beratungsarbeit muss nun wirklich nicht sein. Wenn ich das vorstelle für nen Elternsprechtag. :rolleyes: Dann könnte ich tatschlich eine Elternsprechwoche draus machen... (oder in 3 Minuten Terminen abhandeln)

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