Gesundheitsprüfung nicht bestanden - keine Zulassung zum Ref?

  • Hallo,


    ich habe eine dringende Frage: Kann die Zulassung zum Referendariat (in Ba-Wü) wegen zu hohem Blutdruck verweigert werden? Mein Freund war heute beim Gesundheitsamt und hatte einen Blutdruck von 150/85 und außerdem Eiweiß im Urin. Jetzt wurde ihm Blut abgenommen und er wurde zum Internisten geschickt (alles auf Privatrechnung) Meine Frage nun, darf ihm die Zulassung zum Ref. verweigert werden, oder geht es da nur um die Verbeamtung?

  • Zitat

    Original von _Malina_
    Ins Ref darf man, zur Not eben als Angestellter.


    Und das geht sicher? Das Ref. darf ihm also nicht verweigert werden???


    Ich habe aber noch nie gehört, dass jmd. im Ref. nicht Beamter auf Widerruf wurde. Oder ist das wieder eine Landes-spezifische Sache?

  • Wenn man zu alt ist, wird man kein Beamter auf Widerruf z.B.


    Eventuell wird man auch Beamter auf Widerruf, wenn man amtsärztlich durchgefallen ist (ist ja schließlich nur auf Widerruf), da bin ich mir aber nicht sicher!!!


    Das Ref antreten kann man aber auf jeden Fall,entweder so oder als Angestellter.

    • Offizieller Beitrag

    ich weiß nicht, ob da nicht Einiges verwechselt wird.


    Im Referendariat ist man doch IMMER Beamter auf Widerruf, unabhängig vom Alter.
    Für eine anschließende Planstelle danach kann man durchaus zu alt sein. Dann wird man eben Angestellter.


    Aber eine Mischung aus beidem ?(

  • Auch, wenn es etwas Off Topic ist:


    Wie ist das denn genrell, wenn man bei der 1. Untersuchung durchfällt? Hat man dann trotzdem noch die Möglichkeit irgendwann auf Lebenszeit verbeamtet zu werden, oder ist der Zug dann direkt abgefahren? Kommt ja demnächst auch auf mich zu...(wobei ich nat hoffe, dass ich nicht durchfalle...)

  • Dann wird eine Nachuntersuchung gemacht.
    Ich kenne Leute, die erst noch soundsoviele Kilos abnehmen mussten, dann bei der nachuntersuchung war alles okay und sie wurden verbeamtet.
    Vielleicht, hoffentlich, ist der Butdruck ja auch in Ordnung bei der nächsten Untersuchung, und das Eiweiß im Urin weg!

  • Man kann durchaus als Angestellter ins Ref - wir hatten zwei Anwärter dabei, die ganz sicher Angestellte waren. Über die Gründe weiß ich allerdings nichts und ob die andere Bezüge bekommen haben, ist mir auch nicht bekannt...

    Sei immer du selbst! Außer, du kannst ein Einhorn sein - dann sei ein Einhorn! :verliebt:

  • (a) Es gibt Angestellte im Ref. - in BW auf jeden Fall.


    (b) Es gibt einen Rechtsanspruch auf einen Referendarsplatz, sodass man grundsätzlich immer ins Ref darf - vielleicht von ganz extremen Fällen abgesehen, bei denen die gesundheitlichen Voraussetzungen zum schlichten Unterrichten nicht gegeben sind.

  • Es gibt aber auch Länder, in denen darf die Note des 1. Staatsexamens nicht schlechter als xy sein. Sonst ist Essig mit Ref.

  • Danke für eure Antworten! Mein Freund war jetzt beim Internisten und wurde dort auf Herz und Nieren (im warsten Sinne des Satzes) geprüft, es war alles okay: Der Blutdruck absolut normal und es wurde auch überhaupt kein Eiweiß mehr im Urin nachgewiesen. Das EKG und die Blutwerte waren auch top. Jetzt hoffen wir, dass das Gesundheitsamt den Arztbericht berücksichtigt und im Zweifelsfall wenigstens zur Nachuntersuchung bittet.... bisher kam keine Rückmeldung.

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