Datenschutz in Hessen

  • Nur als kleine Anmerkung: mit einer speziell für die Schüler angeschafften und extra abgesicherten externen Festplatte ist es natürlich nicht getan, da man ja schließlich dazu angehalten ist, Sicherungskopien von allen wichtigen Unterlagen und Dokumenten zu erstellen. Heißt also, damit wirklich nichts schief gehen kann ist wohl eher über die Anschaffung von mindestens drei Speichermedien nachzudenken, am besten von unterschiedlichen Herstellern und verschiedenen Chargen, damit auch wirklich nichts passieren kann.


    camel
    (Der noch darüber nachdenkt, wie er einen gesicherten Stromkreislauf in seiner Wohnung zustandekriegt - kennt jemand gute Notfallstromgeneratoren, falls der Strom mal ausfällt, damit die Sicherheitsanlagen weiter aktiv bleiben?)

  • Zitat

    Original von venti
    (Ich wäre natürlich bereit zu unterschreiben, dass ich mit Schülerdaten äußerst sorgfältig umgehe


    Warum sollte ich - lebte ich hinter den Sieger Bergen im waldigen Hessenlande - sowas unterschreiben? Mit Schülerdaten gehe ich sowieso äußerst sorgfältig um, weil das meine Dienstpflicht ist. Genauso halte ich mich an die Datenschutzbestimmungen. Dafür noch einmal eine schriftliche Zusicherung zu verlangen, ist eine ziemliche Frechheit.


    Nele

    Einmal editiert, zuletzt von neleabels ()

  • Zitat

    Original von primarballerina
    Das ist wieder eine so tolle Idee, dass unsere Sommer-Barbie wahrscheinlich schon ganz aufgeregt zappelt und sich bald etwas Entsprechendes für NRW aus den Fingern saugt... L.G. Pia


    Unwahrscheinlich - die hat momentan einen Maulkorb, die Wahl naht. :D


    Nele

  • Nele, ich musste so eine einfache Erklärung vor Jahren mal unterschreiben. Da habe ich auch gewettert, weil es nur die Kollegen machen mussten, von denen man wusste oder ahnte, dass sie zu Hause einen Computer hatten. Die sollten das unterschreiben. Ich wollte damals, dass - wenn überhaupt - es alle unterschreiben ...


    Lassen wir es mal auf uns zukommen, wir armen gebeutelten Hessen :rolleyes:

  • Die Lösung ist doch ganz einfach:


    Schülerbezogene Daten werden erst dann zu Hause auf einem PC verarbeitet, nachdem der Dienstherr (ersatzweise der Schulträger) dort einen vollwertigen Bildschirmarbeitsplatz nach neuesten arbeitsmedizinischen Empfehlungen eingerichtet hat. Die Beantragung der Brille für Bildschirmarbeit und die regelmäßigen Augenuntersuchungen (beides vom Dienstherrn zu tragen) nicht vergessen.


    Vorher wird nichts unterschrieben :D


    Gruß !

    Mikael - Experte für das Lehren und Lernen

  • Aber mal ernsthaft: Was wird denn wohl die (dienstliche) Konsequenz sein, wenn ich mich weigere zu unterschreiben??? :ka:


    Gruß
    Potilla

    Man muss nicht immer jeden da abholen, wo er steht - manchmal ist es auch wichtig jemaden da zu lassen, wo er sein will!

  • Zitat

    Original von Potilla
    Aber mal ernsthaft: Was wird denn wohl die (dienstliche) Konsequenz sein, wenn ich mich weigere zu unterschreiben??? :ka:


    Keine. Dieses Ansinnen ist derart absurd und da werden derart viele Persönlichkeitsrechte deinerseits verletzt, dass die bloße Vorstellung hirnverbrannt ist. Du MUSST ohnehin nur einer Instanz gegen deinen Willen Zutritt zu deiner Wohnung gewähren und das ist die Polizei, die mit einem richterlichen Durchsuchungsbeschluss kommt.


    Unterzeichne grundsätzlich niemals etwas, in dem du Rechtsansprüche für die Zukunft aufgibst; niemals, niemals, niemals. Auf gar keinen Fall.


    Wenn dein Schulleiter mit dem Ansinnen an dich herantritt, fragst du ihn freundlich, auf welcher Rechtsgrundlage diese Anweisung beruht und bittest ihn um die entsprechenden Verweise auf Gesetze und Vorschriften inklusive der genauen Paragraphen und Absätze. Bloß weil ein Ministerium etwas anordnet, heißt das noch lange nicht, dass das nicht widerrechtlich sein kann. Im öffentlichen Dienst musst du nämlich nur tun, was in den Vorschriften festgelegt ist. Es würde mich doch sehr überraschen, wenn die Aufgabe der Unverletzlichkeit der Wohnung und die Überlassung von privaten Datenträgern im hessischen Beamtenrecht vorgesehen wäre.


    Dann weist ihn darauf hin, dass du nicht gewillt bist, wesentliche Rechte deinerseits - Unverletzlichkeit der Wohnung, Persönlichkeitsschutz und Datenschutz über deine Computerinhalte - aufzugeben. Wiederholt er seine Anweisung, dann weigerst du dich weiterhin und bittest um eine schriftliche Anweisung. Das begründest du damit, dass du für eventuelle rechtliche Schritte etwas in der Hand hast. Dann wendest dich in aller Ruhe an den Datenschutzbeauftragten des Landes und gleichzeitig an den Personalrat, damit man die Sache mal grundsätzlich klärt. Irgendwann auf diesem Wege würde ich auch einmal einen Fachanwalt für Verwaltungsrecht konsultieren.


    Für das ganze muss man natürlich die typische Lehrerängstlichkeit mal ablegen, Rückgrat zeigen und das ganze durchfechten.


    Ebenso sollte man den oppositionellen Landtagsabgeordneten seines Vertrauens bemühen. Das sollte man als hessischer Lehrer ohnehin jetzt schon tun. Den kann man dazu auffordern, doch mal eine kleine Anfrage im Landtag zu diesem Thema zu starten.


    Wenn es ein probates Mittel gibt, um Ministerien zu ärgern, dann sind das kleine Anfragen - die machen nämlich einen Arsch voll Arbeit und sind terminlich gebunden. :)


    Das schlimmste, was dir passieren kann, ist, dass dir der Dienstherr untersagt, Schülerverwaltung auf deinem Computer zu betreiben. Dann führst du deine Listen eben per Hand und gibst Gutachten etc. handschriftlich ab. Das wiederum heißt allerdings noch lange nicht, dass du dafür Überstunden machen musst.


    Nele

    2 Mal editiert, zuletzt von neleabels ()

  • Wir haben das vorhin in der Konferenz ausgeteilt bekommen.
    Es gab nur wenig kritische Stimmen, die meisten eher panisch in punkto "Externe Speichermedien - hääää?". :rolleyes:


    Auf die Frage was passiert wenn wir nicht unterschreiben, antwortete unser Herr Rektor sinngemäß, es sei ein Erlass, wir seien Beamte und hätten das zu unterschreiben. Für ihn ist das alles kein Problem. Er nannte dann irgend so ein kostenloses Verschlüsselungstool. Der einzige Kommentar unseres Datenschutzbeauftragten war, dass es schlimmer sei, dass diverse Male Schülerakten offen im Lehrerzimmer lagen.
    Da will ich nicht widersprechen, werde den Wisch aber trotzdem erst mal nicht unterschreiben.


    Werde aber mal meine elektrische Schreibmaschine ausbuddeln. Vorsichtshalber.


    unverschlüsselte Grüße
    NannyOgg

    ~ Wenn ihr mich sucht, ihr findet mich im Zwiespalt. ~

  • Zitat

    Original von NannyOgg
    Wir haben das vorhin in der Konferenz ausgeteilt bekommen.
    Es gab nur wenig kritische Stimmen, die meisten eher panisch in punkto "Externe Speichermedien - hääää?". :rolleyes:


    Auf die Frage was passiert wenn wir nicht unterschreiben, antwortete unser Herr Rektor sinngemäß, es sei ein Erlass, wir seien Beamte und hätten das zu unterschreiben.


    Anbetracht der Reaktionen und der Äußerungen, die du hier schilderst, muss man sich schon fragen, ob Schulen tatsächlich der Ort sein können, an der Kinder und Jugendliche zu kritischen und mündigen Staatsbürgern erzogen werden... :rolleyes:


    Zitat

    Für ihn ist das alles kein Problem. Er nannte dann irgend so ein kostenloses Verschlüsselungstool.


    Das Problem ist ja wohl, dass ich nicht meinem Dienstherren das Recht abtreten würde, in meinem Arbeitszimmer herumzuschnüffeln und meinen Privat-PC zu durchsuchen!


    Zitat

    Der einzige Kommentar unseres Datenschutzbeauftragten war, dass es schlimmer sei, dass diverse Male Schülerakten offen im Lehrerzimmer lagen.


    Da hat der Mann sicherlich Recht - und ich möchte nicht wissen wieviele Abertausende von Lehrerkalender inklusive Namen- und Notenlisten über die Jahrzehnte unzerschreddert im Haus- oder, ökologisch korrekt, im Papiermüll gelandet sind.


    Aber das ist ja auch kein Problem, das sind ja keine bööööööösen Computer... :rolleyes:


    Nele

  • Zitat

    Original von NannyOgg
    Auf die Frage was passiert wenn wir nicht unterschreiben, antwortete unser Herr Rektor sinngemäß, es sei ein Erlass, wir seien Beamte und hätten das zu unterschreiben. Für ihn ist das alles kein Problem.
    NannyOgg


    Öhm ja, so macht man das also als Chef? Unglaublich...


    Sonst fiel ihm keine Konsequenz ein? Auf welche Rechtsvorschrift (mit genauer Angabe der Fundstelle) beruft er sich denn bei seiner Behauptung?


    Oh Mann!

    Was man zu verstehen gelernt hat, fürchtet man nicht mehr. Marie Curie

  • In meiner Stadt war Schulleiterdienstversammlung.
    Die Schulleiter haben sich gegenseitig berichtet, dass ihre Kollegien sich weigern zu unterschreiben und haben dann gemeinsam beschlossen, dass sie Kopien der Protokolle der Konferenzen sammeln und diese an Frau Hänzler oder ihren Sekretär schicken werden.


    Abwarten, wie's weiter geht.

  • "keiner bei uns wird das unterschreiben - was die SL dazu sagt, bleibt abzuwarten " dazu wollte ich ncoh sagen:
    Nachdem ich losgeredet hatte, wollte auch meine Schulleiterin selbst nicht mehr wirklich unterschreiben... auch sie verzichtet gerne auf Besucher, die ihren Arbeitsplatz daheim kontrollieren

  • Leute ihr seht das alles ganz falsch!


    In der neuen hessischen GEW-Zeitschrift wird auf p. 5 eine Verfügung (was ist denn das für eine Rechtsnorm?) des Amts für Lehrerbildung vom 9.9.09 zitiert, nach der Beamte "auch rechtswidrige Anordnungen befolgen" müssten. Gilt zwar "nur" für die Studienseminare und das AfL, aber das sollte ja das kleinste Problem sein...

    Was man zu verstehen gelernt hat, fürchtet man nicht mehr. Marie Curie

  • Zitat

    Nach den Vorschriften des Beamtenrechts muss der Beamte seine dienstlichen Handlungen auf ihre Rechtmäßigkeit prüfen. Hat er Bedenken gegen die Rechtmäßigkeit einer Weisung, so muss er seinem unmittelbaren Vorgesetzten gegenüber remonstrieren, d. h. gegen die Ausführung der Weisung Einwände erheben. Bestätigt der unmittelbare Vorgesetzte die Anweisung und sind die Bedenken des Beamten nicht ausgeräumt, so muss sich der Beamte an den nächsthöheren Vorgesetzten wenden. Der Beamte hat hier keinen Ermessensspielraum. Bestätigt auch der nächsthöhere Vorgesetzte (der Vorgesetzte des Vorgesetzten des remonstrierenden Beamten) die Anordnung, so muss der Beamte sie ausführen. Diese Gehorsamspflicht trifft den Beamten allerdings dann nicht, wenn er durch die Befolgung der Weisung eine Straftat oder Ordnungswidrigkeit begehen würde.


    Der Beamte kann sich durch dieses Vorgehen vor Disziplinarverfahren schützen, wenn später die Rechtswidrigkeit der Anordnung festgestellt wird.


    http://de.wikipedia.org/wiki/Remonstration


    Gruß !

    Mikael - Experte für das Lehren und Lernen

    3 Mal editiert, zuletzt von Mikael ()

  • Zitat

    Original von Maria Leticia
    Leute ihr seht das alles ganz falsch!


    In der neuen hessischen GEW-Zeitschrift wird auf p. 5 eine Verfügung (was ist denn das für eine Rechtsnorm?) des Amts für Lehrerbildung vom 9.9.09 zitiert, nach der Beamte "auch rechtswidrige Anordnungen befolgen" müssten. Gilt zwar "nur" für die Studienseminare und das AfL, aber das sollte ja das kleinste Problem sein...


    Ach Unfug. :) Sowohl die Durchsuchung eines Privat-PC als auch das Betreten einer Wohnung gegen den Willen des Besitzers bedarf eines Gerichtsbeschlusses. Die Abwägung der Rechtsgüter wird da ein völlig eindeutiges Ergebniss geben.


    Nele


    P.S. Bei analoger Anwendung dieser Verfügung hätte der Kultusminister ja auch das Recht, mich auszurauben, ohne dass ich mich wehren darf, weil ich ein Beamter bin. :D

    Einmal editiert, zuletzt von neleabels ()

  • Zitat

    Original von neleabels
    P.S. Bei analoger Anwendung dieser Verfügung hätte der Kultusminister ja auch das Recht, mich auszurauben, ohne dass ich mich wehren darf, weil ich ein Beamter bin. :D


    Da müsste man ja schon ziemlich besch... sein, wenn man sich auf so etwas einlassen würde :D


    Gruß !

    Mikael - Experte für das Lehren und Lernen

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