Steuererklärung 2006

  • Hi!
    Nur ganz kurz:


    Muss alles mit Beleg beim Finanzamt nachgewiesen werden? Ich meine irgendwo gelesen zu haben, dass es auch ohne geht.


    Vor allem die Fahrten für Gruppenhospitationen, wöchentlich Wohnort-Seminarort,
    Bewerbungsfahrten (leider habe ich die Einladungen nicht mehr...)


    Habe nun einen kurzen Brief formuliert, dass diese paar Dinge beleglos sind, ich aber die Richtigkeit versichere.



    Danke und freue mich auf eine Antwort....

  • Wenn ich mich richtig erinnere gibt es gewisse Grenzen innerhalb derer Kosten ohne Beleg anerkannt werden.


    Normalerweise meldet sich das Finanzamt aber falls Belege fehlen.

    "Nur wer nicht sucht, ist vor Irrtum sicher." (Albert Einstein)

  • Da kann ich Scientist zustimmen. So ist mir das auch bekannt. Allerdings weiß ich den Betrag nicht mehr.


    Macht ihr eure Steuererklärung mit einem bestimmten Programm? Hatte mal eines von WISO und fand das nicht schlecht.

  • Bei meiner ersten Steuerklärung habe ich mal ein Steuererklärungsprogramm eines eigentlich billigen "Lebensmittelhändlers mit vier Buchstaben" (keine Schleichwerbung) ausprobiert. Da jedoch weder Ergebnis noch Handhabung besonders gut waren, mache ich seit dem meine Steuererklärung per Hand.


    Ich habe mir allerdings mittlerweile angewöhnt meine Belege sofort nach Erhalt vorzusortieren. Auf diese Weise habe ich am Anfang des darauffolgenden Jahres weniger Arbeit.

    "Nur wer nicht sucht, ist vor Irrtum sicher." (Albert Einstein)

  • Die C't hat Steuerprogramme getestet. Und soweit ich mich erinnere war WISO ganz weit vorn. Ich benutze auch WISO und bin total zufrieden.


    10¤? Das ist aber günstig. Ich hab die CD und das kostet etwas mehr.


    Ich eriner mich oder eher glaub zu wissen vom Referendariat, dass wir nur einen Fahrtweg absetzten konten. Das war von zu Hause zum Arbeitsplatz bei mir. Da gab es keinen Unterschied zwischen mo-Mi Schule, Do - Seminar und Fr- Schule. Ich hab Mo-Fr den Weg Zuhause - schule abgesetzt. War eh weiter als zum Seminar.


    Bihser musste ich nie Belege abgeben. Aber wenn das Finazamt danach fragen sollte und du keine Pauschale abgesetzt hast, dann musst du sie einreichen. Da bin ich mir ziemlich sicher.
    Es gibt 2 Möglichkeiten.
    1. einen Pauschalbetrag abzusetzen oder 2. zu hoffen, dass.... 8o


    LG lale

    Gras wächst nicht schneller, wenn man daran zieht - Afrikanisches Sprichwort

  • Hi.
    Also beim 1. Mal im 1. Ausbildungsjahr wollten die etwas vom Seminar haben.


    Beim 2. Mal dann nicht mehr. Ich habe nun einen kurzen Brief geschrieben aus dem das hervorgeht. Naja, Schule - Wohnort geht bei mir nicht, da ich direkt an meiner Ausbildungsschule wohnte und das Seminar 16km entfernt war.
    Das Problem sind dann auch die Gruppenhospitationen.


    Habe alles so gut es geht aufgeschrieben und die Richtigkeit der Angaben versichert.


    Nun habe ich gerade noch herausgefunden, dass man doppelte Mietzahlungen auch absetzen kann! Knapp 400 Euro kommen dann wieder zurück!




    Hier ist das Wiso-Sparbuch Online Version. Ist exakt identisch, nur eben online:
    https://www.wiso-sparbuch.de/wiso/Main.aspx
    Kostet 10 Euro (wenn man es drucken will, sonst nichts!), oder als CD Version 30 Euro.

  • also ich habe kaum belege eingereicht, gar keine einkaufsbelege (nicht mal die für pc etc.), nur ein paar bescheinigungen für weiter entfernte kompaktseminare und fortbildungen.
    aber natürlich eine auflistung mit den arbeitsmitteln etc., deren belege ich natürlich zuhause vorliegen habe.


    so wurde alles akzeptiert und erstattet :-)mein vater (steuerberater) meinte, das fa meldet sich schon, wenn es belege sehen will...

  • Die meisten Steuerprogramme fragen nur die einzelnen Posten ab und geben die Möglichkeit, die passenden Beträge einzutippen, um am Ende eine überschlägige Steuerberechnung zu erhalten. Für sowas muss man kein Geld ausgeben, denn das gibt's vom Finanzamt kostenlos:


    http://www.elster.de


    Mit dem Programm (Elektronische Steuer-Erklärung kann man seine Steuerberechnung recht komfortabel erstellen, ausdrucken - und was besonders gut ist - online über eine sichere Leitung ans Finanzamt schicken. Die Bearbeitungszeit verkürzt sich dadurch drastisch und man hat in der Regel 3 Wochen nach Abgabe das Geld auf dem Konto :D


    Eine Schnittstelle zu Elster haben mittlerweile auch die meisten gängigen Steuerprogramme


    Meine Werbungskosten erfasse ich übers Jahr in einer Excel-Tabelle und drucke diese als Inhaltsverzeichni9s zu den Belegen aus.


    Zur Anfangsfrage: Du bist als nicht Gewerbetreibender NICHT BELEGPFLICHTIG! Du musst die Ausgaben jedoch glaubhaft nachweisen.


    Fahrten listest du mit Datum, Fahrtziel und Zweck auf und setzt - weil es Dienstreisekosten sind - mit 30ct pro gefahrenen Kilometer an (also Hin-und Rückweg!)


    Ausgaben für Bücher und Zeitschriften haben bei mir in der Liste immer wieder ein Sternchen, das am Ende wie folgt erläutert wird:


    Zitat

    An der Kasse habe ich leider nicht jedes Mal daran gedacht, mir einen Beleg geben zu lassen oder diesen aufzubewahren. Die aufgeführten Bücher und Zeitschriften befinden sich jedoch in meinem Besitz und können überprüft werden.


    Wegen 5 Büchern macht sich in der Regel kein Außendienstmitarbeiter des FA auf die Socken - ich kann jedoch jedem nur raten, bei diesen Angaben ehrlich zu bleiben. Dann ist es auch kein Problem, bei einer Ablehnung einen Widerspruch zu verfassen - der mit 99% Wahrscheinlichkeit anerkannt wird.


    edit:
    Gerade habe ich auf der Elsterseite nachgelesen und folgenden, interessanten Passus entdeckt:

    Zitat

    Belegverzicht bei Einkommensteuererklärung


    Bei einer Abgabe der Einkommensteuererklärung ab (dem Veranlagungszeitraum) 2003 über ELSTER wird auf die Einreichung von Belegen, soweit sie nicht aufgrund gesetzlicher Vorschriften verpflichtend einzureichen sind, grundsätzlich verzichtet. Diese Unterlagen müssen allerdings bis zur Bestandskraft des Steuerbescheides aufbewahrt werden. Sie müssen dem Finanzamt auf Verlangen vorgelegt werden. Wenn außergewöhnliche oder erstmalige Umstände die Höhe der Steuer beeinflussen, wird eine sofortige Belegeinreichung empfohlen (z. B. bei beruflich bedingten Umzugsaufwendungen, der Begründung einer doppelten Haushaltsführung oder der Einrichtung eines häuslichen Arbeitszimmers).
    Liste der gesetzlich vorgeschriebenen Belege »»».
    (https://www.elster.de/elfo_home.php)

    Vorurteilsfrei zu sein bedeutet nicht "urteilsfrei" zu sein.
    Heinrich Böll

    Einmal editiert, zuletzt von alias ()

  • Schicke ich dem Finanzamt eigentlich die Originale der Bezügebescheide oder genügen Kopien?


    puppy

    Verzeih Deinen Feinden, aber vergiss nie ihre Namen!

  • Weder Original noch Kopie. Du bekommst eine Lohnsteuer"karte" auf der deine Jahresbezüge aufgeführt sind, die schickst du dem Finanzamt. Diese "Karte" ist inzwischen bei mir ein DIN A4-Ausdruck, früher standen alle Angaben auf einer Karte.


    LG silja

  • Super. Danke. Dachte, dass die ganzen Bescheide mit müssen.


    puppy

    Verzeih Deinen Feinden, aber vergiss nie ihre Namen!

  • Kann man mit dem WISO-Programm auch einen 'komplizierteren' Fall bearbeiten, sprich wenn jemand in dem Jahr Beamtin, angestellt und durch Tätigkeit außerhalb der Schule freiberuflich tätig war?
    Vielen Dank für Antworten und viele Grüße
    AK

  • Ja, das geht ganz wunderbar mit WISO. Ich hatte keinerlei Probleme meine Beamtenbesoldung und meinen freiberuflichen Verdienst unter einen hut zu bringen.


    Grüße
    Lolle

  • Hallo!
    Sitze gerade auch an meiner Steuererklärung und hoffe, dass mir jemand von euch helfen kann. Neben der Schule (Beamtin auf Probe) arbeite ich einmal pro Woche auf Honorarbasis in einem Nachhilfeinstitut. Nun bin ich mir nicht sicher, wie und vor allem wo ich diese Einnahmen bei der Steuererklärung angeben muss.
    Ist es die Spalte 20 der Anlage N (Steuerpflichtiger Arbeitslohn von dem kein Steuerabzug vorgenommen worden ist)? Oder die 24 (Steuerfrei erhaltene Aufwandsentschädigungen / Einnahmen)? Oder wird das auf einer anderen Anlage aufgelistet?
    Vielen Dank für alle Infos!
    :) Nika

  • Zitat

    MYlonith schrieb am 21.01.2007 12:59:
    Hi.


    Hier ist das Wiso-Sparbuch Online Version. Ist exakt identisch, nur eben online:
    https://www.wiso-sparbuch.de/wiso/Main.aspx
    Kostet 10 Euro (wenn man es drucken will, sonst nichts!), oder als CD Version 30 Euro.


    Mir sagt das Programm, dass ich nach meinen Einkünften 30 Euro für das Programm zahlen soll, keine 10 Euro. Mache ich da was falsch oder hast du evtl. geringere Einkünfte?

  • Hi!
    Das ist ja ein Ding. Naja, habe es dieses mal nicht mit Online Version gemacht. Letztes Jahr habe ich 10 Euro gezahlt, dafür ist doch auch alles Online. Für 30 Euro bekommt man auch die CD Version. Komisch

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