Elternzeit und arbeiten

  • Hallo zusammen,


    ich hoffe hier kann mir jemand helfen......ich bekomme in ca 4 Wochen mein zweites Kind. Da ich die Ernährerin der Familie bin, hatte ich geplant, nach acht Wochen wieder voll arbeiten zu gehen, also mit 27,5 Unterrichtsstunden........je länger ich darüber nachdenke, desto mulmiger wird mir allerdings und ich frage mich, ob ich nicht doch zumindest ein halbes Jahr zumindest weniger arbeiten sollte.........
    Die Frage, die sich mir nun stellt ist, wenn ich 67% meines Gehaltes bekomme, kommen wir damit nicht aus. Ich kann aber doch auch noch ein wenig dazuverdienen, also ein paar Stunden in der Woche Arbeiten gehen. Kann mir jemand sagen, wie viele Stunden das sind? komme ich dann zumindest annähernd an mein jetziges Gehalt? Hat jemand damit Erfahrung, oder wo könnte ich mich informieren?


    Das ist hier alles so kompliziert - ich hab keinen Plan mehr......


    Ich würde mich sehr über Hilfe freuen


    Vielen Dank im Voraus


    Tifftoff

  • Hallo,


    du kannst zusätzlich arbeiten gehen (bis zu 30 Wochenstunden). Allerdings wird dir der Verdienst VOLL vom Elterngeld abgezogen. Also hast du durch die Arbeit nicht mehr Geld zur Verfügung.


    Alles Gute für die Geburt
    flecki

  • Hallo


    probier mal


    http://www.elterngeld.net/elterngeld-erwerbstaetigkeit.html


    Das sollte dir helfen. Zu beachten ist jedoch, dass die dort genannten 30 Stunden bei dir nicht gelten, sondern du 3/4 deiner normalen Stundenzahl arbeiten darfst.


    Du kannst mit dem zusätzlichen Geld nicht an dein ursprüngliches Gehalt rankommen, da das ja auf das Elterngeld angerechnet wird.
    Von der Differenz zwischem dem Vollzeitgehalt vorher und dem Teilzeitgehalt nach der Geburt bekommst du 67 % als Elterngeld.


    Dein Mann kann allerdings auch Elterngeld beantragen, dass musst ja nicht notwendigerweise du machen. Sind immerhin 300 €, die dann ausgezahlt werden.
    Für die Mutterschutzzeit geht das natürlich nicht, die musst du als Elternzeit nehmen.


    Wichtig ist auch, dass du die einmal getroffenene Entscheidung bezüglich des Zeitraumes deines Elterngeldbezuges nur noch sehr sehr schwer ändern kannst.


    Helfen und Beraten sollten die Stellen, an denen du das Elterngeld beantragst auch können. Es kann auch einige Zeit dauern, bis du das Geld bekommst, zu lange würde ich damit also nicht mehr warten.


    Gruß
    Peter

  • Zitat

    Original von flecki
    Hallo,


    du kannst zusätzlich arbeiten gehen (bis zu 30 Wochenstunden). Allerdings wird dir der Verdienst VOLL vom Elterngeld abgezogen. Also hast du durch die Arbeit nicht mehr Geld zur Verfügung.


    DAs stimmt glücklicher Weise nicht! Es bleibt immer 1/3 des Verdienstes zusätzlich übrig!



    Altes Einkommen (maximal 2777) minus neues Einkommen und davon 67% gibts dann an Elterngeld.


    PeterKa: Seit 1.1.09 kannst du ohne Begründung die Entscheidung beim Elterngeld einmal ändern!

  • Wenn du stillen solltest, bekommst du Stillstunden. Dürfte bei einer vollen Stelle an jedem Tag eine sein - vielleicht hilft dir das im ersten halben Jahr? Dann musst du nur noch 22 Stunden arbeiten. Dein Mann kann ja die 300 Euro bekommen.

    Vermeintliche Rechtschreibfehler sind ein Vorgriff auf kommende Rechtschreibreformen und deren Widerruf.

  • Zitat

    Original von MrsX
    Dürfte bei einer vollen Stelle an jedem Tag eine sein - vielleicht hilft dir das im ersten halben Jahr?


    Selbst bei nur 10 Stunden an 3 Tagen habe ich pro Tag eine Stunde Ermäßigung bekommen!

  • Zitat

    Original von PeterKa
    Für die Mutterschutzzeit geht das natürlich nicht, die musst du als Elternzeit nehmen.


    Das stimmt so natürlich nicht. Wie der Name schon sagt, ist die Mutterschutzzeit eben Mutterschutzzeit. Dafür brauchst und kannst du gar keine Elternzeit nehmen. Elternzeit kannst du frühestens nach den 8 Wochen Mutterschutz beantragen. Im Mutterschutz bekommst du dein volles Gehalt (also zumindest das, was du auch vor dem Mutterschutz bekommen hast) weiter gezahlt.


    Vielleicht für euch auch noch zu bedenken: Wenn ihr die Partnermonate beim Elterngeld nehmt, dann bekommt ihr 2 Monate länger Elterngeld. Das heißt, du müsstest dafür aber dann auch mind. 2 Monate in Elternzeit gehen. In dieser Zeit kannst du aber eben auch mit einer dreiviertel Stelle arbeiten, nur dass eben der Verdienst wie von meinen Vorrednern beschrieben auf das Elterngeld angerechnet wird. Unter'm Strich kommt dabei auf jeden Fall mehr raus, als wenn du nicht arbeiten würdest.


    Viel Glück für die Geburt! :)


    LG
    Mia

    Man soll denken lehren, nicht Gedachtes.
    (Cornelius Gustav Gurlitt)

    3 Mal editiert, zuletzt von Mia ()


  • Ich glaube, er wollte damit etwas anderes sagen. Die Mutterschutzzeit wird auf jeden FAll als Elterngeldzeit bei der Mutter angerechnet (ob das auch bei mehr als 2 Monaten zulässig ist, liegt noch als KLage vor Gericht). Somit sind die zwei Monate für die MUtter verbraucht (und das können dann evtl. auch die Partnermonate sein), sprich wenn die Mutter Mutterschaftsgeld oder als Beamtin Gehalt weiter bekommt nach der Geburt, gibts eh höchstens 12 weitere Monate für die ganze Familie, wenn der Partner mindestens 2 nimmt.


    Elternzeit ist übrigens generell nicht notwendig fürs Elterngeld!

  • Stimmt, da hast du Recht, dass die Mutterschutzzeit bereits auf's Elterngeld angerechnet wird. Hab ich ganz verbaselt, aber nu fällt's mir auch wieder ein.


    LG
    Mia

    Man soll denken lehren, nicht Gedachtes.
    (Cornelius Gustav Gurlitt)

    2 Mal editiert, zuletzt von Mia ()

Werbung