Steuererklärung - was absetzbar?

  • Hinzufügen koennte zudem noch, dass es mit eingereichten belegen bei einigen bekannten schneller ging als bei anderen ohne Belege ... Auch ohne nacheinreichung. Scheint also schon so, dass bei eingereichten Päckchen von einer "höheren ehrlichkeit" ausgegangen und schneller durchgewunken wird?! Susannea, das kannst du doch machen wie du willst, bei uns ist es ein richtig fetter a4 umschlag und das Porto ist das gleiche ... also

  • Scheint also schon so, dass bei eingereichten Päckchen von einer "höheren ehrlichkeit" ausgegangen und schneller durchgewunken wird?!


    Meine Nachzahlung hatte ich im letzten Jahr nach 14 Tagen, ohne Belege. Scheint also nicht so zu sein, dass es mit vermuteter Ehrlichkeit zusammenhängt. Ich hatte oben einen möglichen Grund genannt. Ein anderer ist die Arbeitsbelastung des Sacharbeiters.

  • Wir warten hier in den letzten Jahren, egal ob mit oder ohne Belege leider immer an die 3 Monate.
    Deshalb bin ich froh jetzt fertig zu sein und bis nächstes Wochenende ist es raus ud das sogar ohne die geforderten Belege (denn die Banken haben sie bisher nicht geliefert), denn sonst kommen ganz am Ende der Frist alle.

  • Ich habe mal eine Frage zu Klassenfahrten und Fortbildungen ins Ausland.


    Wie genau gebe ich die an? Wenn ich z.B. 8 Tage auf Klassenfahrt im Ausland war, nehme ich dann den Tagessatz oder die Übernachtungspauschale oder beides?


    "Die Pauschbeträge für Übernachtungskosten sind ausschließlich in den Fällen der Arbeitge-
    bererstattung anwendbar (R 9.7 Absatz 3 und R 9.11 Absatz 10 Satz 7 Nummer 3 LStR). Für
    den Werbungskostenabzug sind nur die tatsächlichen Übernachtungskosten maßgebend (R 9.7
    Absatz 2 und R 9.11 Absatz 8 LStR); dies gilt entsprechend für den Betriebsausgabenabzug
    (R 4.12 Absatz 2 und 3 EStR)."






    Was bedeutet Arbeitgebererstattung? Ich habe einen Teil der Klassenfahrt selbst bezahlt, einen Teil von der Schule zurückbekommen. Bei der Tagung im Ausland habe ich alles von der LSchB zurückbekommen, bei einer 3. Fortbildung im Ausland hat die Schule alles gezahlt...

  • Hallo ihr Experten,


    ich hatte dieses Jahr erstmals die Möglichkeit mein Arbeitszimmer mit mehr als den üblichen 1250€ anzugeben. Jetzt kam der Steuerbescheid und darin steht sinngemäß, dass mehr als 1250€ nicht akzeptiert werden, da mein Arbeitszimmer nicht den Mittelpunkt meiner beruflichen Tätigkeit darstellt. Ich dachte als LEhrer wird das Arbeitszimmer wieder akzeptiert?


    Wer kann mir helfen? Einspruch einlegen oder ist das sinnlos?


    Danke,
    liljekonvall

    „Auch aus Steinen, die einem in den Weg gelegt werden, kann man Schönes bauen.“ (Johann Wolfgang von Goethe)

  • Jetzt kam der Steuerbescheid und darin steht sinngemäß, dass mehr als 1250€ nicht akzeptiert werden, da mein Arbeitszimmer nicht den Mittelpunkt meiner beruflichen Tätigkeit darstellt. Ich dachte als LEhrer wird das Arbeitszimmer wieder akzeptiert?

    Richtig ... aber Arbeitszimmer werden eben grundsätzlich nur bis 1250 Eurp pro Jahr akzeptiert, wenn es nicht der Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit ist - das hat nichts mit Lehrern zu tun, das gilt allgemein. Vorher wurden (vorrübergehend) Arbeitszimmer bei Lehrern gar nicht mehr akzeptiert, also 0 Euro.

    "Der erste Schritt zum Lernen ist die Liebe zum Lehrer - weil man die Liebe zur Wissenschaft von Heranwachsenden noch nicht erwarten kann."


    Erasmus von Rotterdam



  • Und wie kann man nachweisen, dass es der Mittelpunkt ist? Ist das bei Lehrern grundsätzlich ausgeschlossen oder kann man hier sinnvoll argumentieren?


    Zu den Fortbildungen: Wenn du alles erstattet bekommen hast, dann kannst du es doch nicht mehr absetzen, oder? Dir sind ja dann gar keine Kosten entstanden. Für Klassenfahren bekommen wir eine Erstattung vom Schulamt.


    PS: Es wäre sinnvoller, finde ich, für unterschiedliche Steuerfragen jeweils einen neuen Thread zu starten. Die Frage zum Arbeitszimmer ist ja nicht die gleiche wie die zu den Fortbildungen. Wenn auf beides geantwortet wird, ensteht Durcheinander...

  • Zu den Fortbildungen: Wenn du alles erstattet bekommen hast, dann kannst du es doch nicht mehr absetzen, oder? Dir sind ja dann gar keine Kosten entstanden. Für Klassenfahren bekommen wir eine Erstattung vom Schulamt.

    Ja, aber ich dachte man hat dennoch Anspruch auf diese Pauschalen, oder? Die sind ja wesentlich höher als das was man für so eine Klassenfahrt zahlt.

  • step: Ich dachte bisher, dass bei Lehrern mehr anerkannt wird, eben weil sie keinen anderen Arbeitsplatz haben. Danke für die Aufklärung!

    „Auch aus Steinen, die einem in den Weg gelegt werden, kann man Schönes bauen.“ (Johann Wolfgang von Goethe)

Werbung