Nicht ins Landheim...

  • Zitat

    Original von magister999
    An dem letzten Halbsatz des Zitats aus der VV liegt der Hase im Pfeffer: Die Kultusverwaltung geht davon aus, dass manchen Kollegen bestimmte Veranstaltungen so wichtig sind, dass sie auch eigene finanzielle Beiträge dazu leisten.


    Zunächst vielen Dank für die ausführlichen Informationen. Ich lerne, was schulrechtliche Fragen anbelangt, immer gerne dazu und bin gegebenenfalls natürlich auch bereit, alte/falsche Ansichten über Bord zu werfen.


    Leider stecke ich gerade so dermaßen in Korrektur-Stress, dass ich mich jetzt nicht vertiefend in die Thematik einarbeiten kann. Zu einem späteren Zeitpunkt werde ich da aber noch mal "eintauchen".


    Zwei Anmerkungen dann aber doch in aller Kürze:
    Was die vermeidliche Ehrenamtlichkeit anbelangt, muss ich dir natürlich sofort Recht geben. Rechtlich ist da mein spontan geäußerter Standpunkt nicht haltbar.


    Die Aussage im oben von mir markierte Zitat kann ich so aber vorerst nicht akzeptieren. De facto leisten wir ja ständig eigene finanzielle Beiträge, indem wir z.B. Unterrichtsmaterial aus der eigenen Tasche bezahlen, unvergütete Mehrarbeit leisten etc. Ich kann das mit meinem politischen Gewissen und Berufsbild auch in einem gewissen Rahmen so vereinbaren. Irgendwo muss aber einfach Schluss sein. Da es bei Klassenfahrten dann in vielen Fällen doch um erhebliche Beträge geht, ist eine derartige Erwartungshaltung der Kultusverwaltung in meinen Augen eine absolute Unverschämtheit.


    Abschließend: Die Aussage, man solle die Sache eher den Gewerkschaften etc. überlassen, finde ich dann doch ein wenig merkwürdig. Ich denke schon, dass Fehlentwicklungen im konkreten dienstlichen Alltag nicht einfach widerspruchslos von den Kollegen hingenommen werden sollten. Schließlich will man doch mündige Beamten - oder habe ich da was falsch verstanden?

  • Ja, darum würd ich gern in der ersten fahren ;)


    Naja du könnst ja die Freundschaften stärken, bevor sie in eine andere Schule gehen ;)


    LG MM

  • Zitat

    Original von MagicMoment
    Ja, darum würd ich gern in der ersten fahren ;)



    LG MM


    Das kannst du doch machen - wer sollte das verbieten? Ich war schon mehrmals mit einer ersten Klasse unterwegs (immer drei Tage) und das war jedesmal toll.


    nms

  • Wie ich ja bereits geschrieben habe, bin ich alles andere als ein Fan des Schullandheims.
    Da das ja nicht so auf Verständis gestoßen ist, möchte ich (schullandheimerfahren) mal meine Gründe nennen, nicht zu fahren:
    - Planung/Organisation-> extremer Aufwand!
    - Reiserücktrittversicherung abschließen
    - Geld in bar einsammeln (4stellig!), kein Konto an der Schule
    - Tausend Unterschriften welches Kind was darf, welche Medikamente braucht, was essen draf etc. und das immer mitschleppen, Bettnässer etc. sind dann noch besonders zu behandeln
    - Man muss damit rechen,dass man Kinder nach Hause schicken muss und die Eltern sie nicht abholen.
    - Eine Wahnsinnsarbeitsbelastung, die von ca. 7 Uhr morgens bis 23 Uhr geht (und manchmal auch noch nachts)
    - Keine Pause (wo gibts denn sowas?)
    - man belkommt nichts für die Überstunden bezahlt bzw. erhält keinen Stundenausgleich
    - Die anderen Lehrer, die eigentlich in der Klasse noch unterrichten machen in der Zeit.... hmmmm....Nichts! Evtl vertreten.


    Ich finde das wiegt den "Spaß" nicht auf.


    Alle Argumente von oben wären erhlich. Leider kann man keines davon an einer Schule "verkaufen" an der es üblich ist zu fahren und man schon ein bisschen unter Druck gesetzt wird. In sofern kann ich die Fragestellerin schon verstehen.


    Das einzige Argument das akzeptiert werden muss ist Schwangerschaft oder Kinder.


    Gruß
    Anna

  • Huhu,


    wie schon erwähnt in Österreich darfst du nicht, zumindest wurde es mir so gesagt, falls ich da falsch informiert bin, würde ich mich über eine gesetzliche Stelle freuen, dann würd ich nämlich mit meinen im Herbst wenn sie in die zweite kommen fahren ;)


    LG MM

  • annasun


    also Planung ist schon Aufwand, auch Geld einsammeln und Liste schreiben, was welches Kind mitrbraucht,


    Aber ich war auch schon auf einem Lager mit 13 Kindern, auf dem ich sogar selbst gekocht habe, wir waren 3 Betreuer, und es war das entspannteste Lager was ich je erlebt habe, Pause hab ich immer zwischendurch, entweder übernehmen dann die anderen Leiter die Kids, oder du lässt die Kids Freizeit machen und kannst dich ein wenig zurückziehen,
    Ich habe immer verschiedene Dinge mit die,Kids alleine machen können, Bügelperlen,Spiele, Bücher, ect....


    Außerdem gibt es auf jedem Lager eine Mittagspause. In der Früh wussten meine Kids immer, dass ich vor dem Wecken nur ansprechbar bin, wenn es ein Problem gibt.


    Ich war immer gerne auf Lager, und werde auch auf Klassenfahrt gehen....
    wann muss ich wie gesagt klären...



    Aber ich kann auch durchaus verstehen, dass es viele Gründe gibt, die dagegen sprechen... es zu tun....


    LG MM

  • Hallo,


    kann ich als Klassenlehrer eine mehrtägige Klassenfahrt ablehnen?
    Falls ja/nein - bitte mit Quelle.
    Danke im Voraus.

  • In NDS ist niemand verpflichtet, auf Klassenfahrt zu fahren. Dieses Recht des Nicht-Fahrens kann auch nicht (z.B. durch Schulleitung / Gesamtkonferenz / Schulvorstand / Eltern der Klasse / Schüler der Klasse) durch Anweisung oder Beschluss aufgehoben werden.


    Zu finden ist dies im Erlass "[URL=http://www.schure.de/22410/35,82021.htm]Schulfahrten[/URL]", Punkt 6.

  • Für alle die nicht fahren möchten, gibt es bei Euch nicht auch Waldheime wo man tagsüber ist und nachmittags zurück nach Hause fährt?
    Ich mache das mit meinen Dreiern und die Eltern fanden das sehr gut. Sie möchten keine weitere Fahrt mit Übernachtung.

  • NRW:


    http://www.schulministerium.nr…chulrecht/Erlasse/WRL.pdf


    Hier unter Punkt 4 steht etwas, was mir sehr nach Pflicht aussieht. Wie seht ihr das? Gibt es ein Wort, das ich evtl. falsch interpretiert habe und es doch keine Pflicht ist?


    "4.1. Die Teilnahme an Schulwanderungen und Schulfahrten gehört zu den dienstlichen Aufgaben der Lehrerinnen und Lehrer. Die Leitung obliegt in der Regel der Klassenlehrerin oder dem Klassenlehrer bzw. der Kursleiterin oder dem Kursleiter, soweit nicht wegen des besonderen Charakters der Veranstaltung die Leitung einer anderen Lehrerin oder einem anderen Lehrer übertragen wird."

  • Zitat

    Original von MagicMoment
    Soweit ich weiß, darf man in Österreich erst ab der 3 Klasse wegfahren, insgesamt 10 Tage , 3 und 4 Klasse ....
    vl wurde ich auch falsch informiert...


    Lg MM


    Das stimmt schon. Allerdings hab ich grade nachgelesen, dass es da auch nicht 10, sondern insgesamt 7 Tage sein dürfen.
    und es heißt fettgedruckt:"können (!) durchgeführt werden"



    Und : ich würde auch nicht mit JEDER Klasse fahren, d. h. wenn sie disziplinär schon eine sehr schwierige Truppe sind, mit der man schon am Vormittag viele Nerven braucht, dann wäre ich doch nicht so wahnsinnig, auch noch mit ihnen wegzufahren. Das ist - freundlich formuliert- meiner Meinung nach auch ein Argument. Genau das Problem hatten im Vorjahr 2 Kolleginnen, die sind deswegen auch nicht gefahren.
    Natürlich gibt es da dann wieder die Meinungen, dass gerade das für den Zweck auch sehr heilsam sein kann (für die Kinder ;))


    Aber ich denke, nur weil gewisse Aktivitäten, die vor einigen Jahren noch eine Besonderheit waren (z.B. Lesenacht, etc) nun schon fast jeder macht, heißt das noch lange nicht, dass sie verpflichtend sind.
    Und das kann man den Eltern schon klarmachen.
    Wenn keine "Gründe" für dich passend sind, dann sind das eben schlicht und einfach "private Gründe". Punkt, aus, da fragt keiner nach.


    Ich seh das auch nicht ein (obwohl ich eine bin, die prinzipiell auf Klassenfahrt geht), dass solche freiwilligen Zusatztätigkeiten von den Eltern "gefordert" werden, nur weil der Nachbarsbub oder der ältere Bruder gefahren ist, heißt das noch lange nicht, dass Klein - Lisa auch fahren MUSS, weil sie sich sonst leid sieht.

    • Offizieller Beitrag

    @Prusseline: du magst es richtig verstehen, aber Drummer kommt aus Niedersachsen. Da gelten ggf. andere Regeln.


    Ich nehme mal an, dass sich Marigor auf Drummer bezieht.


    kl. gr. Frosch


    Nachtrag: außerdem stände in NRW immer noch der Punkt mit den Reisekosten im Raum.

    Zitat

    Soweit nicht gewährleistet ist, dass Reisekostenmittel in ausrei- chender Höhe zur Verfügung stehen, darf die Dienstreise nur genehmigt werden, wenn die teilnehmenden Lehrerinnen und Lehrer und die weiteren Begleitpersonen zuvor schriftlich auf die Zahlung der Reisekostenvergütung verzichten.


    In sofern ist kein Lehrer zu einer Fahrt verpflichtet, da er den Zettel ja nicht unterschreiben muss.

  • Ja, das ist etwas verwirrend hier im Forum - Links sind nicht unbedingt als solche zu erkennen - das Unterstrichene oben ist der Link (er führt hierhin: http://www.schure.de/22410/35,82021.htm ).


    Punkt 6 lautet:

    Zitat

    6. Teilnahme an Schulfahrten


    6.1 Die Teilnahme an Schulfahrten ohne Übernachtung ist für die beteiligten Lehrkräfte sowie für die Schülerinnen und Schüler verbindlich.


    6.2 Die Teilnahme an Schulfahrten mit Übernachtung ist für Lehrkräfte sowie für die Schülerinnen und Schüler freiwillig. Schülerinnen und Schüler, die an Fahrten ihrer Klasse oder Gruppe nicht teilnehmen, müssen in dieser Zeit nach Anweisung der Schule andere Unterrichtsveranstaltungen besuchen.

  • Zitat

    Original von Bear
    Ja, das ist etwas verwirrend hier im Forum - Links sind nicht unbedingt als solche zu erkennen - das Unterstrichene oben ist der Link



    ?( Was soll denn etwas unterstrichenes, klickbares anderes sein als ein Link?


    Um mal aus dem W3C Standard für HTML 4.01 zum Thema "Links" zu zitieren:

    Zitat

    Since the A element has content (text, images, etc.), user agents may render this content in such a way as to indicate the presence of a link (e.g., by underlining the content).


    Nele

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