Nicht ins Landheim...

  • Das wüsste ich echt auch gerne. Ich hab jetzt schon einen Horror davor :-(((
    Dieses Mal komme ich kaum drumrum, aber diese ganz Sache mit der Unterbringung meines Kindes, dass ich selbst das einfach FURCHTBAR finde und mich dabei auch noch schlecht fühle. Ich finde es echt ganz schrecklich.
    Kann man denn überhaupt einfach so NICHT fahren ???? Ich meine, wenn es im Schulprogramm steht, was dann? Kann man eigentlich gezwungen werden?

  • ich habe bisher noch nicht von einer dienstverpflichtung zu klassenfahrten gehört...


    ich bin bisher noch nicht gefahren, ich wüsste auch nicht, wie ich das mit meinen kindern machen sollte. zumal das kleinste eben noch ziemlich klein und mamafixiert ist.


    den eltern haben wir das im team auch genauso erklärt, wie es ist.

  • Ich finde ehrlich gesagt auch, dass es durchaus ein gutes Argument ist, wenn man selbst Kinder hat, die noch mehr Betreuung brauchen, eben nicht ins Schullandheim zu fahren.

  • Ich schließe mich Stella an. Ich finde Schullandheime sowieso eine Zumutung auf allen Ebenen und es kann nicht verlangt werden Dein Kind unterzubringen (und womöglich noch dafür extra zu zahlen) weil Du nicht da bist!!! Wo kommen wir denn dahin??? Ich würde gar nicht auf die Idee kommen mich rechtfertigen zu müssen, wenn ich eigene Kinder hätte. Das geht halt nicht. Aus.
    Gruß
    Anna

  • Also ich muss jetzt doch mal etwas widersprechen. Ich persönlich fahre gerne ins Schullandheim. Es ist zwar stressig, aber hat auch viele tolle Seiten. Man lernt die Kinder ganz anders kennen und bekommt einen anderen Zugang zu ihnen. Allerdings kann ich es auch verstehen, dass es Probleme wegen eigenen Kindern geben kann und es durchaus dann Gründe gibt, nicht fahren zu können. Aber grundsätzlich ist es eine schöne Sache, die den Kindern auch nicht unbedingt genommen werden sollte (eben mit Ausnahmefällen). =)

  • Wenn du Gründe hast, nicht ins Schullandheim fahren zu wollen, so kannst du diese nur ganz ehrlich vor den Eltern vertreten. Eine Begründung die die Eltern wirklich akzeptieren werden, wird es kaum geben Es wird dann immer Eltern geben, die sich mehr oder weniger offen beschweren. Damit musst du dann leben. Eine Klassenfahrt ist nun einmal eine wichtige Erfahrung und macht bei allem Stress (mir und) den Kindern auch immer sehr viel Spaß. Eltern möchten nie, dass ihre Kinder auf etwas Schönes verzichten müssen. Da hört das Verständnis schnell auf. Vielleicht findet sich eine Kollegin oder ein Kollege, der die Klasse begleiten kann?

  • Wenn die Klassenfahrt nicht vollfinanziert ist, d.h. dem Lehrer bei der Fahrt Kosten entstehen, ist das immer das abschließende Argument, so eine Fahrt nicht durchzuführen, denn als Lehrer kann man nicht verpflichtet werden, eigene Mittel für dienstliche Zwecke aufzuwenden.


    Nele

  • Ja, eigene Kinder sind als Grund immer praktisch... :)


    Mich interessiert aber vor allem, wie Lehrer/innen, die KEINE eigenen Kinder haben einen Nicht-Landheimaufenthalt rechtfertigen. Oder habt ihr einfach gesagt "Ich fahre nicht!" - fertig?!

  • Einfach "Ich fahre nicht" zu sagen kommt weder im Kollegium noch bei der Schulleitung gut an. Üblicherweise gehören Schullandheimfahrten zum pädagogischen Programm der Schule, und es ist in guten Schulen üblich, dass die Belastungen mit außerunterrichtlichen Aktivitäten möglichst gleichmäßig auf alle Schultern verteilt werden. Eine pauschale, unbegründete Weigerung ist schlicht unkollegial.


    Für die Ablehnung müssen m. E. der Schulleitung und ggf. dem Personalrat (beide unterliegen dem Verschwiegenheitsgebot) nachvollziehbare Gründe genannt werden. Den Eltern bist Du aber keine Rechenschaft schuldig.


    Der einfachste Grund sind eigene kleine Kinder, die zu versorgen sind.
    Gesundheitliche Gründe können eine Rolle spielen.
    Die Pflege von Familienangehörigen ebenso.


    Was Nele sagt, ist äußerst wichtig: Wenn keine volle Reisekostenerstattung möglich ist, MUSS kein Lehrer mit Schülern auf Reisen gehen.

  • Zitat

    Original von hks
    Ich habe ein Frage an alle, die NICHT ins Landheim fahren:
    Wie begründet ihr das den Eltern und ggf. der Schulleitung gegenüber? ?(


    Ich mache das gerne - aber das steht ja nicht zur Debatte. Wieso willst du ("unterstelle" ich dir jetzt mal) denn nicht fahren? Vielleicht ist ja Ehrlichkeit die einfachste Lösung? Willst du generell nicht fahren, oder nur aktuell?


    Eine Begründung kann ich dir natürlich nicht nennen, aber vielleicht ist es ja (bei rechtzeitiger Planung) wirklich möglich, dass ein/e Kollege/in einspringt.

  • das wollte ich auch sagen...DU musst doch wissen, warum DU nicht fahren möchtest und genau das würde ich dann auch sagen.... den Eltern und der Schulleitung....

  • Soweit ich weiß, darf man in Österreich erst ab der 3 Klasse wegfahren, insgesamt 10 Tage , 3 und 4 Klasse ....


    vl wurde ich auch falsch informiert...


    Lg MM

  • Zitat

    Original von magister999
    Einfach "Ich fahre nicht" zu sagen kommt weder im Kollegium noch bei der Schulleitung gut an. Üblicherweise gehören Schullandheimfahrten zum pädagogischen Programm der Schule, und es ist in guten Schulen üblich, dass die Belastungen mit außerunterrichtlichen Aktivitäten möglichst gleichmäßig auf alle Schultern verteilt werden. Eine pauschale, unbegründete Weigerung ist schlicht unkollegial.


    Ich verstehe deine Argumentation, halte sie aber nur teilweise für gerechtfertigt. Unkollegial und politisch kurzsichtig ist es meiner Meinung nach nämlich auch, wenn von Kollegen erwartet wird, dass man ständig ehrenamtliche(!) und finanzielle Zusatzbelastungen im Rahmen seines Jobs übernimmt.


    Zumindest in BW gibt es meines Wissens keine Möglichkeit, Lehrer zu Klassenfahrten zu verpflichten. Eine Entlohnung für die geleistete Zusatzarbeit gibt es ebensowenig wie eine Erstattung der tatsächlich anfallenden Unkosten. Gleichzeitig darfst du deine Kosten rechtlich nicht auf die Schüler/Eltern umlegen.


    An den schlechten Rahmenbedingungen wird sich nie etwas ändern, wenn man das Spiel immer mitspielt. Es sollte also absolut kein Thema sein, wenn ein Kollege - aus welchen Gründen auch immer - nicht auf eine Klassenfahrt fahren möchte.

  • Hier sieht man wieder, dass "rechtens" und "gerechtfertigt" zwei Paar Stiefel sind.


    Zur Rechtslage: es stimmt, kein Lehrer kann gezwungen werden, an außerunterrichtlichen Veranstaltungen teilzunehmen. Aber: solche Veranstaltungen werden ja nicht vom Schulleiter angeordnet. Ein Blick in die Verwaltungsvorschrift gibt Klarheit:


    "Die Gesamtlehrerkonferenz berät und beschließt mit Einverständnis der Schulkonferenz über die Grundsätze der in einem Schuljahr stattfindenden schulischen Veranstaltungen.
    ...


    Die Veranstaltungen werden vom Schulleiter genehmigt. Genehmigungen sind nur im Rahmen der verfügbaren Mittel möglich, es sei denn, die teilnehmenden Lehrer und Begleitpersonen verzichten vorher ganz oder teilweise auf Reisekostenvergütung."


    Die Schule hat also jedes Jahr die Möglichkeit, bei der Beschlussfassung über die außerunterrichtlichen Veranstaltungen zu entscheiden, welche Veranstaltungen angeboten werden. (Bei der Aufzählung der verschiedenen Schulveranstaltungen in der VV heißt es überall "kann" durchgeführt werden, bloß beim Schullandheim heißt es, "soll" durchgeführt werden. Ich weiß, dass viele Schulen ihre Angebote exakt auf die Dinge beschränken, die der Reisekostenetat hergibt, ich weiß aber auch von Schulen, die mehr veranstalten. An dem letzten Halbsatz des Zitats aus der VV liegt der Hase im Pfeffer: Die Kultusverwaltung geht davon aus, dass manchen Kollegen bestimmte Veranstaltungen so wichtig sind, dass sie auch eigene finanzielle Beiträge dazu leisten.


    Auf Änderung der VV zu drängen ist meiner Meinung nach aber eher Sache der Hauptpersonalräte, der Gewerkschaften und Verbände als Sache des einzelnen Kollegen.


    An einer Stelle kann ich Schubbidu nicht zustimmen: Nach der geltenden Rechtslage ist die Teilnahme an außerunterrichtlichen Veranstaltungen Dienstpflicht und kein Ehrenamt.


    Interessant ist auch, dass bei der Vergütung unser Arbeitgeber einen gewaltigen Unterschied zwischen Beamten und Angestellten macht: Geht eine Teilzeitbeamtin ins Schullandheim und versieht dort jeden Tag einen 24-Stunden-Dienst, erhält sie keine höhere Vergütung, während eine Teilzeitangestellte für die Dauer des Schullandheims die volle Bezahlung bekommt.

  • Zitat

    Original von magister999
    Interessant ist auch, dass bei der Vergütung unser Arbeitgeber einen gewaltigen Unterschied zwischen Beamten und Angestellten macht: Geht eine Teilzeitbeamtin ins Schullandheim und versieht dort jeden Tag einen 24-Stunden-Dienst, erhält sie keine höhere Vergütung, während eine Teilzeitangestellte für die Dauer des Schullandheims die volle Bezahlung bekommt.


    DAs ist dann wohl auch Länderspezifisch, denn Berlin bezahlt "natürlich" sämtliche Überstunden, die ja damit anfallen. So ist es zumidnest entschieden worden ;)


    Allerdings gibts hier eigneltich keine Kostenübernahme mehr und damit eben auch keinerlei Verpflichtung solche Ausflüge zu machen und viele, die sie nicht mehr machen. Ich würde mich da anschließen, da solch eine Fahrt mich mehr kosten würde, als ich im Moment im Monat raushabe!




  • Echt???


    Boah, ich würde nie im Leben mit einer 1. Klasse ne Klassenfahrt machen :D


    3 oder 4 hingegegen find ich gut. ;)
    Is natürlich immer anstrengend, aber doch auch schön.

  • Huhu,


    ich war jahrelang in pfadfinderischer Tätigkeit auf Ferienlager,
    ich würde deswegen gerne fahren, weil ich glaube, dass es eine Klassengemeinschaft total stärken würde, dass man die Kinder besser kennenlernt, weil die Kids da einfach selbsständiger werden ect...
    und mir so Lager immer totalen Spaß gemacht haben....


    naja, wir werden daher eine Lesenacht machen ;)- ist aber halt doch was anderes ;(


    lg MM

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