Dringende Frage: Zwischen Erziehungszeit und dem nächsten Mutterschutz (2. Kind) liegen ca. 8 Wochen

  • Bin grad etwas ratlos...


    folgendes Problem:


    Meine Elternzeit besser Erziehungszeit ohne Bezüge (war 2 Jahre zu Haus) endet Mitte August.
    Ich bin jedoch wieder schwanger und mein Mutterschutz beginnt Mitte Oktober.
    So habe ich ca. 2 Monate Arbeitszeit dazwischen.


    Meine Gynäologin hat mir jedoch aufgrund einer Risikoschwangerschaft angedroht, dass ich (je nach Verlauf der nächsten Monate) ein Beschäftigungsverbot bekommen werde.


    Wie soll das jetzt alles laufen? Es scheint ja nur zwei Möglichkeiten zu geben


    1. Ich verlängere meine Elternzeit bis zum Mutterschutz ( Das ist sicher für die Arbeitgeberseite am einfachsten und günstigsten .... aber ich verzichte somit auch auf 6 (?) Monate Gehalt. (Ganz unabhängig davon ob ich die 2 Monate arbeiten darf oder nicht.)


    2. Ich verlängere nicht, werde als dicke Kugel an irgendeine Schule für zwei Monate (davon erwische ich noch 1 Woche Herbstferien) gesetzt (na die werden sich freuen 8o, da sie mit mir ja so wundervoll viel anfangen können).
    Schlimmstenfalls muss ich denen dann auch gleich mitteilen, dass ich nicht arbeiten darf. Sollte ich das jetzt schon mitteilen oder erst wenns los geht?
    Ehrlich: Was die Behörde für Scherereien damit hat stört mich kaum, aber ich möcht so ungern eine Schule damit hineinreissen.



    Hat jemand damit Erfahrungen, so etwas schon irgendwo mitbekommen oder mag mir einfach so einen Rat geben, wie ich damit umgehen soll?


    Wollte hier vorher mal fragen, bevor ich die Behörde damit konfrontiere und die mich in irgendeine Richtung schubsen. Die werden mir sicher zu Variante 1 Raten, aber ich finde mir geht da sehr viel Geld durch die Lappen, was wir momentan dringend gebrauchen könnten. Man kann doch die Kinder nicht nach Terminvorgabe der Behörde planen ... :rolleyes:


    Ganz lieben Dank für eure Antworten!

  • Ich würde die Ärztin bitten dir gleich das BV auszustellen und mit der Meldung beim Schulamt, dass du offiziell wiederkommst, gibst du das ab.
    Damit dürften sie dich eigentlich gar nicht mehr an eine Schule schicken!

  • Hallo,


    ich würde an deiner Stelle meine Elternzeit wie geplant im August beenden und dann wieder "arbeiten" gehen. Vielleicht sogar mit voller Stundenzahl. Wenn es dir zuviel wird, kannst du dich immer noch krank schreiben.


    Mit dem Arbeiten bekommst du ganz normales Gehalt, auch 6 Wochen vor der Geburt und 8 Wochen nach der Geburt. Du erhälst damit deinen Anspruch auf Weihnachtsgeld im nächsten Jahr und (!) erhöhst dein Elterngeld!!!


    Für die Schule ist das natürlich nicht ganz so toll, aber die wird dafür sicher Verständnis haben. Außerdem haben die so die Chance (mit ein bisschen Glück) eine Vertretung für dich zu bekommen.


    LG und genieße deine Schwangerschaft!

  • Auf keine Fall solltest du die Elternzeit verlängern. Davon hast du langfristig nichts. Ob die Schule bzw. die Bezirksregierung Probleme hat, dich einzugliedern, solltest du abwarten und nicht zu deinem Problem machen.
    Leider gibst du kein Bundesland an, so dass mich deine Aussage "irgendeine Schule" etwas überrascht. Hast du die Rückkehr an deine alte Schule bzw. die Versetzung an eine neue Schule noch nicht beantragt? Zumindest Gespräche mit Schulleitern und Schulamt sollten doch stattgefunden haben, so dass abgeklärt ist, an welche Schule du kommen wirst und dann Gespräche mit dem Schulleiter, der Schulleiterin führen kannst und zu einer sinnvollen Vereinbarung kommst.


    Grüße
    Peter

  • Danke für eure schnellen Antworten!


    Also die Behörde hat mir ja mitgeteilt das meine Elternzeit Anfang August beendet ist und ich automatisch wieder zu 100 % eingestellt werde. So muss ich ja nicht mehr mitteilen, dass ich arbeiten will. Ich werde also nun mitteilen, dass ich schwanger bin + Entbindungstermin.


    Nun ist nur die Frage, ob ich denen jetzt schon mitteile, dass ich wahrscheinlich in dem Zeitraum ein Berufsverbot erhalten werde? Kann mir da irgendetwas in die Hacken laufen? Auch wenn ich dann doch arbeiten darf und will?



    @ Peter: Ich bin in Hamburg. Meine Schule hat jedoch keinen Bedarf (bin da ja auch schon zwei Jahre weg). Bei uns wird man dann von der Behörde in Schulnähe (Stadtteil wenn möglich) eingesetzt. Bei einer Kollegin hat das allerdings noch 3 Wochen nachdem ihre Erziehungszeit beendet war in Anspruch genommen, bis sie eine Stelle hatte.


    Da ich ja kein langfristiges "Zurück gehen in den Berufsalltag" geplant habe (werde mit Kind 2 wohl 2-3 Jahre zu Haus bleiben) habe ich natürlich bei den Schulen keine Werbetrommel für mich gerührt, sondern warte, wo mich meine alte Schule (die das nach Behörde im Sinne der Selbstverwaltung tun soll) / oder doch die Behörde hinschickt. Nach den 2-3 Jahren Elternzeit werde ich eh in ein anderes Bundesland wechseln müssen.

  • Hallo sommersprosse,


    also da muss man dir ganz klar zu Variante 2 raten, alles andere wäre zwar unheimlich selbstlos von dir, aber finanziell einfach wahnsinnig bescheuert. Wenn du dir's leisten kannst mit 2 Kindern, kannst du dir das überlegen, aber für mich wär die Sache klar. ;)


    Tja, mit dem Beschäftigungsverbot musst du es im Prinzip selbst abwägen oder am besten nochmal mit deinem Frauenarzt abklären.


    Wenn es wirklich sehr wahrscheinlich ist, dass du es bekommst, würde ich es den Behörden bereits im Vorfeld mitteilen. Unter Umständen ist es vielleicht sogar sinnvoll direkt eine Bescheinigung des Frauenarztes mitzugeben bzw. dir das Beschäftigungsverbot direkt aussprechen zu lassen.


    Wenn ihr dagegen einfach nicht wisst, wie sich die Schwangerschaft weiter entwickelt, sondern es eher eine "prophylaktische" Risikoschwangerschaft ist (z.B. weil du über 35 bist oder ähnliche Gründe), würde ich einfach mal abwarten. Für 8 Wochen kann man dich sowieso nicht vernünftig einsetzen und da ist es letztlich dann auch kein Beinbruch, wenn du kurzfristig doch noch ein Beschäftigungsverbot bekommst. Kann außerdem bei jeder Schwangerschaft passieren, egal, ob sie nun als Risikoschwangerschaft deklariert ist oder nicht.


    Ich wünsche dir jedenfalls eine schöne Schwangerschaft und genieße die Zeit, in der du deinem größerem Zwerg noch die volle Aufmerksamkeit schenken kannst. ;)


    Grüße
    Mia

    Man soll denken lehren, nicht Gedachtes.
    (Cornelius Gustav Gurlitt)

Werbung