Dienstaltersstufe 5 - ab wann?

  • Hallo,


    ich werde am 07.Juli 29 Jahre alt, bin StR (auf Probe) in NDS. Ab wann werde ich dann mit Stufe 5 besoldet, bereits ab kommenden Monat oder erst im August oder erst ab 2011???


    Vielen Dank und schönen Sonntag.

  • Hallo,


    die Besoldung nach der neuen Dienstaltersstufe beginnt mit dem Monat, in dem du das jeweilige Alter erreichst. So war das jedenfalls bei mir.


    Liebe Grüße


    Mila

  • Ich hänge mich mal hier dran:


    Nach meinem Bezugszettel bin ich Besoldungsstufe 4, ich wurde allerdings Ende Februar schon 29.
    Müsste ich nicht eigentlich Stufe 5 sein?


    Es wird da doch eigentlich stur nach dem Alter gerechnet, unabhängig von Art und Zeitpunkt irgendwelcher Status?


    Als Hintergrund: Ich bin seit September verbeamtet auf Probe, davor ein halbes Jahr angestellt, davor Ref.

  • Zitat

    Original von Ummon


    Müsste ich nicht eigentlich Stufe 5 sein?


    Es wird da doch eigentlich stur nach dem Alter gerechnet, unabhängig von Art und Zeitpunkt irgendwelcher Status?


    So ist es leider nicht. Das Besoldungsdienstalter (frühestens der 21. Geburtstag, wenn man seine Ausbildung in der Mindestzeit durchgezogen hat) wird hinausgeschoben um die Zeiten, die nicht anrechnungsfähig sind. Wenn Du zum Beispiel läger studierst hast als anrechenbar oder etwa vor dem Studium eine Weltreise zur Selbstfindung gemacht hast, verschiebt sich Dein Besoldungsdienstalter entsprechend.


    Wenn es überall so wie in Baden-Württemberg gehandhabt wird, erhält jeder Beamte bei seiner Einstellung ins Beamtenverhältnis auf Probe von seiner Bezügestelle eine genaue Berechnung seines Besoldungsdienstalters. Auf dieser Aufstellung ist auch bereits der Tag des 25-jährigen Dienstjubiläums vermerkt - eine Information, die man als Berufsanfänger für noch gar nicht so wichtig hält.

  • Zitat

    Original von magister999


    So ist es leider nicht. Das Besoldungsdienstalter (frühestens der 21. Geburtstag, wenn man seine Ausbildung in der Mindestzeit durchgezogen hat) wird hinausgeschoben um die Zeiten, die nicht anrechnungsfähig sind. Wenn Du zum Beispiel läger studierst hast als anrechenbar oder etwa vor dem Studium eine Weltreise zur Selbstfindung gemacht hast, verschiebt sich Dein Besoldungsdienstalter entsprechend.


    Wenn es überall so wie in Baden-Württemberg gehandhabt wird, erhält jeder Beamte bei seiner Einstellung ins Beamtenverhältnis auf Probe von seiner Bezügestelle eine genaue Berechnung seines Besoldungsdienstalters. Auf dieser Aufstellung ist auch bereits der Tag des 25-jährigen Dienstjubiläums vermerkt - eine Information, die man als Berufsanfänger für noch gar nicht so wichtig hält.


    Ja, sogar der Termin für das 40-jährige Dienstjubiläum. Bei mir stand dann da aber: wird nicht erreicht! (Warum wohl? ;)) Ohje, jetzt fühle ich mich "richtig" alt!


    Oder wird das Pensionsalter noch auf 75 angehoben?

  • Zitat

    Original von Boeing


    Oder wird das Pensionsalter noch auf 75 angehoben?


    Die Finanzminister der Länder wären wohl die einzigen, die sich darüber freuen könnten: Je später der Pensionseintritt, desto höher die Chance für ein "sozialverträgliches Frühableben". Stellt Euch vor, wie das die "Pensionslasten" reduziert!!


    Aber nun Spaß beiseite: Was die Dienstrechtsreform bringt, wird kaum einen Beamten freuen. Erstens wird der Regelruhestand mit 67 erreicht. Es soll aber bei der Antragsaltersgrenze 63 bleiben. Folge: erhebliche Pensionsabschläge.


    Zum zweiten sollen die Dienstaltersstufen durch "Erfahrungsstufen" ersetzt werden. Das heißt, dass jeder Beamte, ganz gleich wie lange sein Studium und sein Referendariat gedauert hat, grundsätzlich in Erfahrungsstufe 1 anfängt. Dies bedeutet zum einen eine erhebliche Gehaltsabsenkung für die künftigen Berufsanfänger, und zum anderen dauert es auch länger, bis man in die Endstufe kommt.


    Es ist politisch gewollt, dass der Anteil der Pensionäre, die das ungekürzte Ruhegehalt bekommen, aus Haushaltsanierungsgründen verringert wird.


    Unter "Reform" stellt man sich gemeinhin eine Verbesserung vor. Qui bono?

  • Blicke gar nicht mehr durch.


    Bin seit 01.02.2011 Beamte auf Probe mit A13.
    Derzeit bin ich 31 Jahre alt, ab 08.06. 32 Jahre.
    Mein Besoldungsdienstalter wurde auf den 01.06.2000 festgelegt,
    da wäre ich noch 20 Jahre gewesen, ab 08.06. dann 21 Jahre.


    Vor der Beamtung habe ich Refrendariat gemacht,
    davor 3 Monate eine Vertretungsstelle gehabt, bis dahin neben dem Studium Sprachförderunterricht über mehrere Jahre.


    Was heißt das jetzt?
    Werden mir Zeiten angerechnet?
    Spielt das alles keine Rolle und wie finde ich meine Gehaltsstufe raus?


    Und vor allem wie kann ich kontrollieren, ob das alles seine Richtigkeit hat?


    Aaaaaaaah, verzweifel

  • Es gibt in Besoldungsdingen keinen Grund, verzweifelt zu sein. Wenn man gar nicht mehr weiterweiß, kann man schließlich die jeweils gültige Fassung des Besoldungsgesetzes nachlesen. Wir sind ja keine Bananenrepublik.


    Oder einfacher, man fragt im Forum.


    In Deinem Fall heißt dies: Dein Besoldungsdienstalter 01.06.2000 ist der frühestmögliche Termin, nämlich der Erste des Monats, in dem Du 21 Jahre alt wurdest.


    Was bei dieser Festsetzung alles angerechnet wurde, liest Du in dem Dir zugegangenen Festsetzungsbescheid. Jede anrechenbare Zeit ist dort exakt nach der Zahl von Tagen, Monaten und Jahren aufgelistet.


    Da für Dich aber das frühestmögliche Datum festgesetzt wurde, ist die Frage, was alles angerechnet wurde, absolut uninteressant: NOCH FRÜHER GEHT ES NICHT.


    Du bekommst jetzt Gehalt nach A 13, Stufe 5.


    Wie es weitergeht?
    Alles folgt ganz einfach aus der BDA-Festsetzung. Stufe 1-5 heißt Zweijahresrhythmus, Stufe 5-9 heißt Dreijahresrhythmus, danach Vierjahresrhythmus. Konkret:


    Juni 2011 Stufe 6
    Juni 2014 Stufe 7
    Juni 2017 Stufe 8
    Juni 2020 Stufe 9
    Juni 2024 Stufe 10, usw.


    Alles klar?

  • Lieben herzlichen Dank,


    nach mehreren Stunden Recherche habe ich es auch fast herausgefunden.


    Hatte recht schnell die Tabellen gefunden bei
    http://oeffentlicher-dienst.info/beamte/nw/bei


    Da stehen sowohl die Gehälter als auch die Einstufungstabelle.
    Was leider fehlte war die info die ich nun habe.


    Quasi, dass ab da hochgerechnet wird und nicht das BDA auch die Einstiegsstufe ist.


    Du sagst das kann ich im Besoldungsgesetz nachlesen ?


    Da schau ich bei Gelegenheit dann nochmal nach.
    Vielen Dank für die prompte Antwort.


    Das ist ja genial gut :-) dann hat sich die zweite Ausbildung und die lange Durststrecke wenigstens gelohnt.


    Herzliche Grüße

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