0-Punkte Warnungen bei dauerkranken Schülern

  • Inzwischen haben wir in jedem neuen Oberstufenjahrgang einen Teilnehmer (oder eine Teilnehmerin), der aufgrund psychischer Probleme ständig fehlt.


    Als Tutorin eines solchen Kandidaten würde ich aus gegebenen Anlass folgendes von euch wissen: wie geht man an eurer Schule damit um?


    Bei uns sieht es so aus: Fehlt der Schüler 30% der Stunden, die für einen mündlichen Zwischenstand im Semester genommen werden, erhält er eine Null-Punkte-Warnung.
    - offizielle Variante: das gilt für alle Schüler, egal wieso sie fehlen
    - inoffizielle Variante: das gilt nur für Schüler die mutwillig bzw. unentschuldigt fehlen. Kandidaten, die offiziell krankgemeldet sind und / oder psychische Probleme haben, sind davon ausgenommen.


    Das führt zudem Problem, dass man (theoretisch) dem Schwänzer 0-Punkte mündlich für einen Abschnitt gibt, während der psychisch angeschlagene / kranke Schüler.... - ja was? Noch 5 Punkte bekommt? Oder 1-2-3? Diese Leute sind nicht im Unterricht anwesend und können somit auch nichts mündlich beitragen. Die meisten holen auch keine Infos zu Hausaufgaben etc. ein, welche man ja aufarbeiten und einreichen könnte.


    Also: schön regelmäßig haben wir das Problem, dass wir Leute haben, die wir entweder mündlich nicht benoten sollen /können oder denen wir irgendwie noch was an Punkten geben (sollen...), damit sie wegen der Psyche keinen Unterkurs bekommen.


    Tja, aber was ist dem dem Schüler, der immer da ist, aber nichts sagt. Bekommt der auch die 5-Punkte-am-Unterkurs-vorbei oder gibt es für den 0-Punkte ohne Warnung, weil da, aber maulfaul?


    Bisher ist dieses Problem zum Glück an mir vorbei gegangen, bis auf jetzt...


    Tendiere zu einem: Nicht da - egal wieso, warum, weshalb = 0-Punkte. Die SL schwächelt.


    Wie sieht es bei euch aus?


    (Nicht so ganz OT - letztes Jahr hatten wir eine Schülerin, die wegen psychischer Probleme nicht zum Unterricht kam, derwohl aber auf Schüler-VZ sehr regelmäßig und ausgiebig ausschweifende Partyfotos von sich und ihren Kumpels eingestellt hat. Ich bin da mal ganz fies: soo schlimm kann es dann ja doch nicht gewesen sein, oder...?)


    Grüße von
    Raket-O-Katz

  • Bei uns gibt es ab 20% die 0 P Warnung, ich gebe dann auch bei unter 30 % die 0 P. Die Gründe für die Fehlzeiten können da auch keine Rolle mehr spielen. Schließlich bescheinigt man dem Schüler eine erfolgreiche Teilnahme an der Oberstufe und damit Studien- und Arbeitsmarktreife. Keine Arbeitgeber dieser Welt toleriert 30% Fehlzeiten, völlig unabhängig von den Gründen.


    Das gilt aber nur für das Ergebnis, im Vorfeld behandele ich die Schüler natürlich schon unterschiedlich - wenn jemand psychische oder persönliche Probleme hat, versuche ich frühzeitig zu helfen und zu beraten, ich spreche als Tutor auch schon mal mit Kollegen, damit die sich etwas flexibler zeigen und dem Schüler vielleicht Möglichkeiten geben, anderweitig zusätzlich Punkte zu sammeln oder besorge anderweitig Hilfe. Bei einem notorischen Schwänzer, der nur am Gymnasium angemeldet ist, weil er nach dem Realschulabschluss keinen Bock auf Arbeiten hatte und die Eltern weiter Kindergeld kassieren wollen, mache ich das natürlich nicht.


    Grüße,
    Moebius

  • Außerdem würde ich einen Attest verlangen, denn auch wegen psychischer Probleme sollte man zum Arzt gehen.

    They'll never know the lovely dance,
    Can never feel the touch of night,
    For tame birds sing a song
    Of freedom while the wild birds fly.

  • @ Moebius & Nananele:


    Danke für eure Antworten, denn diesen Ansatz hatte ich mir gedacht. :) Den betreffenden Schüler kannte ich nicht und er war seit Schuljahresbeginn auch erst dreimal im Kurs. Die psychischen Probleme kamen erst an Licht, nachdem über den Koordinator zum Schüler Zuhause angerufen wurde. Fernmündlich wurde auf dem bei uns dafür vorgesehen Formular eine Krankmeldung aufgenommen mit dem Zusatz, der Junge habe psychische Probleme, was auch dem Kollegen XY bekannt sei. XY war letztes Jahr der Klassenlehrer.


    Ich werde mir den Schüler kommende Woche mal klemmen und mit ihm reden. Vielleicht ist er schon in Behandlung, wenn nicht, soll er das tun. Attest wäre gut. Ansonsten schaue ich mal, wer ihn noch unterrichtet und lasse mir da den Stand geben.


    Moebius, Du schreibst von "anderen Möglichkeiten" Punkte zu bekommen. Meinst Du ein Referat? Für Ideen wäre ich dankbar.


    Grüße vom
    Raket-O-Katz

  • Wenn Schüler bei mir zu häufig fehlen (entschuldigt) und ich nicht in der Lage bin sie mündlich zu bewerten, setze ich eine Feststellungsprüfung an. Inhalt der Feststellungsprüfung ist der Stoff, den die Schüler versäumt haben. Das geprüfte Stoffgebiet wird dem Schüler genannt (Termin auch). Die Schüler können eine Vorbereitungszeit bekommen. Dauer Feststellungsprüfung: 20 - 30 Min.
    Nach der Feststellungsprüfung wird eine Note für diese Prüfung festgelegt.
    In die Somi-Note für das Quartal fließt dann auch die Mitarbeit ein, die der Schüler im Unterricht erbracht hat (zur Not halt 2 Stunden).
    Bei der Feststellungsprüfung sollte noch ein Fachkollege sitzen. Zum einen kann er das Protokoll führen, zum anderen als neutraler Beobachter, falls es zu Vorwürfen seitens des Schülers kommen sollte, dass Prüfung unfair war.
    Erscheint der Schüler nicht zur Prüfung und kann er dieses Fehlen nicht entschuldigen, so wird die Prüfung mit 6 bewertet (Leistungsverweigerung).
    So eine Feststellungsprüfung kann abschreckend wirken für diejenigen, die nur auf dem Papier krank sind.


    Andere Möglichkeit (wenn ein Schüler z.B. im KH lag): Referat, schriftliche Ausarbeitung zu einem Thema. Diese Möglichkeit praktiziere ich aber nur äußerst selten.


    Wenn Schüler unentschuldigt fehlen, hat sich das Thema eh erledigt. Dann gibt es für diese Stunden eben eine 6. Für Gesamtnote wird dann die schriftliche Leistung mit 50% eingerechnet. Wenn der dann zwischen 2 Noten steht, pädagogische Note geben.

  • In Niedersachsen steht in der Oberstufenverordnung:

    Zitat

    § 7
    Leistungsbewertung, Zeugnis, Studienbuch, Versäumnis
    [...]
    1Hat die Schülerin oder der Schüler aus einem selbst zu vertretenden Grund Unterricht versäumt und kann deshalb die Leistung in einem Fach nicht bewertet werden, so gilt der Unterricht als mit der Note „ungenügend” abgeschlossen. [...]


    http://www.schure.de/22410/vo-go.htm


    Da kann sich auch kein Schulleiter drüber hinwegsetzen.


    Zudem gilt immer noch, dass die Fachlehrkraft die Verantwortung für die Zensurengebung trägt und nicht irgendeine Konferenz oder gar der Schulleiter. D.h. die Fachlehrkraft muss dafür sorgen, dass die Zensur rechtlich einwandfrei ist.


    Gruß !

    Mikael - Experte für das Lehren und Lernen

  • Zitat

    Original von Raket-O-Katz


    Moebius, Du schreibst von "anderen Möglichkeiten" Punkte zu bekommen. Meinst Du ein Referat? Für Ideen wäre ich dankbar.


    Sorry, aber Geheimtipps habe ich da auch nicht. Ich hatte zB im letzten Jahr einen Tutanten, der aus psychischen Gründen hohe Fehlzeiten hatte, aber im Prinzip guten Willens war. Da habe ich dann in zwei Kursen, in denen es eng war, noch mal mit den Fachlehrern geredet und habe eine Lösung gefunden die es dem Schüler nach einem Referat und einer Ausarbeitung ermöglicht hat, die Schule zumindest mit der Fachhochschulreife zu verlassen.

Werbung