Elternegeld.Zusatzverdienst

  • Hallo,


    kann mir jemand mitteilen, ob ich neben der Elternzeit, sofern ich eine geeignete Kinderbetreuung finde, noch einige Stunden arbeiten darf um auf mein "normales" Gehaltlevel zu kommen?"
    Habe gelesen, dass 30 Stunden möglich sind aber bin mir nicht sicher, ob der Verdienst nicht ggf. auf das Elterngeld angerechnet wird?


    LG
    Solveig

  • Zitat

    Original von Susannea
    Es wird alles aufs Elterngeld angerechnet, nicht aber abgezogen. Also mit dem richtigen Verhältnis zwischen Stundenanzahl und Elterngeld, klappt das in etwa.


    Ähm, das versteh ich nicht. Ich dachte bisher, es wird alles angerechnet. Beispiel: ich bekomme 1000 Euro Elterngeld und verdiene 200 Euro dazu, bekomme ich nur noch 800 Euro Elterngeld und eben die 200 Euro, sodass ich am Ende wieder bei den 1000 Euro lande, die ich auch ohne Arbeit hatte. Oder ist das falsch?

  • Zitat

    Original von nani


    Ähm, das versteh ich nicht. Ich dachte bisher, es wird alles angerechnet. Beispiel: ich bekomme 1000 Euro Elterngeld und verdiene 200 Euro dazu, bekomme ich nur noch 800 Euro Elterngeld und eben die 200 Euro, sodass ich am Ende wieder bei den 1000 Euro lande, die ich auch ohne Arbeit hatte. Oder ist das falsch?


    So, habe ich das auch immer verstanden. Klärt uns wer auf, bitte?


    Ich dachte auch immer, wenn ich nicht mehr als 65% arbeite (was ich ja als Elterngeld bekommen würde) lohnt sich das nicht, da das komplett aufs Elterngeld angerechnet wird...

    Das Leben ist kein Ponyhof! Meins schon ;)

  • (altes durchschnittsgehalt - gehalt während elternzeit) *0,65 = elterngeld


    allerdings bekommst du mindestens 300 euro elterngeld, wenn dein jetziges gehalt unter dem von der elterngeldstelle berechneten durchschnittsgehalt liegt bzw. wenn du max. 18 schulstunden (vorsicht, dass kann von schulart zu schulart variieren) unterrichtest.

  • Guten Abend!


    Mit dem Elterngeld wird der Verdienstausfall geregelt. Man bekommt immer 67% des Verdienstausfalls vom Staat.


    Habe ich vor der Geburt des Kinder durchschnittlich 2500 € verdient, bekomme ich 67% von 2500 Euro (also 1675€) Elterngeld.


    Wenn ich nach der Geburt des Kindes ein wenig arbeiten gehe und monatlich 500€ verdiene, beträgt mein Verdienstausfall ja nur noch 2000 €. Ich bekomme dann also 67% von 2000 € (also 1340 €) Elterngeld.
    Gehe ich für 1000 € arbeiten, bekomme ich 67% von 1500 € (also 1005€) Elterngeld.
    Auf das volle Gehalt vor der Geburt des Kindes wird man nie (!) kommen.


    Ich hoffe ich konnte helfen und habe es nicht zu kompliziert erklärt.


    LG

  • ....aber die sind als Lehrer wohl nicht erreichbar, oder?? Ich komme jedenfalls nur auf einen Bruchteil dessen und weiß im Moment echt nicht was ich machen soll.


    Elterngeld plus Teilzeit? Nur Teilzeit? Wahrscheinlich komm ich bei beiden Modellen auf einen ähnlichen Endbetrag....

  • Zitat

    Original von Marigor!
    Auf das volle Gehalt vor der Geburt des Kindes wird man nie (!) kommen.



    NAtürlich kann man darauf kommen, schon alleine dadurch, dass es bei Einkommen unter 1000 Euro bis zu 100% gibt und das man midnestens 300 Euro erhält!
    Wir haben es zweimal geschafft und haben nicht gehext ;)


    nani: DAs was du nennst wäre ja abziehen, wie gesagt, es wird nur angerechnet und dann nur aus der Differenz das Elterngeld gezahlt!

  • Hallo,


    man bekommt übrigens nur noch 65% und nicht mehr 67%.



    Millie, bist du angestellt oder verbeamtet? Als Beamtin ist man recht nah an der Höchstgrenze. Ich hätte so ca. 1600 €. Davon kann man ja zunächst mal ganz gut leben (naja - über die Runden kommen, wenn es das einzige Geld ist, was zur Verfügung steht).


    LG


    Sina

  • Zitat

    Original von sina
    Hallo,


    man bekommt übrigens nur noch 65% und nicht mehr 67%.


    Das stimmt so pauschal nicht. Das hängt von der Einkommenshöhe ab.


    Allgemein heißt es 67%, verdient man mehr als 1200 Euro, gehts runter bis zu 65% verdient man weniger, gehts hoch bis zu 100%.

  • Bin angestellt und habe nur einen bis Sept. befritsteten Vertrag. So wie ich jetzt gerechnet habe, käme ich bei Teilzeit und rund 18 std auf einen wohl ähnlichen Endbetrag wie mit elterngeld und 12 std - wobei ich mir nicht sicher bin, ob Elterngeld dann auch die garantie gibt dass mein Vertrag verlängert wird...

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