Bringschuld Oberstufe

  • Hallo zusammen,


    in der Oberstufe (NRW) wird immer wieder davon gesprochen, dass es eine sog. Bringschuld der Schüler bzgl. der Mitarbeit im Unterricht gebe.
    Rein sachlich würde ich das daraus ableiten, dass in der SII laut Richtlinien eine erhöhte Selbstständigkeit der Schüler gefordert ist und dass die Teilnahme am Unterricht selbstverständlich auch bedeutet, dass Leistungen gebracht werden müssen.
    Ich suche schon die ganze Zeit, aber ich finde den Passus nicht mehr, wo es für die SI ausdrücklich heißt, dass Schüler auch aufgefordert werden müssen, etwas zu sagen etc. Bei den Grundsätzen zur Leistungsbewertung in der SII steht das nicht. Meine Frage an euch: Wisst ihr, wie sich die Bringschuld ableitet? Gibt es evt. Urteile dazu, habe da nichts gefunden.


    Danke für die Infos!


    Edit: Ok, Urteil gerade gefunden: http://www.derwesten.de/nachri…tiv-werden-id3878721.html
    Nach einem entsprechenden Passus in irgendeiner Vorschrift suche ich aber noch...

  • Einen Passus kenne ich auch nicht, aber es besteht auf jeden Fall eine Bringeschuld seitens der SuS. Allerdings neige ich v.a. in der Einführungsphase dazu auch stillere SuS einfach mal dranzunehmen.

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,


    die APO-GOSt ist da m.E. aber in §13 und 14 recht eindeutig.
    In den Erläuterungen zum Schulgesetz und §48 (Leistungsbewertung) soll unter 2.6. wohl etwas zu finden sein. (Das ist aber auch nur der Hinweis einer Website eines Gymnasiums in NRW...)



    Die "Leistungsnachweise" umfassen nämlich auch die "sonstige Mitarbeit".


    Gruß
    Bolzbold

    • Offizieller Beitrag

    @ Bolzbold:Ja, so hatte ich mir das eigentlich auch gedacht, hätte es nur gerne schwarz auf weiß bzw. noch schwärzer auf weiß.

    @Brick


    Hinsichtlich der Bringschuld geht es eigentlich nicht noch schwärzer. Ich finde das schon sehr eindeutig formuliert. Ansonsten müsstest Du Dir die Erläuterungen zu §48 des Schulgesetzes ansehen - die gibt es aber offenbar nur kostenpflichtig.


    Gruß
    Bolzbold

  • Hallo,


    vielleicht ist dies noch interessant (für NRW):


    Schulgesetz
    für das Land Nordrhein-Westfalen
    zuletzt geändert durch Gesetz vom 21. Dezember 2010


    § 42
    ...


    (3) Schülerinnen und Schüler haben die Pflicht daran mitzuarbeiten, dass die Aufgabe der Schule erfüllt und das Bildungsziel erreicht werden kann. Sie sind insbesondere verpflichtet, sich auf den Unterricht vorzubereiten, sich aktiv daran zu beteiligen, die erforderlichen Arbeiten anzufertigen und die Hausaufgaben zu erledigen. Sie haben die Schulordnung einzuhalten und die Anordnungen der Lehrerinnen und Lehrer, der Schulleitung und anderer dazu befugter Personen zu befolgen. [Hervorhebung durch mich].


    Beste Grüße


    Michael

  • (3) Schülerinnen und Schüler haben die Pflicht daran mitzuarbeiten, dass die Aufgabe der Schule erfüllt und das Bildungsziel erreicht werden kann. Sie sind insbesondere verpflichtet, sich auf den Unterricht vorzubereiten, sich aktiv daran zu beteiligen, die erforderlichen Arbeiten anzufertigen und die Hausaufgaben zu erledigen. Sie haben die Schulordnung einzuhalten und die Anordnungen der Lehrerinnen und Lehrer, der Schulleitung und anderer dazu befugter Personen zu befolgen. [Hervorhebung durch mich].

    Das bezieht sich aber ja nicht nur auf die Oberstufe, sondern auf alle Jahrgänge, so dass es ggfs so interpretiert werden kann, dass auch die unteren Jahrgänge eine "Bringschuld" haben.

  • Das bezieht sich aber ja nicht nur auf die Oberstufe, sondern auf alle Jahrgänge, so dass es ggfs so interpretiert werden kann, dass auch die unteren Jahrgänge eine "Bringschuld" haben.


    Sehe ich auch so, dass alle SuS eine Pflicht haben, zum Unterrichtsgeschehen beizutragen (der Paragraph ist ja sehr eindeutig).
    Der Begriff "Bringschuld" für SII lässt sich dadurch begründen, dass die Schulpflicht erfüllt wurde, somit eine "Freiwilligkeit" vorherrscht. Das entlässt aber nicht die SI aus der aktiven Mitarbeit, lediglich die Freiwilligkeit ist hier eingeschränkt, somit ist der Begriff "Bringschuld" unangebracht (daraus resultierend auch unterschiedliche pädagogische Ansätze).


    Beste Grüße


    Michael

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