Rückmeldung zur Bewerbung

  • Termine sind folgende:
    16.12.: L 1; L 2 mit Mathe, Physik, Chemie und Informatik; L 2 und StudienrätInnen mit Arbeitslehre; L1, L2 und StudienrätInnen mit Musik
    17.12.: StudienrätInnen mit Mathe, Physik, Informatik und Chemie
    18.12.: L 2 und StudienrätInnen mit Biologie
    19.12.: alle SonderpädagogInnen sowie L 1, L 2 mit Sport
    07.01.: StudienrätInnen mit Sport
    08.01.: L1, L 2 und StudienrätInnen mit Englisch
    09.01: StudienrätInnen mit Englisch (Fortsetzung vom 08.01.)
    10.01.: L2 und StudienrätInnen mit Spanisch
    13.01.: L 2 und StudienrätInnen mit Kunst
    14.01.: L 2 mit allen anderen Fächern
    (alle Angaben ohne Gewähr! Das kann sich auch noch ändern!)


    Zur Erläuterung:
    L 1 = LehrerInnen mit einem Fach (Grundschule)
    L 2 = LehrerInnen mit fachwissenschaftlicher Ausbildung in zwei Fächern (Sek I)


    Ich befürchte also, wenn du die Castings abwarten willst (wobei ja die andere Fächer direkt von den Schulen besetzt werden und nicht über Casting), dann musst du noch länger warten.

  • Nettmensch, Rückmeldungen auf unverbindliche Anfragen kannst Du von einem Drittel bis der Hälfte der Schulen erwarten. Auf fünf Bewerbungen habe ich nur von den beiden Schulen eine Rückmeldung erhalten, die mich eingeladen haben, von den anderen nicht. Wenn keine Rückmeldung erfolgt, würde ich davon ausgehen, dass kein Bedarf besteht. Telefonisch nachfragen kann natürlich nicht schaden, ich denke aber nicht, dass dabei etwas rumkommen wird.

  • Nun ja, ich bin auch nicht superoptimistisch über rasche Rückmeldungen; habe aber das ganze auch eher als informelle Initiativbewerbung mit Lebenslauf gestaltet. Hier kommt auch eine Besonderheit des Berliner Systems zum tragen - die Masse der Stellen wird in einem zentralen Verfahren besetzt. Selbst in Mangelfächern (und bei konkretem Bedarf in der Schule) erfolgt daher oft keine schulspezifische Ausschreibung. Hier muss man die Schulen im Grunde erst dazu animieren, die Stelle auszuschreiben, statt (erfolglos) auf das Casting zu setzen - falls die SL aber nicht bereits einen konkreten Kandidaten parat hat, ist es denen im Vgl. zum Casting zu viel Bürokratie die Stellen direkt zu auszuschreiben.


    Nichtmangelfächer können sie ohnehin gut planbar zentral füllen, und bei Physik wird sich bei einer Ausschreibung ins Blaue im Fall des Falles kaum ein Bewerber finden.

  • Der Termin der zentralen Nachsteuerung für für Februar könnte eine Rolle spielen. Zumindest hat sich heute eine Schule gemeldet, dass ich jederzeit auch kurzfristig zum Gespräch vorbei kommen kann. 2 andere haben dafür abgesagt (auch mit der Zusicherung, dass ich ohne Probleme eine Schule finden dürfte).

  • Ich hatte vor drei Tagen ein Vorstellungsgespräch auf eine schulscharfe Ausschreibung.
    Das Gespräch empfand ich als sehr unangenehm, wobei es kein Gespräch war, sondern ein 3. Staatsexamen: 10 Theoriefragen zu Lehrplänen, die in 10 Minuten vorbereitet werden mussten und dann vor der Auswahlkommission in knapp 25 Minuten referiert werden sollten.


    Am nächsten Morgen erhielt ich von der Schulleitung per eMail die Information, dass eine andere Bewerberin ausgewählt wurde von der Kommission.
    Daraufhin bedankte ich mich per eMail und wünschte schöne Ferien.


    Nun erhalte ich heute direkt Post von der Schule mit meinen Unterlagen.
    Das Anschreiben nennt gleich im 1. Satz die Kandidatin (Vor- und Nachname), die eingestellt werden soll (hallo ? Datenschutz?).


    Dann folgt der Abschnitt:
    "Ich mache Sie darauf aufmerksam, dass Sie, wenn Sie gerichtlichen Rechtsschutz in Anspruch nehmen wollen, diesen umgehend suchen müssen, da die Stelle schnellstmöglich besetzt werden soll".


    Was will die Schulleitung mir damit sagen? Dass ich Widerspruch einlegen kann bzw. soll? Oder ist das ein Standardanschreiben als Absage?
    Die Sache mit dem Namen der einzustellenden Lehrerin allein ist schon ein Fall für den Datenschutzbeauftragten, denn was es geht es die anderen Bewerber an, wie genau die eingestellte Person heißt? :ohh:

  • Zitat

    Was will die Schulleitung mir damit sagen? Dass ich Widerspruch einlegen kann bzw. soll? Oder ist das ein Standardanschreiben als Absage?
    Die Sache mit dem Namen der einzustellenden Lehrerin allein ist schon ein Fall für den Datenschutzbeauftragten, denn was es geht es die anderen Bewerber an, wie genau die eingestellte Person heißt?


    Die Schulleitung will Dir gar nichts sagen. Sie informiert Dich - vermutlich pflichtgemäß - über die Rechte, die Du formal hast.


    Was den Namen angeht, weiß ich nicht, wie die Rechtslage im Schulbereich ist, aber in anderen Kontexten, z. B. im Hochschulbereich, ist es durchaus nicht unüblich, dass Namen an Mitbewerber kommuniziert werden.


    Konzentrier Dich am besten auf die nächsten Bewerbungen - viel Glück und Erfolg!

  • Mary Anne, das ist das normale Vorgehen nach einem Bewerbungsgespräch. Dieses Schreiben ist quasi ein Vordruck. Du kannst dich einklagen, wenn du z.B. weißt, dass die besagte Kandidatin nicht die angegebenen Qualifikationen besitzt oder du mehr Qualifikationen besitzt etc.

  • Mary Anne, das ist das normale Vorgehen nach einem Bewerbungsgespräch. Dieses Schreiben ist quasi ein Vordruck. Du kannst dich einklagen, wenn du z.B. weißt, dass die besagte Kandidatin nicht die angegebenen Qualifikationen besitzt oder du mehr Qualifikationen besitzt etc.

    Das mit dem Einklagen hätte in meinem Fall wahrscheinlich Erfolg: Da mir der Name der ausgewählten Kandidatin durch das fragwürdige Absageschreiben vorliegt und die Suchmaschinen gerne viele Informationen speichern, ist mir ihre Qualifikation inzwischen bekannt.
    Ich verzichte aber auf das Einklagen, denn das ist für mich keine Basis für eine langfristige Zusammenarbeit mit der Schule.
    Allerdings würde ich gerne das Protokoll einsehen, das offenbar von jedem Bewerber von der Auswahlkommission schriftlich angefertigt wird. Wo kann ich die Einsichtnahme oder eine Kopie davon beantragen? Bezirksregierungen?

  • Ich wüsste nicht, ob du da überhaupt Einsicht bekommst. Du kannst klagen und dann wird geklärt, ob ein Verfahrensfehler vorliegt. Dir wird das Schriftstück, meines Wissens nach, nicht ausgehändigt. Vielleicht weiß hier jemand mehr...

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