• Hallo liebe Mitstreiter,


    ich bin als Koordinator an einem niedersächsischen Gymnasium tätig. Zurzeit bin ich noch OStR, werde aber bald StD, da meine Bewährungszeit abläuft (zumindest gehe ich davon aus...). Nun meine Frage: Wie ist der Ablauf, wenn ich mich an eine andere Schule versetzen lassen möchte (ebenfalls in der Schulleitung, versteht sich). Muss ich auf eine Stellenausschreibung warten oder meinen Versetzungswunsch bei der Landesschulbehörde anmelden? Ich meine mich zu erinnern, dass vor einer Stellenausschreibung eventuelle Versetzungen abgeklärt werden müssen. Ich möchte aber nur ungern die Pferde scheu machen, da ich einen solchen Schritt erst in ca. 2 Jahren erwäge und noch nicht einmal zum StD ernannt worden bin.

    Schulfachlicher Koordinator

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    • Offizieller Beitrag

    Bundesland? Die Verordnungen unterscheiden sich da sehr.


    Meist wird allerdings zwischen Versetzung aus persönlichen Gründen und Laufbahnwechselverfahren unterschieden, ersteren Antrag kannst du immer stellen (nur halt nicht grad in der Probezeit). In manchen BL kann man dann auch zurückgestuft werden, wenn es dem eigenen Wunsch entspricht und keine gleichwertige Stelle zur Verfügung steht, in anderen BL geht das anders.


    Beispiel: http://www.schulministerium.nrw.de/BP/OLIVER/


    Oh, sorry, ich seh grad: NDS, da kenn ich mich nicht so aus... vielleicht hilft das hier: http://www.michaelbertling.de/beamtenrecht/ns/nsbg29.htm

    WE are the music-makers, and we are the dreamers of dreams,
    World-losers and world-forsakers on whom the pale moon gleams
    yet we are the movers and shakers of the world for ever, it seems.

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  • Wie gesagt, ich bin an einem niedersächsischen Gymnasium tätig. Natürlich möchte ich nicht während der Bewährungszeit in diese Richtung nachfragen.

    Schulfachlicher Koordinator

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    • Offizieller Beitrag

    Ich weiß nicht, wie es in Niedersachsen ist, in Hessen gibt es den Grundsatz Versetzung vor Beförderung / Einstellung. D.h., wenn man sich auf eine Stelle bewirbt und schon eine entsprechende Besoldung hat, ist man grundsätzlich vorzuziehen gegenüber Bewerbern, die noch befördert oder eingestellt werden müssten.

    • Offizieller Beitrag

    ES gibt beide Varianten: wenn du dich erneut bewirbst, geht es um eine inhaltliche Veränderung (vom Koordinator zum Fachbereichsleiter zB), dann musst du dich natürlich neu bewerben, da ja jetzt andere Kenntnisse und Qualifikationen gefragt werden, und wenn du einen Versetzungsantrag aus persönlichen Gründen stellst, geht es darum nicht und du musst dich folglich nicht neu bewerben, dafürmuss aber theoretisch eine gleichwertige Stelle an der Zielschule frei sein. DAs ist bei A15 schon schwieriger. Wie gesagt, in machen BL kann man sich, wenn es einem wichtig genug ist wegzukommen, zurückstufen lasen.

  • Naja, eine Zurückstufung kommt nicht infrage. Es wäre ein Wechsel von einem Koordinatorenposten auf einen anderen freien Posten in der hiesigen erweiterten Schulleitung. Der Stundenplaner Posten wird als erstes neu besetzt, d.h., dass diese Neubesetzung für mich noch etwas zu früh kommt. Allerdings kann ich mir nicht vorstellen, dass in einem solchen Falle eine erneutes vollständiges Bewerbungsverfahren fällig wäre, denn der Dienstposten wäre ja gleichwertig. Vielleicht müsste man das "Gespräch zum Amt" erneut führen. Auf der anderen Seite werden aber auch innerhalb der Schulleitungen Posten getauscht oder Geschäftsbereiche neu eingeteilt. In diesen Fällen werden ja auch keine neuen Gespräche geführt.

    Schulfachlicher Koordinator

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  • Nachtrag: Ich weiß ja, dass gleichwertige frei werden. Es geht ja nicht um einen sofortigen Wechsel, sondern darum, mittelfristig die Schule zu wechseln. Natürlich spielen Wohnort und Familie eine wichtige Rolle. Es dürfte aber auch für die persönliche Entwicklung sowie für die jeweilige Schule förderlich sein, wenn man seinen Horizont (was die Aufgabenbereiche angeht) etwas erweitert.

    Schulfachlicher Koordinator

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  • Wenn du von einem A15-Posten auf einen anderen A15-Posten wechseln willst, musst du dich entsprechend bewerben. Im Bewerbungsverfahren hast du Vorteile denen gegenüber, die nur A14 oder A13 sind (diese müssen in der Benotung (im Verfahren) eine bzw. zwei Noten besser sein als du). Gibt es außer dir keine weiteren Bewerber, kann ein verkürztes Verfahren durchgeführt werden. Genauere Informationen erhälst du von der Dezernentin / dem Dezernenten deines Vertrauens. Du kannst dann ja zu gegebener Zeit dort einmal Kontakt aufnehmen und dich beraten lassen.

  • Tatsächlich? Das wundert mich ein wenig, denn an meiner Referendariatsschule kam damals jemand neu in die erw. Schulleitung als StR und war kurz später (dann als OStR) Richtung Ministerium verschwunden (auch ein A15 Posten). Dort hat er es aber auch nur kurz ausgehalten und ist dann wieder an eine andere Schule gewechselt, wo er schließlich StD wurde. Die Bewährungszeit scheint also trotz der Stellenwechsel weitergelaufen zu sein. Ich wüsste auch nicht, dass er sich jedes Mal neu beworben hätte. Ich ging davon aus, dass er sich jeweils hat versetzen lassen, da alle Posten A15 Stellen waren bzw. sind.
    Wenn dem aber so wäre, kommen da neben der Tatsache, dass ich bereits StD bin, auch soziale Gesichtspunkte ins Spiel, wie etwa Familienstand und Wohnort?

  • Nun ja, deine Referendariatszeit wird wohl schon eine Weile her sein... vielleicht hat sich da ja was geändert? (Oder vielleicht hattest du als Referendar nicht alle Informationen.)
    Ich weiß von Fällen, bei denen Personen innerhalb eines "Verwaltungsbezirkes" wechseln wollten, ihre Tätigkeit an beiden relevanten Schulen identisch war (bei deinem Beispiel also etwa die Stunden- und Vertretungsplanung) - und bei denen die "Interessenten" ganz normal das Bewerbungsverfahren durchlaufen mussten.
    Sieht man sich die verschiedenen Stellenausschreibungen an ( http://www.mk.niedersachsen.de…article_id=6399&_psmand=8 ), scheint auch deutlich zu sein, dass eigentlich jede Stelle ausgeschrieben wird. (Später kann es natürlich sein, dass ein Posten gefunden werden muss für jemanden, der aus dem Ausland / Ministerium zurückkehrt und deshalb bevorzugt behandelt wird. Das ist dann eben Pech für die Mitbewerber.)
    Wohnort oder Familienstand spielen ja schon bei "einfachen" Versetzungsanträgen keine ausschlaggebende Rolle (schon mal versucht, in eine der beliebteren Städte hineinzuwechseln? Selbst mit mehreren Kleinkindern, Wohnort, etc. besteht da kaum Chance.).

  • Tja, was soll ich da erklären? Es wurde eine Stelle an meiner Schule frei, ich habe mich beworbenen und hatte Glück. Von außerhalb soll auch jemand Interesse gehabt haben, aber ich weiß nicht, was aus dieser Bewerbung geworden ist.

    Schulfachlicher Koordinator

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  • Ja und nein. Man kann sich mit A13 bewerben, bekommt dann im Erfolgsfall den höherwertigen Dienstposten eines Studiendirektors übertragen und wird in die Besoldungsgruppe 15 eingewiesen, aus der man dann bis zum Ablauf der Bewährungsfrist weiterhin Bezüge nach A13 erhält. Danach (6 Monate) wird man zum OStR ernannt und das Spiel geht eine Etage weiter oben von vorn los. Ich bin jetzt nach wie vor in die Besoldungsgruppe A15 eingewiesen, bekomme aber bis zum Ablauf der Bewährungszeit Bezüge nach A14. Auf A14 sitz man aber nicht nur 6 Monate, sondern ein Jahr. Dieses Jahr im im Januar um. Kurz gesagt, man wird kurz auf A14 "zwischengeparkt"...

  • In RLP würdest Du Dich einfach auf eine andere Stelle bewerben und sofern kein anderer Versetzungsbewerber da ist die Stelle auch bekommen, alle "normalen" Bewerber hätten einfach Pech gehabt. Da Du in einem Verfahren schon die Qualifikation für die A15 nachgewiesen hast, musst Du das nicht nochmals tun. Bei uns ist man Landesbeamter und kann überall eingesetzt werden, so wie Lehrer sich auf andere Stellen versetzen lassen können, geht das auch bei A15 Stellen (nur halt nicht als pauschaler Versetzungswunsch, sondern bei einer konkreten Stellenaussschreibung). Da bei uns A15-Stellen ein breites Profil haben, ist es auch irrelevant, welche Tätigkeiten man genau innehatte - noch dazu können die sich jeder Zeit durch einen neuen Geschäftsverteilungsplan ändern.

  • Genauso hätte ich mir das für Nds auch erhofft. Für "normale" Bewerber wäre das natürlich ärgerlich. Ich weiß auch von Fällen, die sich aus der Schulleitung (A15) für den Stellvertreterposten beworben haben und ein normales Bewerbungsverfahren absolvieren mussten. Hier ist die Besoldung aber auch A15 Z und auch der Aufgabenbereich bzw. die Verantwortung eine andere, da man ja nicht mehr i.A., sondern i.V. handelt. Damit dürfte der Dienstposten auch höherwertig sein (obgleich ebenfalls StD), wodurch eine neue Bewerbung nachvollziehbar erscheint.
    Bear scheint aber andere Informationen für Nds zu haben. Aber zumindest scheint es ja so zu sein, dass ich meinen Versetzungswunsch nicht publik machen muss, solange keine Stelle ausgeschrieben ist. Ich hatte mal gelesen (ich weiß nicht mehr für welches Bundesland), dass vor Ausschreibungen erst Versetzungen abgeklärt werden müssen. In diesem Fall hätte man ja schon vorher tätig werden müssen. Zu früh will mich meine Absichten nicht öffentlich machen, denn das sorgt ja in der Regel eher für schlechte Stimmung.
    Sicher scheint zudem zu sein, dass man als StD natürlich beste Chancen hätte, auch wenn man im Falle einer erneuten Bewerbung mit einer "3" (bzw. einem "C") trotz A15 einen A14er mit einer "2" (bzw. "B") oder einen A13er mit einer "1" (bzw. einem "A") fürchten müsste. Wenn die dann noch weiblich oder gar behindert sind, wird es noch enger. Ein Verfahren wie von rauscheengelsche wäre mir natürlich lieber. Mit Referendariat habe ich jetzt knapp 60 Unterrichtsbesuche absolviert. Wenn ich kann, verzichte ich gerne auf weitere. ;)

  • Stellvertreter ist an Gym und BBS höher (zumindest gibt es bei und Schulleitung - d.h. eine A16 und zwei A15Z - und erweiterte Schulleitung - das sind alle A15, Koordinatoren und Abteilungs-/stufenleiter). Die Verfahren sind bei erweiterter Leitung auch andere als bei engerer Schulleitung, ein Koordinator muss z.B. keine Stunde beurteilen und nachbesprechen, sondern nur eine Konferenz und das Kolloquium machen.
    Bei uns ist die Ausschreibungsfrist 4 Wochen, wenn danach Versetzungen vorliegen, wird versetzt und alle anderen bekommen die Mitteilung, dass die Stelle schon weg ist und kein Verfahren eröffnet wird. Vorher muss da niemand irgendwas ankündigen (wobei man üblicherweise mit der neuen Schulleitung vor der Bewerbung mal sprechen sollte, aber das versteht sich ja eigentlich von selbst). Für die unterlegenen Kollegen ist ja genaugenommen nichts weg, da Deine Stelle vakant wird und somit eine neue Ausschreibung erfolgt.

  • Erst einmal besten Dank für die zahlreichen Beiträge!
    Vorherige Kontaktaufnahme versteht sich von selbst - natürlich nach Information des eigenen Schulleiters... Eine Konferenzleitung musste ich nicht zeigen, sondern nur die 2 Unterrichtsstunden sowie das Gespräch zum Amt.

  • Verzeiht meine Hartnäckigkeit. :whistling: Ich will das Thema nicht unnötig in die Länge ziehen aber gibt es vielleicht doch jemanden, der eine definitive Antwort für Nds. kennt?

    Schulfachlicher Koordinator

    Einmal editiert, zuletzt von Schnitz ()

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