Nachhilfe als Angestellter

  • Hallo,


    ich hoffe, das Thema gibt es noch nicht ... ich konnte über die Suche jedenfalls nichts finden.


    Ich bin Grundschullehrerin in NRW und habe derzeit einen befristeten Vertretungsvertrag, bin also angestellte Lehrerin. Eine Bekannte fragte mich, ob ich ihrer Tochter ein Mal wöchentlich 45 Minuten Nachhilfe in Mathe geben würde und ich würde ihr gern zusagen.
    Nun weiß ich aber, dass man sich als Beamter Nebentätigkeiten genehmigen lassen muss. Ist das bei Angestellten genauso (auch für eine einzige 45-Minuten-Nachhilfestunde pro Woche)? Wenn ja, an wen muss ich mich wenden ... Schulleitung, Schulamt, ...?


    Vielen Dank und ein schönes Wochenende!

    • Offizieller Beitrag

    prinzipiell muss sich auch jeder Arbeitnehmer eine Nebentätigkeit genehmigen lassen.


    Ob das bei 45 Minuten pro Woche auch erforderlich ist, kann ich nicht sagen.

  • Es hat sich seit dem neuen Tarifvertrag (BAT --> TVÖD) einiges verändert/vereinfacht im Hinblick auf Nebentätigkeit, soweit ich weiß zum Positiven, und zwar für Angestellte.
    So wie ich das verstanden habe, muss man die Tätigkeit wohl anzeigen, aber alles ist Unkomplizierter als bei den Beamten.


    Am besten liest du hier mal genauer nach:
    http://www.nebentaetigkeitsrec…n-von-tarifbeschaeftigten

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