Elterngeld - Familienzuschlag - Kindergeld ... da soll noch jemand durchblicken?

  • Hallo zusammen,


    ich weiß, dass es zu dem Bereich schon einige Threads gibt, aber in keinem wurden meine Fragen genau beantwortet. :(


    Aber erstmal zu meiner Person.
    Ich bin Lehrerin (Beamtin auf Probe) in BW und derzeit in Mutterschutz. Vorraussichtlicher VET ist Mitte Oktober.
    Mein Mann wird Ende September sein Studium beenden und Ende November seinen ersten Arbeitvertrag nach TV - L erhalten.
    Geplant ist, dass ich ein Jahr Elternzeit nehme und dann zum neuen Schuljahr wieder in den Schuldienst einsteige.
    Mein Mann wird keine Elternzeit nehmen.


    Wir haben geplant, dass ich zuerst mal Kindergeld, Familienzuschlag + Elterngeld auf meinen Namen beantragen werde bis mein Mutterschutz zu Ende ist.


    1. Aber wie schaut es aus, wenn ich in Elternzeit gehe? Dann wird ja der Familienzuschlag (Ehe + Kind) uns geldmäßig nichts mehr bringen, wenn das alles auf meinen Namen läuft, oder?
    2. Kann man das dann ändern und auf meinen Mann umlegen? Gibt es sowas überhaupt, wenn er nach TV-L bezahlt wird? Müsste man dann nicht auch gleichzeitig das Kindergeld
    auf meinen Mann anmelden und bei mir abmelden?
    3. Ist es geldmäßig sinnvoll, dass wir die Steuerklassen ändern? (derzeit ich 3 und er 5) Wann und wo sollte ich das dann ändern?
    4. Mein Mann ist derzeit über mich beihilfeberechtigt. Muss man irgendwas beachten, wenn er im Oktober / November kein Student mehr ist? Verdienen wird er in der Zeit nix.


    Das sind erstmal so grob meine Fragen und wenn jemand die beantworten könnte, wäre mir schon sehr geholfen. Ich hoffe sehr, dass ich all meine Frage verständlich formuliert habe!!!


    Grüße und vielen Dank schonmal im voraus für die Antworten!!!

  • Vorraussichtlicher VET ist Mitte Oktober.
    Mein Mann wird Ende September sein Studium beenden und Ende November seinen ersten Arbeitvertrag nach TV - L erhalten.


    Auch wenn dein Mann keine Elternzeit nimmt, kann er ja Elterngeld beziehen, es wird dann wohl nur 300 Euro geben, wenn er bisher nichts verdient hat und dann ist es auch egal, dass sein Einkommen als Teilzeiteinkommen angerechnet werden würde, denn die 300 Euro bleiben ja bei weniger als 120h im Lebensmonat!


    2. Kann man das dann ändern und auf meinen Mann umlegen? Gibt es sowas überhaupt, wenn er nach TV-L bezahlt wird? Müsste man dann nicht auch gleichzeitig das Kindergeld
    auf meinen Mann anmelden und bei mir abmelden?


    Im TV-L gibts keinen Kinderzuschlag o.ä.. Zu dem Rest kann ich leider nichts sagen.


    3. Ist es geldmäßig sinnvoll, dass wir die Steuerklassen ändern? (derzeit ich 3 und er 5) Wann und wo sollte ich das dann ändern


    Ja, ist es. Ich würde für 2012 4/4 beantragen, dies tut ihr mit beiden 2010er Steuerkarten beim Finanzamt. Zum Januar machts Sinn.


    4. Mein Mann ist derzeit über mich beihilfeberechtigt. Muss man irgendwas beachten, wenn er im Oktober / November kein Student mehr ist? Verdienen wird er in der Zeit nix.


    Wie ist er denn versichert, das ist evtl. die viel interessantere Frage. Da das Landesrecht ist, kann ich zur Beihilfe nichts sagen!

  • Ganz lieben Dank für deine Antwort!


    Soweit ich aber weiß, ist das Elterngeld an die Elternzeit gebunden. Und er müsste dann komplett 2 Partnermonate nehmen. Da sein Vertrag aber Ende November schon beginnt, würde das nicht ganz funktionieren.


    Er ist momentan privat krankenversichert. Das ist er schon immer, da er als Kind über seine Eltern privat versichert war. Aber vielleicht muss man da wirklich mal die Krankenkasse anrufen, die können einem noch am ehesten helfen.


    Manchmal frage ich mich echt, wer dieses Verfahren so kompliziert gestaltet hat. :o)


    Lieben Gruß

  • Ganz lieben Dank für deine Antwort!


    Soweit ich aber weiß, ist das Elterngeld an die Elternzeit gebunden. Und er müsste dann komplett 2 Partnermonate nehmen. Da sein Vertrag aber Ende November schon beginnt, würde das nicht ganz funktionieren.


    Lieben Gruß

    Elterngeld ist von der Elternzeit unabhängig. Du kannst Elternzeit haben ohne Elterngeld zu bekommen. Umgekehrt funktioniert das auch, dann wird allerdingst dein Einkommen auf das Elterngeld angerechnet und es wird entsprechend gemindert.
    Dein Mann kann selbstverständlich, wenn er will auch nur einen Monat Elterngeld beantragen er muss nicht notwendigerweise zwei Monate beantragen. Aber auch zwei Monate kann er nehmen, ist nur für die Berechnung im Monat im dem er arbeitet dann etwas komplizierter.


    Gruß
    Peter

    • Offizieller Beitrag


    3. Ist es geldmäßig sinnvoll, dass wir die Steuerklassen ändern? (derzeit ich 3 und er 5) Wann und wo sollte ich das dann ändern?


    Wenn Du alleine Elterngeld beziehen willst, sehe ich keinen Grund, die Steuerklassen zu ändern, zumal Du ja auch noch mehr verdienen wirst als Dein Mann. Ein Steuerklassenwechsel bringt da m.E. nicht viel.


    Zitat


    4. Mein Mann ist derzeit über mich beihilfeberechtigt. Muss man irgendwas beachten, wenn er im Oktober / November kein Student mehr ist? Verdienen wird er in der Zeit nix.


    Solange er eine gewisse Verdienstgrenze (ich beziehe mich hier auf NRW!) nicht überschreitet, bleibt das auch so - ganz gleich, ob er Student oder was auch immer ist.


    Gruß
    Bolzbold

  • Soweit ich aber weiß, ist das Elterngeld an die Elternzeit gebunden.


    Nein, Voraussetung fürs Elterngeld im Bezug aufs Arbeiten (mit Wohnsitz usw. lasse ich mal außen vor) ist nur, dass er nciht voll erwerbstätig ist, heißt nicht mehr als 30h/Woche im Monatsdurchschnitt (also 120h im Monat!) arbeitet. DAs wäre ja bei euch problemlos gegeben. Wäre es an Elternzeit gebunden, dann hätte er ja gar keinen Moant, denn ohne AG keine Elternzeit! Damit dürften dann Hausfrauen usw. ja auch nichts bekommen ;)

    Dein Mann kann selbstverständlich, wenn er will auch nur einen Monat Elterngeld beantragen er muss nicht notwendigerweise zwei Monate beantragen.


    Nein, seit dem 1.1.2009 ist dies nicht mehr zulässig!


    Wenn Du alleine Elterngeld beziehen willst, sehe ich keinen Grund, die Steuerklassen zu ändern, zumal Du ja auch noch mehr verdienen wirst als Dein Mann. Ein Steuerklassenwechsel bringt da m.E. nicht viel.


    Die Logik verstehe ich nicht ganz. Was hat denn ihr Elterngeld mit der Steuerklasse nach der Geburt zu tun? Elterngeld ist doch Steuerklassen unabhängig, deshalb bringt es doch etwas, das derjenige, der als einziger verdient, nicht die 5 als Steuerklasse hat! ;)

  • Also, der Steuerklassenwechsel würde rein rechnerisch schon fast 200 - 300 € im Monat ausmachen. Und da ja für das Elterngeld nur die 12 Monate vor der Geburt wichtig sind, sehe ich auch keinen Grund zum 1.1. die Steuerklasse nicht zu wechseln. Bis Ende Dezember würde ich es lassen wie bisher, weil ich ja noch "voll verdiene".


    Das mit der Elternzeit / Elterngeld gestaltet sich allerdings schwieriger. :rolleyes: 2 Monate Elternzeit können wir ja definitiv nicht nehmen (wegen Vertrag Ende November) und so wie ich das hier rausgehört habe, ist es recht kompliziert, wenn man nicht genau 2 Monate Elternzeit / Elterngeld (Partnermonate) nimmt. Elternzeit will er definitiv nicht gleich zu Beginn seines Arbeitsverhältnisses nehmen, was ich sehr gut verstehen kann. Ich glaube, dass es letztendlich einfacher ist, dass nur ich Elternzeit und Elterngeld in Anspruch nehme.


    Ein Glück bin ich gerade in Mutterschutz und habe Zeit mir über das alles hier Gedanken zu machen.... :thumbup:

  • Elternzeit will er definitiv nicht gleich zu Beginn seines Arbeitsverhältnisses nehmen, was ich sehr gut verstehen kann. Ich glaube, dass es letztendlich einfacher ist, dass nur ich Elternzeit und Elterngeld in Anspruch nehme.


    Nochmal, er braucht doch keine Elternzeit, kann ja auch keine nehmen. UNd zwar nicht weil er Ende November dann schon einen Arbeitsvertrag hat, sondern weil er erst Ende NOvember einene Arbeitsvertrag hat. Er darf ja nur mit Vertrag Elternzeit nehmen!
    Aber wie gesagt, man braucht überhaupt keine Elternzeit um Elterngeld zu beziehen!


    Ihr verschenkt mindestens 600 Euro, wenn er kein Elterngeld beantragt.


    Was ist daran kompliziert, wenn er gleich nur den Sockelbetrag von 300 Euro je Monat beantragt? (Ob er vorher was verdient hat, bleibt ja hier eh offen.)


    Er kann doch ab Vertragsbeginn kaum noch auf die 120 Stunden im Monat kommen, oder?
    Das wären ja 3 Wochen Vollzeit von MItte November bis Mitte Dezember, die er arbeiten müsste.


    Mir ist also nicht klar, was daran kompliziert sein soll! ?(

  • Hallo Simira,


    beachtet beim Steuerklassenwechsel, dass das Elterngeld zwar steuerfrei ist aber unter dem sog. Progressionsvorbehalt liegt. (d.h. es erhöht den Steuersatz der anderen Einkünfte)


    Wenn dein Mann nun die StKl. 3 bekommt, wird es wahrscheinlich wennn ihr eure Steuererklärung abgebt im Folgejahr eine Nachzahlung geben! Das solltet Ihr mit einplanen. Wollt ihr das vermeiden ist die Kombinaton 4/4 die bessere Wahl. Da gibt es sogar in der Regel eine Erstattung!


    (Diese Regel gilt für "normale Arbeitnehmer", solltet Ihr noch andere Einkünfte haben z.B. aus Vermietung kann das ganze natürlich schon wieder anders aussehen, aber dann habt ihr bestimmt eh einen Steuerberater der euch das ausrechnet!


    MfG
    Mijeniti

  • Wenn dein Mann nun die StKl. 3 bekommt, wird es wahrscheinlich wennn ihr eure Steuererklärung abgebt im Folgejahr eine Nachzahlung geben! Das solltet Ihr mit einplanen. Wollt ihr das vermeiden ist die Kombinaton 4/4 die bessere Wahl. Da gibt es sogar in der Regel eine Erstattung!


    Von 3 für den Mann hat doch hier auch niemand gesprochen, aber bisher hat der Mann 5 und das ist definitv nicht sinnvoll!

  • Simira hat gar nichts dazu gesagt in welche Klassen sie wechseln will. Daher habe ich etwas zu den beiden Möglichkeiten geschreiben. (Das der Mann nicht die 5 behält ist ja klar!)
    Oft wird aber gesagt, wenn nur einer verdient sollte dieser unbedingt die 3 nehmen und der andere (also hier die Frau in elternzeit die 5) Und dass ist meistens nicht sinnvoll, weil es zu Steuernachzahlungen führt!


    Mit der 4/4 hat man zwar monatlich etwas weniger, aber hat dann nicht eine Nachzahlung am Ende des Jahres, sondern bekommt sogar bestenfalls noch was zurück!

  • Simira hat gar nichts dazu gesagt in welche Klassen sie wechseln will. Daher habe ich etwas zu den beiden Möglichkeiten geschreiben. (Das der Mann nicht die 5 behält ist ja klar!)


    wenn sie nicht wechseln behält er aber die 5 ;)
    Also bist du klar auch für einen Steuerklassenwechsel, aber genau wie ich, für 4/4. Habe ich das richtig übersetzt?


    Mit der 4/4 hat man zwar monatlich etwas weniger, aber hat dann nicht eine Nachzahlung am Ende des Jahres, sondern bekommt sogar bestenfalls noch was zurück!


    DAs ist leider mit dem Elterngeld auch nciht gesagt, deshalb ist man ja auch mit 4/4 bei Lohnersatzleistungen über 410 Euro im Jahr verpflichtet eine Einkommenssteuererklärung abzugeben!

  • Okay, so langsam hab ichs gerafft. Danke! :o) D.h. aber auch, dass er diese 300 € zusätzlich zu seinem Verdienst im Nov / Dez erhält, oder? (Wenn er nicht über die 30 pro Woche kommt). Ich werde sehr wahrscheinlich den Höchstsatz Elterngeld erhalten. Wäre schon schön, wenn dann einfach so mal noch zu seinem Verdienst / meinem Elterngeld noch sein Elterngeld in Höhe von 300 € dazu kommen würde. Muss er dann, wenn er angefangen hat zu arbeiten, seinem Arbeitgeber mitteilen, dass er Elterngeld bezieht oder ist das auch unnötig, weil er ja generell nur 30 Std pro Woche arbeitet.


    Das ist ein guter Einwurf. Wir haben mit Steuerklasse 3 geliebäugelt, aber dein Einwand klingt logisch. Soweit haben wir nicht gedacht. Aber nichts desto trotz wird er von 5 in 4 wechseln. Das macht nämlich schon einiges aus.



    Danke euch allen vielmals für eure Antworten ....


    Liebe Grüße
    Simira

  • D.h. aber auch, dass er diese 300 € zusätzlich zu seinem Verdienst im Nov / Dez erhält, oder? (Wenn er nicht über die 30 pro Woche kommt).


    Genau.


    Muss er dann, wenn er angefangen hat zu arbeiten, seinem Arbeitgeber mitteilen, dass er Elterngeld bezieht oder ist das auch unnötig, weil er ja generell nur 30 Std pro Woche arbeitet.


    Das sollte unnötig sein, wobei der Ag ihn in er Zeit nicht kündigen kann!

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