Schulischer Einsatz am Wochenende

  • Kann eine Schulleiterin verlangen, dass man ständig am Wochenende im Einsatz ist? Einschulung ist klar, dass die (meist) immer Samstag stattfindet und man dabei ist. Wobei ich von Schule zu Schule selbst da festgestellt habe, dass nicht immer alle Lehrer anwesend sein müssen, außer die, die eine 1.Klasse bekommen.
    Mittlerweile habe ich das Gefühl, dass alle Veranstaltungen in meiner jetzigen Schule hier immer auf das Wochenende gelegt werden, weil die SL das so schön findet. Mal nur zur Präsenz, mal mit der Singegruppe, mal mit freiwilligen Schülern, die einfach dabei sein sollen, man aber beaufsichtigen soll (Straßenfest, Dorffest usw.). Bis jetzt hab ich immer alles "brav" mitgemacht, aber so langsam nervt es mich doch ein bisschen.Ich finde, dass man manche Sachen auch unter der Woche machen kann, z.B. Singegruppe in der Adventszeit im Altersheim o.ä..
    Muss ich mich dem beugen oder kann ich auch auf mein Wochenende bestehen?


    Danke für Antworten!

  • Leg dir einfach ein paar private Termine aufs Wochenende (Kurzreisen oder so).
    Zumindest offiziell würde ich das so machen.

    Planung ersetzt Zufall durch Irrtum. :_o_P


    8_o_) Politische Korrektheit ist das scheindemokratische Deckmäntelchen um Selbstzensur und vorauseilenden Gehorsam. :whistling:

  • Also normal finde ich das nicht und auch absolut nicht in Ordnung. Da würde ich an deiner Stelle schauen, dass du einige Kollegen mit an Bord holst und ihr klar macht, dass das nicht geht.
    Bei mir im Kollegium gibt es schon Aufschreie, dass St. Martin meist freitags stattfindet. Mehrere Termine am Wochenende? Ich wüsste nicht, was da bei uns stimmungsmäßig los wäre!


    Also MAXIMAL einen WICHTIGEN Termin pro Halbjahr finde ich vertretbar, mehr ganz sicher nicht. Und dann sollte es nach Möglichkeit sogar Ausgleichtage dafür geben, also bei uns gab es zum Beispiel für die Präsentation am Samstag nach unserer Projektwoche im Gegenzug einen anderen Tag frei.

    • Offizieller Beitrag

    Führe Buch über deine Arbeitszeit und lass dir die Überstunden auszahlen. Da dafür ja nie Geld da ist, wird dein Chef da ganz schnell einen auf den Deckel bekommen ;)

  • Och, ich finde Trantors Bemerkung auch ohne Ironie gut verständlich. :thumbup:

    Planung ersetzt Zufall durch Irrtum. :_o_P


    8_o_) Politische Korrektheit ist das scheindemokratische Deckmäntelchen um Selbstzensur und vorauseilenden Gehorsam. :whistling:

    • Offizieller Beitrag

    Och, ich finde Trantors Bemerkung auch ohne Ironie gut verständlich. :thumbup:


    Sollte auch keine Ironie sein, zumindest in Hessen sind im Beamtengesetz und der Dienstordnung die Mehrarbeitsvergütung klar geregelt, sie wird aber nicht gerne gezahlt. Ich habe allerdings auch einen Kollegen, der die regelmäßig bekommt.

    • Offizieller Beitrag

    Sollte auch keine Ironie sein, zumindest in Hessen sind im Beamtengesetz und der Dienstordnung die Mehrarbeitsvergütung klar geregelt, sie wird aber nicht gerne gezahlt. Ich habe allerdings auch einen Kollegen, der die regelmäßig bekommt.

    Wie, und das gilt in Hessen auch für Dinge, die nicht als klassische Mehrarbeit gelten (also z.B. Vertretungsstunden), sondern für normale Schulveranstaltungen? Das wäre ja klasse geregelt bei euch. In NRW gilt, meines Wissens, als Mehrarbeit nur richtiger Unterricht (z.B. Übernahme zusätzlicher Klassen, Vertretungsunterricht etc.).

    • Offizieller Beitrag

    Wie, und das gilt in Hessen auch für Dinge, die nicht als klassische Mehrarbeit gelten (also z.B. Vertretungsstunden), sondern für normale Schulveranstaltungen? Das wäre ja klasse geregelt bei euch. In NRW gilt, meines Wissens, als Mehrarbeit nur richtiger Unterricht (z.B. Übernahme zusätzlicher Klassen, Vertretungsunterricht etc.).


    So einfach ist das natürlich nicht. Wir werden in Hessen als Beamte für 42 Arbeitsstunden (oder sind es grade mal 41 Stunden?) pro Woche bezahlt. Das wird umgerechnet (einschließlich durchschnittlicher Zusatzaufgaben wie Konferenzen), das dass ein Sek 2-Lehrer z.B. 25 Unterrichtsstunden pro Woche + maximal 3 Vertretungsstunden hat. Wird man nun darüber hinaus belastet, so muss man das nachweisen (vom Schulleiter abzeichnen lassen), dann kann man den Antrag stellen. Dann muss der Schulleiter erstmal begründen, dass der Einsatz notwendig war, und wenn er das einmal gemacht hat (ist wohl ein ziemlicher Aufwand), wird er sich solche Wochenendeinsätze erst einmal überlegen.


  • Sollte auch keine Ironie sein,...

    Wenn das so ist, bin ich im Erklärungszwang.


    In Baden-Württemberg gibt es Mehrarbeitsvergütung ausschließlich für Mehrarbeits-Unterrichtsstunden. Die ersten 3 MAU-Stunden pro Monat werden nicht bezahlt, ab der 4. Stunde jedoch alle. Beim Wochenendeinsatz werden aber keine Unterrichtsstunden erteilt.


    Die Ironie sehe ich aus meiner begrenzten baden-württembergischen Sicht darin: Trantors Ratschlag geht ins Leere; falls ein Kollege ihn befolgt, macht er sich lächerlich. Wenn ein Kollege zu mir kommt und mit Aufzeichnungen belegt, wieviele Stunden er (außerhalb seines Unterrichts, denn darum ging es ursprünglich ja) gearbeitet hat, dann muss ich ihm seine Unwissenheit bzw. Naivität vorhalten, denn nach der gültigen Arbeitszeitregelung heißt es, dass ein Lehrer 1806 Stunden jährlich arbeitet . Darin sind die deputatsabhängigen Unterrichtsstunden sowie alle neben- und außerunterrichtlichen Aktivitäten enthalten. Ich kann dann den Kollegen allenfalls zynisch trösten, dass die 1806 Stunden, die unser Dienstherr festgesetzt hat, bei unterschiedlichen Kollegen unterschiedlich lang sind.


    Kein Schulleiter würde einen solchen Antrag, wie Trantors Beitrag nahelegt, weiterleiten. Er bekäme zurecht "einen auf den Deckel"; aber nicht, weil kein Geld vorhanden wäre, sondern weil man von ihm erwartet, dass er weiß, dass es Mehrarbeitsvergütung ausschließlich für MAU (=Mehrarbeits-Unterricht) gibt, aber sonst nichts.

  • Hallo Trantor,


    als ich meinen Beitrag (#12) schrieb, kannte ich Deinen Beitrag (#11) nicht.


    Offensichtlich sind die Regelungen für die Vergütung von Mehrarbeit in den verschiedenen Bundesländern nicht einheitlich. Da es in B-W keine Rechtsgrundlage für Vergütung von außerunterrichtlichen Arbeitseinsätzen (bei beamteten Lehrkräften) gibt, kann die Zurückweisung eines entsprechenden Antrags auf Vergütung auch kein Dienstvergehen, geschweige denn eine Straftat im Amt sein.

  • Mittlerweile habe ich das Gefühl, dass alle Veranstaltungen in meiner jetzigen Schule hier immer auf das Wochenende gelegt werden, weil die SL das so schön findet. Mal nur zur Präsenz, mal mit der Singegruppe, mal mit freiwilligen Schülern, die einfach dabei sein sollen, man aber beaufsichtigen soll (Straßenfest, Dorffest usw.). Bis jetzt hab ich immer alles "brav" mitgemacht, aber so langsam nervt es mich doch ein bisschen.Ich finde, dass man manche Sachen auch unter der Woche machen kann, z.B. Singegruppe in der Adventszeit im Altersheim o.ä..


    Sind das wirklich "zwingende dienstliche Gründe", die einen Einsatz am Wochende rechtfertigen? Handelt es sich wirklich um "Schulveranstaltungen", also ist die Schule verantwortlich für Organisation und Durchführung? Als Beamter bis du kein Sklave deines Dienstherren und schon gar nicht deines Schulleiters. Wenn der nicht einsichtsfähig ist, kontaktiere den Bezirkspersonalrat.


    Gruß !

    Mikael - Experte für das Lehren und Lernen

  • Danke für die Antworten und Kommentare. Da ich eine sehr lange Zeit an einer staatl. anerkannten Ersatzschule gearbeitet habe, bin ich mit den "Rechten" eines Lehrers noch nicht so vertraut. Dort galten andere Spielregeln, gerade, was die Wochenendeinsätze betraf.

  • Da es in B-W keine Rechtsgrundlage für Vergütung von außerunterrichtlichen Arbeitseinsätzen (bei beamteten Lehrkräften) gibt, kann die Zurückweisung eines entsprechenden Antrags auf Vergütung auch kein Dienstvergehen, geschweige denn eine Straftat im Amt sein.


    Umgekehrt ist, alleine aus der fehlenden Rechtsgrundlage für Vergütung zu folgern, dass man mit seinen Beschäftigten machen kann was man will, eine bei manchen Schulleitern leider anzutreffende Arroganz, die genau so unbegründet ist. Es gelten immer noch die Verordnungen über die Arbeitszeit der Beamte der Bundesländer und das Arbeitszeitgesetz.
    Innderhalb von 7 Tagen muss zum Beispiel mindestens 1 Tag frei sein.

  • Moebius: Ist heute mal wieder Schulleiter-Bashing angesagt?


    Ich möchte nur darauf hinweisen, dass neben den von Dir angeführten Vorschriften auch die Konferenzordnung und das Personalvertretungsgesetz gelten. Den Schulleiter, der nach Gutsherrenart über seine Mitarbeiter wie Leibeigene verfügt, habe ich in meinen Berufsjahren nicht erlebt. Alle außerunterrichtlichen Veranstaltungen an meiner Schule werden im Elternbeirat diskutiert, in der Gesamtlehrerkonferenz und in der Schulkonferenz beschlossen - und deshalb von allen Beteiligten mitgetragen.


    In 15 Schulleiterjahren hatten wir ein einziges Mal eine Sonntagsveranstaltung, nämlich einen Tag der offenen Tür nach dem Abschluss der Generalsanierung des Schulhauses; alle anderen Veranstaltungen für die Öffentlichkeit machen wir an Werktagen.


    Wer unter "Arroganz" von Schulleitern leidet, sollte meines Erachtens an der Verbesserung der Gesprächskultur arbeiten. Es soll auch lern- und einsichtsfähige Schulleiter geben.

  • Moebius: Ist heute mal wieder Schulleiter-Bashing angesagt?


    Ich habe weder gebasht, noch generell alle Schulleiter kritisiert. Ich persönlich bin mit meinem augenblicklichen gut zufrieden.
    Trotzdem würde ich mir hier ein höheres Maß an Professionalisierung wünschen, denn oft scheint das doch eher Glückssache zu sein, ob nach den paar dienstbegleitenden Fortbildungen zur Personalführung in der Schulleitung auch wirklich Leute landen, die zum Führen von Personal die richtigen sind.

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