Busaufsicht von Schule zu leisten??

  • Hi!


    Folgende Situation: Ab Februar wird unsere Aussenstelle mit den 5ern und 6ern im Hauptgebäude eingegliedert. (Hurra!) Momentan ist es so, dass der Bus nach der 6. Std. direkt vor dem Schulhof hält. Die Schüler fallen quasi vom Schulhof in den Bus. Hier muss dann ein Kollege immer 30 Minuten sich die Beine in den Bauch stehen und aufpassen, dass die Kids sich nicht vor den Bus schubsen. Sie müssen dann immer brav in Reihen stehen (nach Bus sortiert).


    Ab Februar ist es am Hauptgebäude so, dass zwei neue Haltestellen eingerichtet werden. Insgesamt sind es dann vier Haltestellen. Davon grenzt eine an das Schulgelände, ist aber klar auf öffentlichem Raum. Für die drei anderen muss man deutlich das Schulgelände verlassen, manchmal so gar noch eine Straße überqueren.


    Jetzt meine Frage: Müssen die Lehrer nun hier Ausficht führen? Für mich ist das nicht mehr Schulgelände, somit aus meiner Verantwortung. Wie ist denn die rechtliche Sicht, falls etwas passiert, wenn ich Aufsicht führe? Obendrein ist es für mich schwer vorstellbar, dass sich nun Oberstufenschüler, 8. und 5. Klässler sowie normale Bürger, die dort auch zusteigen, sich von mir in einer Reihe aufstellen lassen...

    • Offizieller Beitrag

    Hier findest du was zu dem Thema:


    Zitat

    die Aufsichtspflicht besteht auch an Bushaltestellen auf und unmittelbar vor dem Schulgelände


    Hier findest du auch etwas:

    Zitat

    Die Aufsichtspflicht erstreckt sich räumlich auf das gesamte Schulgelände einschließlich auf den Bereich der angrenzenden Bushaltestellen. Sie erstreckt sich weiterhin auf die Bereiche, in denen außerhalb der Schule Schulveranstaltungen stattfinden, wie Sportplätze, Schwimmbäder, Schulgärten, Jugendherbergen bei Klassenfahrten etc. sowie auf die Wege von der Schule zu den Veranstaltungsorten und zurück. Die Aufsichtspflicht erstreckt sich jedoch nicht auf den Weg von der Wohnung des Schülers zur Schule und zurück. Hier liegt die Aufsichtspflicht für minderjährige Schüler allein bei den Eltern.


    Genauere Infos dazu, was "angrenzende Bushaltestellen" sind, weiß wahrscheinlich nur das zuständige Schulamt der Stadt. Also dort ggf. Nachfragen. Wobei die Antwort, die du bekommst, eigentlich schon klar ist. :)


    kleiner gruener Frosch

  • Wieso fragst du nicht einfach deine Schulleitung? Immerhin ist diese (bzw. eine von ihr dazu bestimmte Person) für die Organisation der Aufsicht verantwortlich. Und wenn es einfach heißt "Busaufsicht führt Kollege Matula" dann frage doch einmal ganz KONKRET nach, wie dies von EINER Person bei vier räumlich voneinander getrennten Bushaltestellen zu leisten ist.


    Gruß !

    Mikael - Experte für das Lehren und Lernen

  • Danke Frohsc, das schau ich mir mal in Ruhe an. Interessant dazu ja der Teil "Die Aufsichtspflicht erstreckt sich jedoch nicht auf den Weg von der
    Wohnung des Schülers zur Schule und zurück. Hier liegt die
    Aufsichtspflicht für minderjährige Schüler allein bei den Eltern. " Da würde die Bushaltestelle auf der anderen Straßenseite rausfallen.


    Wieso fragst du nicht einfach deine Schulleitung? Immerhin ist diese (bzw. eine von ihr dazu bestimmte Person) für die Organisation der Aufsicht verantwortlich.

    Weil es genau darum geht. Ich will wissen, ob mir die SL das überhaupt aufdrücken kann oder es rechtlich gar nicht notwendig ist.

  • Wir haben eine ähnliche Situation und es wird nur die Bushaltestelle mit beaufsichtigt, die direkt an das Schulgelände angrenzt und so würde ich auch die oben zitierte Regelung verstehen.

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