Anträge Schwangerschaft

  • Irgendwie weiß ich langsam gar nicht mehr was richtig ist. Das Netz verwirrt mich stündlich mehr. Hoffe hier kann mir jemand Klarheit verschaffen.
    Wir bekommen bald Nachwuchs und nun suche ich mich noch in Ruhe durch die behördlichen Dinge durch.
    Aber was steht mir denn als Beamtin nun zu, wo beantrage ich was und welche Sonderzahlungen gibt es? welcher Stelle muss ich was wann melden????? :mad:
    Bin langsam total verwirrt!!!!


    kindergeld: beim Jugendamt beantragen
    Elterngeld: den Antrag habe ich schon hier liegen
    mutterschaftsgeld: bekommt man als Beamter nicht,oder? Die Bezüge werden weiter gezahlt, oder?
    Im Netz stand etwas von einer Sonderzahlungen der Beihilfe für Säuglingsbedarf. Gibt es das wirklich und wie komme ich da dran?
    Was ist mit der Krankenkasse? Muss ich da irgendwas beantragen oder nach der Geburt einfach das Kind "anmelden"?


    habe ich was vergessen??????


    Oh Mann, so eine Schwangerschaft vernebelt einem wohl den Blick für diese sachlichen Dinge!!!!!!


    Tausend Dank an alle Klarheitschaffer!!! :bete:

  • kindergeld: beim Jugendamt beantragen


    Nein, bei der FAmilienkasse vom Arbeitsamt meist.


    Elterngeld: den Antrag habe ich schon hier liegen


    Genau.


    mutterschaftsgeld: bekommt man als Beamter nicht,oder? Die Bezüge werden weiter gezahlt, oder?


    Im Netz stand etwas von einer Sonderzahlungen der Beihilfe für Säuglingsbedarf. Gibt es das wirklich und wie komme ich da dran?


    Gibt es in einigen Bundesländern.


    Was ist mit der Krankenkasse? Muss ich da irgendwas beantragen oder nach der Geburt einfach das Kind "anmelden"?


    Einfach anmelden und Beiträge zahlen.

  • In NRW gibt es das Kindergeld von der Bezügestelle.


    KOmmt darauf an, wer das Kindergeld bekommt. Sie, dann mit den Bezügen, der Vater, wenn er nciht Beamter ist über die kindergeldkasse.
    Wer es beziehen sollte ist abhängig, ob schon einer von beiden Kinder hat.


  • KOmmt darauf an, wer das Kindergeld bekommt. Sie, dann mit den Bezügen, der Vater, wenn er nciht Beamter ist über die kindergeldkasse.
    Wer es beziehen sollte ist abhängig, ob schon einer von beiden Kinder hat.


    Die Kindergeldkasse sagte mir damals, dass der im ÖD Beschäftigte das Kindergeld beziehen müsse. Wir wollten damals, dass mein Mann (Arbeiter) es bekommt. Das ging aber nicht. Der Antrag wurde abgelehnt.

  • Die Kindergeldkasse sagte mir damals, dass der im ÖD Beschäftigte das Kindergeld beziehen müsse. Wir wollten damals, dass mein Mann (Arbeiter) es bekommt. Das ging aber nicht. Der Antrag wurde abgelehnt.


    Das ist natürlich nicht zulässig, weil du damit ja Leuten Geld vorenthalten würdest.
    Guckt man sich z.B. meinen Bruder und meine Schwögerin an. Meine Schwägerin hat 5 Kidner, damit bekommt sie für die letzten natürlich mehr Kidnergeld, als wenn mein Bruder, von dem nur zwei der Kinder sind, dass Kindergeld beziehen würde.
    Also wäre es ein klarer Nachteil nur ihm den Bezug zu erlauben.
    Also nein, damit würden sie nicht durchkommen!
    Aber ich weiß, dass es früher so gehandhabt wurde.

  • Vielleicht gilt diese Regelung ja nur, wenn es nur gemeinsame Kinder gibt. Ich wüsste jedenfalls nicht, dass es bei uns noch mehr gibt. ( sagt mein Mann jedenfalls :D )

  • Die Überschrift könnte auch gut in die Stilblütensammlung passen ;)

    *lach* DAS hab ich auch gedacht. Wo muss ich denn meine Schwangerschaft beantragen? ;) Gibts da nicht nen Merkblatt von der GEW? Ich meine (!) eine KOllegin hatte sowas mal...

    • Offizieller Beitrag

    *lach* DAS hab ich auch gedacht. Wo muss ich denn meine Schwangerschaft beantragen? ;) Gibts da nicht nen Merkblatt von der GEW? Ich meine (!) eine KOllegin hatte sowas mal...


    Ich hatte eher die Überlegung, ob ich vielleicht vergessen habe, meinen Schülern in Bio etwas wichtiges zu sagen ;)

  • Danke für die informativen Antworten. :danke: Daraufhin habe ich noch einmal das Netz durchwühlt und Telefonate geführt. Nun bin ich etwas schlauer und hoffe endlich leichten Durchblick zu haben.
    Das Kindergeld bekommen wir in Rh-Pf tatsächlich von der Bezügestelle, das Elterngeld über das Jugendamt. Und eine Sonderzahlung für Säuglingsaufwendungen in Höhe von 150 Eur steht uns über die Beihilfe auch zu. Das klingt doch mal nett!


    Die Beihilfe hat mir übrigens erzählt, dass man in der Elternzeit keine Kostendämpfungspauschale zahlen muss. Voraussetzung: der erste Antrag des Jahres wird in dieser Zeit gestellt, dann spart man dies fürs ganze Jahr. Dies gilt auch für LAAs. Nachlesen und darüber kundig machen wäre hier jedoch etwas schwierig- gab der Sachbearbeiter selbst zu. Danke, kann man da nur sagen! ...aber vielleicht hilft es ja jemandem hier im Forum.

  • Und eine Sonderzahlung für Säuglingsaufwendungen in Höhe von 150 Eur steht uns über die Beihilfe auch zu. Das klingt doch mal nett!



    Wo hast du das denn gefunden? Vielleicht gibt es sowas ja in Hessen auch.
    Hier kann man einen Zuschuss zur Krankenversicherung beantragen, wird einem aber nur inoffiziell mitgeteilt und es gibt auch nirgends Formulare...

  • Einen Hinweis darauf habe ich in einem Forum gelesen, jedoch auch nur einmal. Auf der offiziellen Seite der Beihilfe des Landes steht recht klein und unscheinbar unter Geburt eine einmalige Zahlung gäbe es. Daraufhin habe ich dort angerufen und gefragt, was ich tun muss um das zu bekommen. Auf einem ausführlichen Beihilfeantrag muss man ein kleines Kreuz setzen und dann bei der Berechnung darauf achten, dass es auch gezahlt wird. Sie würden das gerne vergessen, meinte der Sachbearbeiter.


    Bekommst du den Zuschuss auch von der Beihilfe oder von der Bezügestelle für die Krankenkasse? Ich habe einen Antrag auf Erstattung zur Kranken- Pfelegeversicherung während der Elternzeit dort gefunden. Könnte das gleiche sein oder meinst du was anderes?

  • Bekommst du den Zuschuss auch von der Beihilfe oder von der Bezügestelle für die Krankenkasse?



    Das bekomme ich von der Bezügestelle, die mir ja auch das Kindergeld überweist. Ich muss da formlos einen Zuschuss zu den PKV-Kosten beantragen.
    Ich glaube, damals war es irgendwas um die 30-50 Euro.

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