Funktionsstelle ohne volles Deputat?

  • Hallo,
    ich habe leider keine Antwort auf diese Frage gefunden.
    Ist es möglich, nach relativ kurzer Zeit, damit meine ich 5-6 Jahre, in eine A14-Stelle aufzusteigen, auch wenn man kein volles Deputat hat?
    Im Moment arbeite ich 100% im zweiten Jahr nach dem Ref, aber dadurch, dass ich diverse "Nebenjobs" in der Schule mache (SMV, Referendare usw.) habe ich kaum Zeit, einer sehr schönen Nebentätigkeit nachzugehen, da ich weit mehr als 25 Stunden in der Schule bin. Da diese Tätigkeit auch etwas Geld abwirft, dachte ich, dass es vielleicht möglich wäre (zum übernächsten Schuljahr, quasi "wenn der Laden läuft"), ein paar Stunden weniger zu machen, vielleicht nur 21 oder 22 und den Rest mit der NT zu verdienen. Da ich noch keine Familienpläne habe, ist es mir sehr wichtig, dass ich so früh wie möglich befördert werde.
    Ist das denn überhaupt möglich, wenn ich nur 22 Stunden habe oder muss man dafür grundsätzlich ein volles Deputat haben? Wenn das so ist, würde ich mein Hobby nämlich auf dem jetzigen Stand lassen. Es geht bei der Sache nichts ums Geld, aber es ist ein schöner Ausgleich, den ich gern mehr ausüben würde.


    Vielen Dank!

  • Grundsätzlich ist Teilzeittätigkeit kein Kriterium für die Vergabe von Beförderungsstellen. Ob das in der Praxis eine Rolle spielt, mag eventuell vom Schulleiter abhängen. Während der A14-Tätigkeit Teilzeit zu arbeiten macht wenig Sinn, weil der Gehaltszugewinn anteilig verringert wird, man die mit der Beförderung verbundenen Aufgaben aber trotzdem vollumfänglich erledigen muss.

  • Kann ich bestätigen. In der A14-Stelle kannst du aber auch reduzieren, die neuen Aufgaben musst du aber in vollem Umfang erledigen.

  • Was hat denn die Beförderung mit der Nebentätigkeit und der nicht anstehenden Familienplanung zu tun?


    Warum reduzierst du nicht einfach (wobei ich nicht weiß, wie einfach das geht in BW)? Dann hast du Zeit für dein Hobby. Wenn du befördert werden willst, kannst du immer noch aufstocken, aber wie schon geschrieben, ist das nicht unbedingt Voraussetzung.


    Für mich beißt sich das: Entweder du willst dich bei deiner Nebentätigkeit weiterentwickeln. Oder du willst eine Beförderungsstelle. A14 gibt dir nicht mehr Zeit - im Gegenteil.

    • Offizieller Beitrag

    Vielleicht mal noch ein anderes Argument - nämlich das Geld:


    http://www.dbb.de/fileadmin/pd…enwuerttemberg_120301.pdf


    Wir reden bei der Beförderung von ca. 230,- Euro brutto (von A13 auf A14 jeweils Stufe 5 - gültig ab August 2012), von denen realistischerweise ca. 150,- Euro übrig bleiben. Rechnet man nun also die Zusatzaufgabe hinzu, die ja vollumfänglich zu erledigen ist, so bringt einem die Beförderung kein spürbares finanzielles Plus. Bei Teilzeit entsprechend noch weniger als 150,- Euro.


    Für mich hört sich das eher so an, als wolle da jemand seine Schäfchen möglichst schnell im Trockenen haben, um sich dann wieder "wichtigeren" Dingen zu widmen.


    Gruß
    Bolzbold

    Gruß
    #TheRealBolzbold

    Ceterum censeo factionem AfD non esse eligendam.

Werbung