Schülerzeitung und Copyright

  • Hallo zusammen!


    Ich habe eine Frage an die Leute, die eine Online-Schülerzeitung betreuen: Wie macht ihr das mit dem Copyright? Beispiel: Ein Schüler will eine Filmbesprechung online stellen und verwendet dazu Fotos, die er im Netz gefunden hat.
    Wenn wir diesen Artikel online veröffentlichen, könnte es also im krassesten Fall sein, dass man irgendwie belangt wird.
    Im Umkehrschluss würde das aber bedeutet, dass wir in Zukunft jeren Film/Musik/wasauchimmer-Verlag anschreiben und um eine Erlaubnis fragen müssten?
    Das wäre ja ziemlich viel Aufwand! Wie macht ihr das bzw. hat da jemand Erfahrungswerte?


    Rakmaerin

  • Quellenangabe der Fotos? So handhaben wir es zumindest in Schülerzeitung und Jahresbericht.
    Hinten im Impressum dann der Vermerk, dass die Bilder von Schülern und Lehrern stammen, sofern es nicht anders angegeben wurde.
    Manche Film- und Theaterseiten haben auf ihrer HP auch extra Material für die Presse. Vielleicht schaut ihr auf der Seite des Films mal, ob
    die so was anbieten?

    • Offizieller Beitrag

    Da weiß lehrer-online was


    http://lehrer-online.de/schulhomepage.php


    klicksafe


    http://www.klicksafe.de/themen…zialfall-schuelerzeitung/


    Mir fällt ein: könnte man in deinem Fall nicht von einem (Film)Zitat sprechen?


    Ich meine zu wissen, dass aber z.B. im Fall von Filmen oder Büchern, die entsprechenden Rechteinhaber ein Auge zudrücken, weil sie es quasi als kostenlose Werbung ansehen. Auf unserer Schulhomepage erscheinen z.b. ab und an Buchbesprechungen von Schülern und da füge ich immer das Cover ein, was ich in diesem Fall von den Verlagsseiten hole.


    Eine schnelle Recherche ergibt: http://www.mediaculture-online…d/flechsig_bewegtbild.pdf


    Aber grundsätzlich: Es gelten alle üblichen Regelungen, egal ob online oder nicht.

  • Wenn wir diesen Artikel online veröffentlichen, könnte es also im krassesten Fall sein, dass man irgendwie belangt wird.


    Was heißt "im krassesten Fall"? Selbstvertändlich muss man bei unerlaubter Verwendung von fremden Bildern damit rechnen, dass man dafür zur Kasse gebeten wird, auch bereits bei Verwendung in der Printversion ohne Onlineveröffentlichung. Ein entsprechendes Entgelt samt Zuschlag für unerlaubte Nutzung dürfte zwischen 300 € und 1000 € liegen.
    Zu vermitteln, das man so etwas nicht darf, sollte eigentlich eine der Kernaufgaben eines betreuenden Lehrers gehören.


    Quellenangabe der Fotos? So handhaben wir es zumindest in Schülerzeitung und Jahresbericht.


    Übernahme fremder Bilder wird nicht durch Angabe der Quelle legitimiert. Wenn ich ein Auto klaue, kann ich mich auch nicht damit rechtfertigen, dass ich ja die ursprünglichen Nummernschilder dran gelassen habe. (Ok, etwas überspitzt.)


    Gerade bei Filmbesprechungen (oder auch anderen Medien) lässt sich das Problem auch besonders einfach lösen, da alle Rechteinhaber spätestens auf Anfrage per Email Pressematerial zur Verfügung stellen.

  • Zitat

    Zu vermitteln, das man so etwas nicht darf, sollte eigentlich eine der Kernaufgaben eines betreuenden Lehrers gehören.

    Danke für den Vorwurf.. äh, ich meinte natürlich "freundlichen kollegialen Hinweis".

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