Beamtenstatus /Angestelltenstatus

  • Hallo,


    ich hätte mal eine rechtliche Frage: Muss ein angestelltert Lehrer (LAV) genauso Prüfungsaufsichten an der Uni machen wie ein verbeamteter Lehrer? In den entsprechenden Bestimmungen/Gesetzen/Vorschriften habe ich dazu nichts gefunden...
    Schon mal für Eurer Hilfe vielen Dank im Voraus...


    Grüße


    :gruss:

  • In den entsprechenden Bestimmungen/Gesetzen/Vorschriften habe ich dazu nichts gefunden...

    Hm, dann sind das wohl auch nicht die entsprechenden Vorschriften, würde ich mal vermuten... :teufel:


    Was Deine Frage angeht: Für Angestellte gilt das, was im Arbeitsvertrag vereinbart ist. Das ist unter Umständen ein ganz erheblicher Vorteil, den der angestellte gegenüber dem verbeamteten Lehrer hat. Ergo: Wenn in Deinem Arbeitsvertrag nichts von Prüfungsaufsichten an der Uni steht (sei es explizit oder per allgemeiner Bestimmung, dass Du auch für andere, Deiner Qualifikation entsprechende Arbeiten eingesetzt werden kannst), dann musst Du keine machen. Ich würde es übrigens nicht machen - Prüfungsaufsicht kann jeder dressierte Affe erledigen, als Lehrer bin ich dafür deutlich überqualifiziert.



    Gruß
    Fossi

    Die Mutter der Dummen ist immer schwanger.

  • In welchem Rahmen machen denn verbeamtete Lehrer bei euch Prüfungsaufsichten an der Uni?
    Eine Abordnung ist bei angestellten Lehrern auf jeden Fall nicht möglich, wenn diese nicht freiwillig zustimmen.

  • Rahmen? Naja, es gibt da immer mal wieder ein Schreiben vom Prüfungsamt bzw. der MB-Dienstelle, in dem steht, dass noch je Prüfung 2 Lehrkräfte als Prüfunsgaufsichten für das 1. Staatsexamen an der Uni gebraucht werden (1 als Aufsicht und 1 als Ersatz), das Hauptproblem ist aber, dass sich vor allem für die Ferienzeit niemand findet, d.h. aktuell bei uns Mitte August an der Uni 4 Stunden Aufsicht...
    Mit Abordnung hat das - glaube ich - nichts zu tun. Während der Schulzeit finden sich ja auch imemr genügend Freiwillige, aber eben nicht für die Sommerferien... Ja, ich weiß, Lehrer haben keinen Anspruch auf Urlaub... aber die Sommerferien sind ja die einzigen "echten" Ferien...
    Grüße


    Galnoa

  • Ich würde auch sagen, dass man es nicht machen muss, wenn es eben nicht auch im Arbeitsvertrag so vermerkt ist, ansonsten wie ja auch hier schon geschrieben, nur nach vorheriger Zustimmung.

  • Was macht ihr denn da?
    Reines "Aufsicht führen" bei Klausuren? Da würde ich mich doch nachdrücklich gegen verwehren, es kann nicht eure Aufgabe sein, Hilfsdienste an der Uni zu verrichten.
    Prüfungen mit abnehmen? Dafür würde ich mich gar nicht qualifiziert fühlen.
    Von so einer Regelung höre ich auch das erste mal, ich würde mal da den Personalrat beauftragen das zu hinterfragen und zu klären, auf welcher Rechtsgrundlage diese Beauftragung überhaupt passiert. Zum normalen Aufgabenbereich eines Lehrers gehört das für mich nicht.

  • Wenn es sich bei der Prüfung um ein Staatsexamen und nicht um eine Prüfung innerhalb der Uni handelt (wie es beim Diplom der Fall war), muss meines Wissens ein staatlicher Prüfer wie eben ein Lehrer dabei sein. Schriftlich eben als Aufsicht, in mündlichen Prüfungen als Zweitprüfer.
    Und ja, das ist dann eine Aufsicht bei der Staatsexamensklausur. Waren die langweiligsten vier Stunden meines Lebens und die absoluten Highlights waren es tatsächlich, wenn man jemanden bis vor die Toilette begleiten durfte.
    Zweitprüfer im mündl. Examen wird man nur, wenn man sich dazu bereiterklärt. Dann schreibt man vor allem Protokoll und stellt auch eine Frage.


    Sarek

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