Beleidigung durch Schüler

  • Zitat Avantasia :

    Zitat

    Ich kenne einen ähnlichen Fall, da hat der Schüler über die Anzeige eher gelacht als sich gärgert.

    Vielleicht noch bei der ersten Anzeige (Wäre es bei dem Schüler die erste Anzeige?), aber wie das Amen in der Kirche werden solche anfänglichen Lacher, wie ich es über Jahrzehnte wahrgenommen habe, weiterhin mit dem Gesetz in Konflikt kommen. Wir müssen uns auch darüber im Klaren sein, dass wir das, was wir von Schülern an Straftaten erfahren, nur die Spitze vom Eisberg repräsentiert. Für den o.g. Schüler, der ja nun lange kein Kind mehr ist, wird seine o.g. Straftat wahrscheinlich zu einem gängigen Verhaltensmuster gehören. -Und wahrscheinlich wird ihm niemand vorher klare Grenzen gezogen haben !

    Zitat

    Wegen der Kosten haben sich die Eltern hinter ihren Filius gestellt und damit gegen den hysterischen Kollegen.

    Naja, dafür sind sie nun mal Eltern ! Dass sie über die entstandenen Kosten (wirklich) hoch erfreut waren, kann ich mir nur schwer vorstellen. Was sich im Elternhaus da wirklich abgespielt hat, konnte eh keiner erfahren. Wenn sie ihren Filius dabei noch mental gestärkt haben sollten ("Der Lehrer hatte dabei ja selbst Schuld!"), haben sie für ihn die Karriere eines zukünftigen Knastis moralisch den Weg geebnet, was aber nicht das Problem der Schule/Lehrer sein kann. Wenn ein Kollege sich eine o.g. üble Straftat nicht gefallen lässt und mit rechtstaatlichen Mitteln sich dagegen zur Wehr setzt, hat es für mich noch lange nichts mit hysterisch zu tun. Wir sind nicht die Kasperpuppen der Schüler, und nach meiner Meinung werden mit der Zeit eher die KollegInnen überspannt und hysterisch, die sich nie richtig zur Wehr setzen.

    Zitat

    Eine Anzeige halte ich daher zunächst pädagogisch für wenig sinnvoll.

    Da es sich bei dem o.g. Fall nicht um einen Sechsjährigen handelt, kann es nicht um Pädagogik gehen.


    Ich weise in fast jedem Thread immer wieder darauf hin : Etliche Schüler heutzutage nehmen sich derartige respektlose Dinge (Straftaten) heraus, weil sie zum einen elterlicherseits auf Augenhöhe mit den Erwachsenen gebracht wurden und zum anderen jahrelang durch kuschelpädagogische Schulsozialisation erfahren haben, dass sie fast alles machen können, was und mit wem sie wollen.-Es folgen ja nie richtige und harte Konsequenzen. 8_o_)

    Ihr kommuniziert mit dem künftigen Bildungsminister !

  • Siehe hier: Ockhams Rasiermesser Ansonsten kann man sich das Leben auch verkomplizieren.

    Ich finde, es hat nichts mit "sich das Leben verkomplizieren" zu tun, wenn man dem Schüler das Recht gewährt, zum Sachverhalt gehört zu werden. Immerhin besteht zumindest die theoretische Chance, dass es eine Erklärung für das Verhalten geben KÖNNTE (wie ich bereits schrieb), die den Sachverhalt in einem anderen Licht dastehen lässt. Denn immerhin ging es ja auch um die Frage, ob man den Schüler zur Rede stellen sollte.
    Auch wenn es natürlich unangenehm ist, sollte man das, was man für sich selbst einfordert (erst gehört werden, bevor man vorverurteilt wird), auch anderen gewähren.
    Nichtsdestotrotz würde auch ich einen Screenshot machen, den Chef informieren und -je nach weiterem Ergebnis- erwägen, den Schüler anzuzeigen. Aber zur Rede stellen, bevor man dies tut: unbedingt.

  • Also ich würde den Schüler VOR der Abiturprüfung zur Rede stellen. Dann kann er sich im Anschluss an eine evt. schlecht ausgefallene Prüfung nicht mit "Befangenheit des Prüfers" herausreden.

    Klingt auch nach Schere im Kopf. Das impliziert doch, dass man befangen sein könnte. Ich muss doch als Beleidigter nichts unternehmen, um den Beleidiger zu schonen. Wenn ich es für angebracht halte, mit ihm zu reden, tue ich das. Ich sehe aber keinen Anlass, mit ihm zu sprechen, damit der hinterher keine Scheiße erzählt.


    Meldung nach oben und weitermachen wie sonst auch.


    Pausi

  • Ich finde, es hat nichts mit "sich das Leben verkomplizieren" zu tun, wenn man dem Schüler das Recht gewährt, zum Sachverhalt gehört zu werden.

    Die Gelegenheit wird ja im Zweifelsfall bekommen. Er kann sich gegenüber den Strafverfolgungsbehörden äußern, so diese mit dem Fall befasst sind, oder gegenüber dem Schulleiter, falls dieser Ordnungsmaßnahmen in Betracht zieht. Deswegen muss sich der Geschädigter aber nicht dessen Kopf zerbrechen, was womöglich so alles gewesen sein könnte.


    Pausi

  • Erstmal danke für die Beiträge!



    Aber sonst geht es dir gut? Hast du Mal darüber nachgedacht, dir einen anderen Job zu suchen?


    Die "Hilfe, Hilfe, ich trau' mich nicht, mit der Wimper zu zucken, es könnte ja jemand vor Gericht ziehen"-Angst vieler Lehrer kann ich ohnehin nicht nachvollziehen, aber hier übertreibst du vollends. Wer wegen einer Beleidigung die Objektivität verliert, könnte den falschen Beruf gewählt haben.

    Ja, danke, mir geht es gut. Und nein, über einen Berufswechsel habe ich noch nicht nachgedacht.
    Auch wenn ich hier in anderen Worten geschrieben habe, dass es vielleicht klüger sein könnte, nichts zu machen, hat das nichts mit Angst zu tun. Auch nichts mit Übertreibung oderfalsch verstandener Pädagogik, sondern lediglich mit Bequemlichkeit. Ich habe in meinem Berufsleben durchaus schon mehrfach das erlebt, was man so schön als schweren Konflikt bezeichnet.
    Und zur Beruhigung: Ich bin mir sicher, dass ich so objektiv bin, wie ich es in einer mündlichen Prüfung sein kann, den falschen Beruf habe ich also deswegen nicht.
    Manche Dinge nicht zur Kenntnis zu nehmen, halte ich übrigens auch für eine gesunde Einstellung. Wenn sich das aber nicht (mehr) vermeiden lässt, hab eich durchaus selbst das Recht, darüber zu entscheiden, wie ICH damit umgehe. Aussagen der oben genannten Art brauche ich nicht.


    Zurück zum eigentlichen Thema: Ich werde das nach den Ferien mit der SL besprechen, danach ist noch gut Zeit für den Rest.

  • Wenn sie ihren Filius dabei noch mental gestärkt haben sollten ("Der Lehrer hatte dabei ja selbst Schuld!"), haben sie für ihn die Karriere eines zukünftigen Knastis moralisch den Weg geebnet, was aber nicht das Problem der Schule/Lehrer sein kann. Wenn ein Kollege sich eine o.g. üble Straftat nicht gefallen lässt und mit rechtstaatlichen Mitteln sich dagegen zur Wehr setzt, hat es für mich noch lange nichts mit hysterisch zu tun.


    Ich kenne mich mit den Details zu dem Fall nicht gut genug aus, um darüber urteilen zu können, inwiefern sich nun eine Karriere als Verbrecher angebahnt hat. Und ich bin durchaus der Meinung, dass Grenzen gezogen werden müssen, insbesondere bei Straftaten, zu denen auch Beleidigungen gehören. Nichtdestotrotz spielt die Verhältnismäßigkeit eine Rolle. Deswegen halte ich ja auch das Gespräch mit dem SL und dem Tutor wichtig, wer weiß, was der Schüler schon für eine Biographie hat.


    À+

  • Zitat Avantasia :

    Zitat

    Deswegen halte ich ja auch das Gespräch mit dem SL und dem Tutor wichtig, wer weiß, was der Schüler schon für eine Biographie hat.

    Mit dem Schulleiter gesprochen werden muss ja sowieso, schon allein deswegen, ob der geschädigte Kollege den o.g. Straftäter weiterhin unterrichten/prüfen solle oder nicht (Ich persönlich würde mich da weigern). Für die zivilrechtlichen Belange (Die Straftat fand ja nicht in der Schule statt) ist der Schulleiter nicht mehr zuständig. Schon wegen des Schmerzensgeldes würde ich da am Ball bleiben. Das würde so ab 500 Euro aufwärts betragen, je nach Schwere der Beleidigung. Die würde ich mir auf keinen Fall entgehen lassen. 8_o_)

    Ihr kommuniziert mit dem künftigen Bildungsminister !

  • ob der geschädigte Kollege den o.g. Straftäter weiterhin unterrichten/prüfen solle oder nicht (Ich persönlich würde mich da weigern).


    Interessante Frage: Darf man sich weigern, nach einer Beleidigung eine mündliche Abiprüfung durchzuführen? Wenn es nicht gerade die Abschlussprüfungen sind, ist ein Klassen- oder Kurswechsel je nach Schwere der Beledigung sicherlich sinnvoll und machbar. Aber beim Abi?


    Zitat


    Für die zivilrechtlichen Belange (Die Straftat fand ja nicht in der Schule statt) ist der Schulleiter nicht mehr zuständig. Schon wegen des Schmerzensgeldes würde ich da am Ball bleiben. Das würde so ab 500 Euro aufwärts betragen, je nach Schwere der Beleidigung. Die würde ich mir auf keinen Fall entgehen lassen. 8_o_)


    Hier sehe ich das Problem, dass der Schüler behaupten kann, er habe die Nachricht nicht selbst verfasst, er habe das Handy unter seinen Kumpels weitergereicht (was durchaus üblich ist) und irgendwann habe er es wiederbekommen. Wer also die Nachricht geschrieben hat, ist nicht nachvollziehbar. Daher wird er das Schmerzensgeld nicht zahlen müssen, und der ganze Aufwand war umsonst. Dafür lacht er über den Lehrer.


    À+

  • Hier sehe ich das Problem, dass der Schüler behaupten kann, er habe die Nachricht nicht selbst verfasst, er habe das Handy unter seinen Kumpels weitergereicht (was durchaus üblich ist) und irgendwann habe er es wiederbekommen. Wer also die Nachricht geschrieben hat, ist nicht nachvollziehbar. Daher wird er das Schmerzensgeld nicht zahlen müssen, und der ganze Aufwand war umsonst. Dafür lacht er über den Lehrer.


    Er ist aber für seinen Account verantwortlich. Rechtlich gesehen muss er dafür gerade stehen, was unter seinem Namen in seinem Profil veröffentlicht wird. Er ist dann dazu angehalten, solche Beiträge umgehend zu entfernen und darüber hinaus, sein Passowrt nicht an andere Personen zu übermitteln.

  • Ob derjenige Schmerzensgeld zahlen muss oder ob er sich rausreden kann ist doch Sache der Justiz bzw. der Staatsanwaltschaft. Wenn die meint, dass der Aufwand nicht lohnt, ist die Sache auch schnell ad acta gelegt, vielleicht noch gegen ne Vergleichszahlung. Darüber zu spekulieren ist müßig. Die Frage kann hier nur sein, was in der Schule abläuft und passieren kann.

    "A lack of planing on your side does not constitute an emergency on my side."

  • Zitat Brick in the wall :

    Zitat

    Und zur Beruhigung: Ich bin mir sicher, dass ich so objektiv bin, wie ich es in einer mündlichen Prüfung sein kann, den falschen Beruf habe ich also deswegen nicht.

    Ich sehe es darüberhinaus auch so, dass man trotzdem noch den richtigen Beruf hat, wenn man im Zusammenhang mit so einer schlimmen Situation in einer mündlichen Prüfung gegenüber dem Straftäter nicht mehr objektiv sein kann.-Bloß, man sollte sich dazu bekennen !


    Ich wundere mich schon die ganze Zeit, dass hier im Thread der Begriff Lehrerprofessionalität noch nicht gefallen ist, was ich aber gut finde, weil viele Kollegen die Professionalität mit Durchhalteattitüden verwechseln, die die eigene psychische Disposition verdrängen und nach außen so tun, als könne man im o.g. Fall den o.g. Straftäter als betroffener Lehrer mal eben locker und unbefangen mündlich prüfen, weil man eben professionell (Wirklich emotionslos ?) handeln können müsste.-Das kann man eben nicht !


    Dem TE rate ich deshalb, die mündliche Prüfung beim o.g. Schüler abzulehnen. Für mich ist es gerade ein Zeichen von Professionalität, wenn man die eigene Befindlichkeit kritisch analysiert und hinterfragt, dabei Grenzen erkennt und daraus die nötigen Konsequenzen zieht. 8_o_)

    Ihr kommuniziert mit dem künftigen Bildungsminister !

    • Offizieller Beitrag

    Die ganze Sache erhält durch die mittlerweile ermüdende Hardliner-Vorgehensweise von Elternschreck viel zu viel an Schärfe.


    Dass man sich als Lehrer solche öffentlichen Diffamierungen nicht gefallen lassen muss, ist unstrittig.
    Dass man die Schulleitung einschaltet und nach Anhörung des Schülers ggf. eine Ordnungsmaßnahme ergriffen wird, kann man überlegen, jedoch dürfte das angesichts des anstehenden Abiturs eher wirkungslos bleiben.


    Hier Strafanzeige zu stellen mag rechtlich gesehen zwar OK sein, jedoch dauert das Verfahren sicherlich länger als die abschließende mündliche Prüfung.


    Nun zur Professionalität:


    Für mich wäre es ein Zeichen eben solcher Professionalität, wenn ich die Prüfung ungeachtet der vorangegangenen Beleidigung durchführe und - mit den üblichen zwei weiteren Mitgliedern der Kommission - zu einer fachlich und formal korrekten und begründbaren Note komme. Dann kann der Schüler gerne Widerspruch einlegen, müsste dann aber sein eigenes Fehlverhalten einräumen, da die Befangenheit ja nicht aus heiterem Himmel unterstellt werden kann. DIESER Peinlichkeit in Verbindung mit entsprechend niedrigen Erfolgschancen bei einem solchen Verfahren wird sich der Schüler nach den Prüfungen sicherlich nicht aussetzen wollen.


    Gruß
    Bolzbold

    Gruß
    #TheRealBolzbold

    Ceterum censeo factionem AfD non esse eligendam.

  • Ich denke, dass hier zwei Probleme aufeinander stoßen. Zum einen, wie oben schon erwähnt, ist das Problem, dass Schüler (und durchaus auch noch volljährige Schüler kurz vor dem Abit) häufig Soziale Netzwerke nicht als "öffentlich" begreifen und Dinge schreiben, die sie eben unter Freunden auch erzählen würden, egal welche Privatsphäreeinstellungen sie oder ihre Kontakte vorgenommen haben. Zum andere aber eben, dass sie dann doch häufig öffentlich sind, und dass man sich es als Lehrer nicht einfach gefallen lassen sollte/darf, in der Öffentlichkeit beleidigt zu werden, wie Elternschreck das prinzipiell richtig schreibt.


    Ich würde mein konkretes Vorgehen hier von der "Härte" der Beleidigung abhängig machen. Mal ein paar Beispiele:


    Schüler A bei Facebook: "Alter, Herr X ist so ein Arschloch ey. Der hat in der letzten Stunde vor den Prüfungen noch voll Unterricht mit uns gemacht, obwohl alle anderen Frühstück gegessen oder nen Film geguckt haben."
    Die Beleidigung hier ist in einem Rahmen, die ich von Schülern im normalen Gespräch untereinander fast über Lehrer erwarte und die Kritik darin ist eine, die den Kollegen ja prinzipiell sogar besser dastehen lässt (gut liegt natürlich im Auge des Betrachters ;)). HIer würde ich normalerweise nur Kontakt zum Schüler aufnehmen und ihn darauf hinweisen, dass er sich überlegen sollte, was er vor wessen "Ohren" verlauten lässt.
    Schüler B als Antwort: "Boah, das ist so ein dämlicher Wichser, dabei ist es bei dem echt egal, ob da Unterricht stattfindet oder nicht. Bei dem lernt eh keiner was."
    Hier empfinde ich die "Signalworte" zum einen als härter (ist natürlich subjektiv) und die Schmähung ist ein ganz klares herziehen über den Unterricht. Hier würde ich in jedem Fall den Klassenlehrer/Tutor und wegen des letzten Teils wohl auch gleich den Schulleiter informieren und erzieherische Maßnahmen einfordern. Ich würde mich vermutlich nicht weigern, diesen Schüler weiter zu unterrichten / zu prüfen, aber das muss jeder selbst mit sich ausmachen und ich fände das eine durchaus nachvollziehabere Reaktion. Ob man in dem Gespräch mit dem Schulleiter konkrete Konsequenzen anmahnt oder diese offen lässt, hängt sicherlich mit der Einschätzung von dessen Persönlichkeit und dem jeweiligen persönlichen Verhältnis zur Lehrkraft ab. Ggf. kann man so ein Gerspräch auch mit gemeinsam mit dem Personalrat führen, wenn man meint, der Schulleiter würde sich nicht genut "hinter" einen stellen.
    In diesem speziellen Fall würde ich zumindest auf Übernahme des Prüfungsvorsitzes durch den Schulleiter bestehen, damit sich dieser selbst ein Bild davon machen kann, dass ich die Prüfung "fair" durchgeführt habe. Das würde ich, aufgrund der besonderen Situation des Abiturs, in diesem speziellen Fall wahrscheinlich auch schon im Fall A aus Selbstschutz machen.
    Sollte der Schüler dazu übergegangen sein und Dich auch Deinem Verhalten außerhalb des Unterrichts "hart angeganben" zu haben. Schüler C:"Das ist so ein Kinderficker, nur weil seine Alte so einen hässlichen Bock nicht mehr ranlassen will, muss er seinen Frust ja nicht an uns auslassen." Hier würde ich zwar auch auf eine Reaktion des Schulleiters bestehen, jedoch würde ich diesen im Gespräch vermutlich darauf hinweisen, dass ich unabhängig davon Anzeige erstatten würde, da die Nachrede hier nichts mit der Schule zu tun hat, sondern im privaten Bereich angesiedelt ist, ich also auch außerhalb der Schule Konsequenzen suchen würde.


    Ich kann zwar prinzipiell verstehen, dass Du dazu tendierst das Ganze unter den Tisch fallen zu lassen, weil es sonst zu viel Stress macht, aber aus Selbstschutz würde ich das nicht tun. Und Prüfungsvorsitzübernahme durch den Schulleiter ist bspw. wirklich kein großer Aufwand, gibt dem Schüler zusätzlich zum Schutz Deiner Person noch ein deutliches Signal, da die Schüler das zumeist als große Belastung empfinden.

  • Schüler A bei Facebook: "Alter, Herr X ist so ein Arschloch ey. Der hat in der letzten Stunde vor den Prüfungen noch voll Unterricht mit uns gemacht, obwohl alle anderen Frühstück gegessen oder nen Film geguckt haben."

    Warum kommt man immer auf so etwas und nicht Mal auf: "Alter, Herr Y ist 'ne coole Socke. Während die anderen faulen Säcke nur mit uns gefrühstückt haben oder 'nen Film 'reingeschoben, hat der noch voll Unterricht gemacht. Da haben wir noch Mal richtig 'was für die Prüfung gelernt."


    Es scheint auch uns selbstverständlich zu sein, dass das Stattfinden von Unterricht als Strafe und dessen Ausfall als Nettigkeit empfunden wird. Insbesondere bei Schülern kurz vor der Prüfung ist das jammerschade.


    "Arschloch" empfinde ich übrigens als ziemlich deutliche Wortwahl.

    Und Prüfungsvorsitzübernahme durch den Schulleiter ist bspw. wirklich kein großer Aufwand

    Bevor ich darüber nachdächte, an der Prüfungskommission etwas zu ändern, prüfte ich zunächst, ob man den Schüler überhaupt prüft oder ihn vielleicht doch von der Prüfung ausschließt. Dazu wäre ein erhebliches Vergehen Voraussetzung, z.B. etwas, das die Prüfung mit Drohungen konnotiert: "Dem Meyer, die blöde Sau[sic], zünde ich das Auto an, wenn er mich durchs Abi fallen lässt."


    Wenn man übereinkommt, dass der Schüler prüfbar ist, kann ihn jeder gleichermaßen prüfen. Wenn es dem einen zumutbar ist, so auch dem anderen. Ein Prüfer, der nicht unmittelbar Opfer der Beleidigung war, könnte ebenso voreingenommen sein, wie der Beleidigte selbst, angesichts der Tatsache, dass die Beleidigung sich nicht ausschließlich gegen die Person richtet, sondern eben auch gegen dessen Rolle als Lehrer.


    Also: entweder kann man den Schüler prüfen, dann nach dem Plan der vorgesehen ist. Oder er hat sich disqualifiziert und kann nicht geprüft werden, dann ist egal, wer ihn nicht prüft.


    Pausi

    Einmal editiert, zuletzt von Pausenclown () aus folgendem Grund: Tippfelhler.

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