Arbeitsvertrag OBAS - wer kennt sich aus mit Zusatzvereinbarung?

  • Hallo ihr Lieben,


    ich habe nun den Arbeitsvertrag vorliegen um die OBAS Ausbildung beginnen zu können. Enthalten ist eine Klausel mit der Verpflichtung drei Jahr nach Beendigung für den Arbeitgeber weiterhin tätig zu sein. In einem weiteren § steht dass ich mich verpflichten muss, die Kosten einschließlich Entgelt für 5 Std. Unterrichtsfreistellung nach TV-L zeitanteilig zurückzuerstatten falls ich nicht die drei Jahre tätig sein werde. Ist diese Verpflichtung zur Kostenrückerstattung rechtmäßig und üblich?
    Über zeitnahe Antworten freue ich mich sehr, da ich diese Woche reagieren muss auf den Vertrag.


    Liebe Grüße


    FrauClara

  • Hallo ihr Lieben,


    ich habe nun den Arbeitsvertrag vorliegen um
    die OBAS Ausbildung beginnen zu können. Enthalten ist eine Klausel mit
    der Verpflichtung drei Jahr nach Beendigung für den Arbeitgeber
    weiterhin tätig zu sein. In einem weiteren § steht dass ich mich
    verpflichten muss, die Kosten einschließlich Entgelt für 5 Std.
    Unterrichtsfreistellung nach TV-L zeitanteilig zurückzuerstatten falls
    ich nicht die drei Jahre tätig sein werde. Ist diese Verpflichtung zur
    Kostenrückerstattung rechtmäßig und üblich?
    Über zeitnahe Antworten freue ich mich sehr, da ich diese Woche reagieren muss auf den Vertrag.


    Liebe Grüße


    FrauClara

  • Ich kann Dir dazu nicht mehr sagen, als Du bestimmt schon hier im Forum über die Suche gefunden hast. Aber zum kommenden Schuljahr Seiteneinstieg in NRW mit Deinen Fächern - ich würde alles unterschreiben! (OK, nicht alles, aber über diesen Abschnitt würde ich mir keine großen Gedanken machen.) Ich würde selbst gerne den Seiteneinstieg machen und es hieß ja auch jahrelang, Musik sei sooo ein Mangelfach - drei Stellen waren jetzt zum Seiteneinstieg geöffnet, dazu noch einige an privaten Sek I Realschulen.

  • Ich kann Dir dazu nicht mehr sagen, als Du wahrscheinlich schon über die Suche hier im Forum gefunden hast. Aber: Seiteneinstieg nach der OBAS zum Schuljahr 2013/14, in NRW, mit SoWi und Sport - damit hast Du unverschämtes Glück. Ich würde an Deiner Stelle alles unterschreiben. (OK, nicht alles, aber diese Formulierung würde mich nicht von meiner Unterschrift abhalten.)


    Ich würde gerne den Seiteneinstieg mit Musik machen, Musik war ja immer sooo ein Mangelfach, bla bla bla. Bewerben konnte ich mich jetzt auf drei Stellen, bei denen es zwischen acht und 14 Bewerbern mit zweitem Staatsexamen gab. Sieht also schlecht aus.

  • Hallo,


    zuerst mal würde ich meinen Vorschreiber zustimmen: Auf jeden Fall unterschreiben. :victory: :victory: :victory: :victory:


    Ich habe auch OBAS gemacht und dann zum Ende der OBAS das Bundesland (NRW) verlassen, um mich nach RLP an einer Schule bewerben.
    Das fand die zuständige Bezirksregierung nicht so nett, schließlich haben sie mich die ganze Zeit mit TV-L 13 bezahlt, ich hatte 2 Klassenleitungen, einen LK usw.
    Aber mein Vertrag gab das damals her... Mein (übrigens auch nicht erfreuter) Schulleiter meinte damals, dass das dringend geändert werden muss.
    Und ich glaube nun, dass du eine derartige Änderung vorliegen hast. :angst:


    Ich würde mich - wenn du nicht ohnehin in ein anderes BL wechseln willst - daran gar nicht stören und den Vertrag unterschreiben.


    Bonne Chance mit der OBAS... das wird noch viel Halligalli :uebel:

  • Das Thema soll im SE Forum sein und nicht doppelt auch hier!


    Du hast Recht, sorry. Ich hatte gedacht, meine erste Antwort sei nicht gespeichert worde oder sowas.

  • Ich habe gerade mal meine Unterlagen für die Einstellung zum 1.2.2013 rausgesucht - einen entsprechenden Paragraphen habe ich dort nirgendwo gefunden. Sprichst du vom Einstellungsangebot oder vom tatsächlichen Arbeitsvertrag (das sind zwei unterschiedliche Dinge)?


    Worauf beziehen sich denn die 5 Stunden? Vielleicht kannst du den Wortlaut dieser Sondervereinbarung mal hier posten?


    Trotzdem wäre mir das ziemlich egal. Du hast (außer kirchlichen und privaten Schulen) eh keinen anderen Arbeitgeber in NRW. Du bekommst eine fest Stelle. Du wirst je nach Alter verbeamtet. Die drei Jahre kenne ich als Regelung nur für die Versetzung. Du kannst frühestens fünf Jahre nach Einstellung einen Versetzungsantrag stellen - der wird so wie ich das mitbekommen habe im Regelfall abgelehnt. Erst nach zehn Jahren hast du wohl ein Recht auf die Versetzung, sofern eine Stelle woanders frei ist.

  • vielen Dank euch für die Rückmeldungen.. ! okay also nicht verrückt machen lassen durch die Klauseln... aber sag mal "sachensucher" warst du denn nach Beendigung drei Jahre an deiner Schule? oder hast du erfolgreich schon vorher den Wechsel durchgeführt?

    • Offizieller Beitrag

    Zwei identische Posts zusammengeführt, bitte keine Mehrfachposts. Danke.

    Bolzbold #5

    Gutmensch und Spaß dabei (= das GG und der Diensteid sind schon 'ne gute Sache 😉)

    "Und hast du die Ausrufezeichen bemerkt? Es sind fünf. Ein sicheres Zeichen dafür, dass jemand die Unterhose auf dem Kopf trägt." (T. Pratchett)

  • Nein, ich habe am letztenn Tag der OBAS meine "Ausbildungsschule" verlassen.
    Konkret: Ich hatte einen befristeten Vertrag für die Dauer der OBAS. Die BezReg wollte mir anschließend eine Planstelle anbieten.
    Ich habe dort angerufen und gesagt, dass sie mir keinen Vertrag fertig machen sollen, weil ich eine Stelle in RLP hatte. (Wollte nach RLP um endlich meine Fernbeziehung zu beenden).


    Ich musste nichts zurück zahlen, kann aber verstehen, dass das Land NRW das nun so macht.


    Und nur am Rande: Ich habe RLP jetzt auch im Vertrag stehen, dass ich mich 3 Jahre nicht weg bewerben darf.


    Viele Grüße,
    sachensucher

  • ...ich habe auch direkt nach der OBAS die Schule gewechselt. Musste damals schriftlich auf die angebotene Stelle verzichten, um zum normalen Bewerbungsverfahren zugelassen zu werden. Das haben die Bez.Reg.s aber damals schon unterschiedlich gehandhabt. Eine Mit-OBASi hat in einem anderen Reg.Bezirk gewechslet und dort lief das etwas anders. Das war aber alles vor 2 Jahren im allerersten Abschlussjahrgang. Immerhin haben von 5 OBASis in unserem Seminar 2 im Anschluss die Schule gewechselt, also 40 %. Ich habe auch von weiteren Wechslern gehört - auch hier im Forum. Ist ja auch nachvollziehbar. Als OBASi kommt man nicht an die besten Schulen und wenn man dann ein gutes Examen macht, warum sollte man sich dann nicht an einer besseren Schule bewerben!? Zumal man ja auch ein gewisses Risiko trägt. Ich hätte damals ja auch ganz leer ausgehen können. Jedenfalls hat sich die Landesregierung das so wahrscheinlich nicht vorgestellt und die Zusatzvereinbarung ist eine entsprechende Reaktion.
    ABER: ich würde in Anbetracht der derzeitigen Stellensituation und der Aussicht für die nächsten Jahre auf jeden Fall unterschreiben. Wenn alle Stricke reißen, dann musst Du Dir eben attestieren lassen, dass Du aus gesundheitlichen Gründen leider nicht mehr in diesem Job arbeiten... Dann wirst Du das ja kaum zurückzahlen müssen... Dann wär halt nur auch kein Schulwechsel mehr drin...

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