Zwei Vertretungsstellen, Hilfe! Hilfe!

  • Halo zusammen,
    ich arbeite seit 2010 als Vertretungslehrerin mit dem Fach Englisch, mein Vertrag läuft jetzt am 19.07 ab und schon in Mai hat Leiter gesagt, dass meine Chancen für eine Verlängerung sehr gering sind, na ja NRW, zu viel Lehrer... und ich habe leider Master of Arts Abschluß. Natürlich habe ich etwas anderes gesucht und gefunden, diesmal Berufskolleg, Vertrag läuft 1 Jahr, alles prima. Die Leiterin war ganz sicher, dass ich Genehmigung von Bezirksregierung Dü bekomme (aber vielleicht weiß sie nicht, weil ich die erste Vertretungslehrerin bin). Der nächste Tag bringt eine weiteres Angebot, meine Schule, Vertrag bis April mit der wahrscheinlichen Verlängerung, aber Leiter ist nicht ganz sicher,dass wir Genehmegung von Dü bekommen, er ist aber bereit einen Brief zu schreiben, dass sie mich dringend brauchen und bla bla bla...
    Ich habe Angst, dass ich Absage bekomme (eigentlich habe ich dieses Jahr bekommen, aber von Arnsberg). Ich brauche aber unbedingt eine Vertrertungsstelle nächstes Schuljahr und bin nicht sicher, was ich machen soll. Für beide Stellen brauche ich Genehmigung von Bezirksregierung Dü, eine Leiterin ist ganz sicher (ohne Erfahrung mit Vertretungskräften) der zweite Leiter ist nicht ganz sicher (mit Erfahrung). Wo sind meine Chancen höher? Kann ich mich für beide Stellen bewerben und dann (falls ich zwei Genehmigungen bekomme) absagen?
    Für jede Meinung werde ich sehr dankbar sein!

  • Ich bin in einer ganz ähnlichen Situation (Vertretungslehrerin seit 2010, Magisterabschluss). Habe das Procedere nach der verschärften Regelung in NRW bereits zweimal durchexerziert, kann dir also verbindlich sagen, dass die Berufsschulleiterin nicht auf dem Stand der Dinge ist, wenn sie sagt, sie kriegt dich problemlos durch. Fakt ist, dass in NRW Vertretungsstellen an weiterführenden Schulen nur noch dann für Nicht-Lehrämter genehmigt werden, wenn sich nach Ausschreibung über Verena kein Bewerber mit abgeschlossenem 2. Stx findet, der die Stelle haben will.
    Kann mir nicht vorstellen, dass die BR Dü das anders handhabt als die in Arnsberg oder Münster.
    Ohne eine Schulleitung, die hinter dir steht und dich konsequent durchsetzen will, sieht´s düster aus.
    Viel Erfolg!!!

    • Offizieller Beitrag

    Fakt ist, dass in NRW Vertretungsstellen an weiterführenden Schulen nur noch dann für Nicht-Lehrämter genehmigt werden, wenn sich nach Ausschreibung über Verena kein Bewerber mit abgeschlossenem 2. Stx findet, der die Stelle haben will.

    Kann es tatsächlich sein, dass die Schulleitungen da einen gewissen Spielraum haben oder die Bezirksregierungen das unterschiedlich handhaben? Bei uns werden die Vertretungsverträge der langjährigen Vertretungslehrer (ohne 2. Staatsexamen, teilweise sogar Nichtlehramtsstudiengänge) im nächsten Schuljahr weitergeführt, zumindest erzählten mir die Vertretungslehrer das. Unsere Stellen sind gar nicht bei Verena ausgeschrieben (oder wäre da der Zeitraum schon vorbei - momentan sind jedenfalls dort viele Stellen online, aber keine von unserer Schule).

  • Nein, @callum, es ist nicht nur im Sek.II-Bereich so. Es wird im Sek.II-Bereich zwar verschärft darauf geachtet, aber auch die Sek.I-Schulleiter haben die Anweisung - "sollen" (!! natürlich recht gummiartig) - bei Vertretungsverträgen "Bewerber mit abgeschlossenem II. Staatsexamen bevorzugt berücksichtigen". Ich weiß das von dem Leiter eines WBK mit anbeschlossenem Abendrealschulzweig: Auch für 14 Abendrealschulvertretungsstunden sei die Order zu befolgen gewesen. Natürlich hängt es (wie so oft "bei Schule") maßgeblich von der Bereitschaft der SL zu einem gewissen zivilen Ungehorsam ab. Ich weiß jedenfalls von zahlreichen VertretungsstellenANTRÄGEN (man darf den Antrag der Schule nicht mit dem genehmigten Arbeitsvertrag verwechseln!), die von der BR zurückgewiesen wurden mit der Aufforderung, eine Ausschreibung bei Verena zu machen und REGELBEWERBER VORZUZIEHEN. Ebenso kenne ich inzwischen mehrere Dutzend Fälle, in denen erst der Personalrat NO zu den Vertretungsverträgen von Nicht-Lehrämtern sagte und die betreffenden Schulleitungen aufforderte, die gewünschte Personalie im Mindesten noch einmal explizit zu begründen. Da kamen im meinem eigenen jüngsten Fall 4 eng beschriebene Seiten raus, die Elternvertreter und Lehrerrat zusätzlich noch mit unterzeichneten.
    Alles BR Arnsberg, dies als kleine Einschränkung. Aber eben SII wie auch SI-Stellen.


    Gruß aus dem Wald.

  • Ohne hier irgend jemandem zu nahe treten zu wollen: Sollte es nicht selbstverständlich sein, dass Bewerber mit abgeschlossener Lehramtsausbildung bevorzugt werden und nur im äußersten Notfall auf andere Bewerber zurückgegriffen wird? Ich lasse doch als Schulleiter auch niemanden fachfremd unterrichten, so lange ich Kräfte mit entsprechender Fakultas zur Verfügung habe.



    Viele Grüße
    Fossi

    Die Mutter der Dummen ist immer schwanger.

  • Bei neu auszuschreibenden Vertretungsstellen: Selbstverständlich, bin voll deiner Meinung, fossi. Bei jahrelang bewährten, als verlässlich und kompetent bewiesenen und der Schule lieb und vertraut gewordenen Vertretungskräften: Nein, bin ich anderer Meinung.


    Gruß aus dem Wald.

  • Bei neu auszuschreibenden Vertretungsstellen: Selbstverständlich, bin voll deiner Meinung, fossi. Bei jahrelang bewährten, als verlässlich und kompetent bewiesenen und der Schule lieb und vertraut gewordenen Vertretungskräften: Nein, bin ich anderer Meinung.


    Gruß aus dem Wald.

    Zumal auch Quereinsteiger durchaus besondere Fähigkeiten und Qualifikationen mitbringen: Sie standen schon mal im Berufsleben und können den SuS bei Bedarf bei der Berufswahl unterstützen (ein Diplomingenieur kann z.B. aus seinem Berufsleben berichten. Welcher ausgebildere Lehrer (mit Ref) kann das schon?)
    Warum sollte man einer Klasse einen Lehrerwechsel zumuten, wenn der Quereinsteiger einen guten Job macht und sich Schüler und Lehrperson aneinander gewöhnt haben? (Kontinuität)

  • Zumal auch Quereinsteiger durchaus besondere Fähigkeiten und Qualifikationen mitbringen: Sie standen schon mal im Berufsleben und können den SuS bei Bedarf bei der Berufswahl unterstützen (ein Diplomingenieur kann z.B. aus seinem Berufsleben berichten. Welcher ausgebildere Lehrer (mit Ref) kann das schon?)

    Oder in anderen Worten: Schule kann jeder, und der Diplomingenieur/Förster/Straßenkehrer hat sogar noch mehr drauf als der ausgebildete Lehrer, nämlich - tadaaa! - Berufserfahrung. Super... :top:

    Zitat

    Warum sollte man einer Klasse einen Lehrerwechsel zumuten, wenn der Quereinsteiger einen guten Job macht und sich Schüler und Lehrperson aneinander gewöhnt haben? (Kontinuität)

    Kontinuität? Wird IMHO überschätzt.




    Viele Grüße
    Fossi

    Die Mutter der Dummen ist immer schwanger.

  • Ach ja, ist klar, die Mohren haben ihre Schuldigkeit getan und dürfen gehen. So kann man tatsächlich problemfrei argumentieren: Wenn sich die Landesregierung als neoliberales Zeitarbeitsunternehmen begreift, das seine Anforderungen an seine befristet Angestellten frei nach der Marktlage flexibel ändert und dabei auf die Wünsche und spezifischen Bedürfnisse der jeweiligen Schule ebenso wenig Rücksicht nimmt wie auf gewachsene Strukturen, Verlässlichkeit und Planungssicherheit ("Oldie"-Vertretungskräfte bleiben und sind flexibel einsetzbar, Junglehrämtler sind verständlicherweise bei der Chance auf feste Planstelle sofort wieder weg) - wenn sich die Landesregierung überdies von der Fürsorgepflicht für einen Teil ihrer Arbeitnehmer (und ja, dazu gehören auch befristet Angestellte!) nach Belieben verabschiedet, um dies zu allem Überfluss noch als besondere Fürsorgepflicht gegenüber einem anderen Teil der Arbeitnehmer zu verkaufen - ja dann ist ja in der Tat alles in bester Ordnung.
    Und klar, Kontinuität wird "imho" (wie ich diese Hülse hasse) überschätzt.


    Und was war noch kurz das Thema dieses Threads? Alle Seiteneinsteiger sind per se die unfähigeren Lehrer. Alles klar, und Gruß aus dem Wald, in den ich jetzt den Abflug mache.

  • Alle Seiteneinsteiger sind per se die unfähigeren Lehrer.

    Nein, keineswegs. Aber sie sind auch nicht per se die besseren Lehrer, weil sie "Berufserfahrung" besitzen. Das war der brechreizauslösende Punkt: Habe ich als ausgebildeter Lehrer, der diesen Job schon ein paar Jahre macht, wohl keine echte Berufserfahrung, oder wie war das gemeint? Muss mich mir jetzt schon von Kollegen sagen lassen, ich sei ein realitätsferner Zausel, der außer Schule und Uni im Leben noch nichts gesehen hat?


    Sorry, ich wollte Dir nicht auf den Schlips treten und verstehe durchaus Deine Verärgerung, zumal es mir trotz 2. Staatsexamens vor ein paar Jahren ganz ähnlich ging. Trotzdem bleibe ich dabei: Wenn ich einen Job mache, für den mir die formale Qualifikation fehlt, dann muss ich über kurz oder lang damit rechnen, durch jemanden ersetzt zu werden, der diese Qualifikation eben aufweist.


    Dass auch Kräfte ohne 2. StEx einen guten Job machen können - unbenommen. Dass viele Schulen solche Kräfte gern behalten wollen - geschenkt. Dass das hier kritisierte Verfahren für so ziemlich alle Bereiche sowohl im ÖD als auch in der Wirtschaft zutreffen dürfte - nicht weiter erwähnenswert, oder?



    Gruß
    Fossi

    Die Mutter der Dummen ist immer schwanger.

  • Kann ich mich für beide Stellen bewerben und dann (falls ich zwei Genehmigungen bekomme) absagen?


    Ich denke, es bleibt dir doch nichts anderes übrig. Das würdest du doch bei einem Job außerhalb der Schule auch machen. So lange nichts unterschrieben ist, hast du keinen Vertrag. Ich würde da nichts riskieren und beide Bewerbungen aufrecht erhalten.

  • Zitat

    Dass das hier kritisierte Verfahren für so ziemlich alle Bereiche sowohl im ÖD als auch in der Wirtschaft zutreffen dürfte - nicht weiter erwähnenswert, oder?


    Da scheinst du aber nicht viel praktische Erfahrung mit der freien Wirtschaft zu haben, liebe/r fossi. Ein bewährter und für die Firma gewinnbringender Quereinsteiger wird i.d.Regel keineswegs wegen eines Konkurrenten mit weniger Erfahrung, dafür aber dem "passenden" Abschluss vor die Tür gesetzt. So verfahren höchstens Zeitarbeitsfirmen. Und selbst da hat die Firma, die den Mitarbeiter ausleiht, jederzeit die Möglichkeit, ihn in Festanstellung zu übernehmen. Das Land NRW gebärdet sich deshalb schlimmer als eine Leihfirma, meine ganz persönliche Meinung. Und wo habe ich behauptet, dass SE per se die besseren Lehrer seien? Wird einem hier wieder mal das Wort im Munde rumgedreht? Ich schrieb (und kritisierte): Dass bewiesene Befähigung und Bewährung für den Lehrerjob im Allgemeinen und die Schule im Besonderen nichts, aber auch gar nichts mehr zählt, sofern sich aktuell ein Lehrämter mit den "passenden" Fächern bewirbt und die Stelle haben will. Und ja, durchaus, da muss die Schule dann auch die letzten Graupen nehmen. (Gibt´s überall, im SE und im Lehramt. So weit dürften wir uns einig sein, oder) Was ich kritisiere, ist: dass die Schule personaltechnisch völlig enmündigt wird. Unterhalt dich mal mit betroffenen Schulleitern, dann wirst du wissen, was ich meine.
    So, und jetzt zurück zum Thema. Sorry, TE.

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