SuS dürfen Klassenarbeiten behalten?

  • Hallo zusammen,
    an unserer Schule gibt es gerade eine Diskussion darüber, ob die leidige Klassenarbeitseinsammlerei :angst: nicht beendet werden könnte.
    Ich kenne Schulen, an denen die Eltern einen Text unterschreiben, der darüber aufklärt, dass die SuS verantwortlich dafür sind, ihre KA selbst zu archivieren und sie auf Verlangen jederzeit vorzeigen können. Da spart man sich eine Menge Zeit und Arbeit, vor allem, wenn man 6 Klassen hat, in denen 5-6 Arbeiten pro Jahr geschrieben werden. :traenen:
    Weiß jemand, ob das rechtlich so in Ordnung ist?
    Gibt es irgendwo einen Paragraphen (speziell für RLP?), der die Schule bzw. die Lehrer verpflichtet, die KA aufzubewahren?
    Wie wird das bei euch so gehandhabt?


    Grüße und :danke:

  • Das scheint wohl Bundesland abhängig zu sein. Hier in Hessen gibt es das zum Gück nicht. Wir tragen die Noten der Hauptfächer in einen Ordner ein, damit die greifbar sind, wenn mal irgendwas sein sollte.

    • Offizieller Beitrag

    wir lassen uns die Arbeiten unterschrieben abgeben und archivieren sie in der Schule. Sie müssen 2 Schuljahre aufbewahrt werden.
    Falls mal eine Arbeit unauffindbar verloren ist, müssen die Eltern schriftlich versichern, dass sie von der Arbeit in dem Fach xy mit der Note 123456 Kenntnis genommen haben. Der Schrieb wird dann mit archiviert.

  • Bei uns muss sie maximal bis zum Schuljahresende aufbewahrt werden, kann aber auch den Schülern ausgehändigt werden. So handhabe ich das auch. Ich lasse mir die Unterschrift zeigen und dann werden die in den Fachhefter geheftet und beim kontrollieren der Hefter müssen sie auch drin sein, sonst ist eben der Hefter unvollständig und die Note schlechter!

  • BBS/Berufliches Gymnasium/FOS/BOS: das liegt in den Händen der Lernenden. Wer es vertüddelt hat eben Pech gehabt.

    Bei "selbst schuld" wird nicht gepustet!

  • Hallo Marta,


    für Rheinland-Pfalz steht in der Schulordnung (§56):


    (5) Klassen-, Kursarbeiten, schriftliche Überprüfungen und Schülerarbeiten in den künstlerischen Fächern sind am Ende des Schuljahres, Facharbeiten und besondere Lernleistungen nach Abschluss des Abiturs zurückzugeben. Aus wichtigem Grund kann die Schule Arbeiten länger behalten.


    Daraus ergibt sich wohl auch die Zuständigkeit der Schule für die Aufbewahrung Archivieren bis Schuljahresende.
    (Irgendwo steht auch noch etwas über die Vorlagepflicht beim Schulleiter, vielleicht findet sich dort auch noch interessantes über den Aufbewahrung.)


    Laut deinem Profil bist du in Rheinland-Pfalz am Gymnasium. In welchem Fach lässt du denn 5-6 Arbeiten pro Jahr schreiben?
    In der Zahl der benoteten Klassenarbeiten in den Pflichtfächern an Realschulen plus, Gymnasien und Integrierten Gesamtschulen
    (Klassenstufen 5 bis 10)
    kommt so ein Fach nicht vor.


    Gruß
    Nitram

    • Offizieller Beitrag

    Bei uns wird zwar jede KA der Schulleitung vorgelegt, in den unteren Klassenstufen auch von den Eltern unterschrieben und mit Hilfe der erstellten Notenliste, die der Schulleitung vorgelegt wird, in die Zeugnislisten eingetragen. Ich wüsste aber nicht, dass jemand bei uns alle Klassenarbeiten seiner Klassen bei sich zu Hause sammelt. In der Schule werden sie nicht gesammelt.

  • Ups, stimmt ja ... ;)
    Bis vor kurzem waren es noch vier Aufsätze und zwei Diktate pro Schuljahr, jetzt sind es NUR noch drei Aufsätze und ein Diktat bzw. vier Aufsätze.
    Aber bei sechs Lerngruppen heißt es dann für ein Schuljahr immer noch: 24 x 30 Arbeiten einsammeln, 24 x 30 Arbeiten alphabetisch sortieren und abgeben.
    Das kann - je nach Klasse - dauern. Und diese Zeit könnte man besser nutzen :)

  • Von "Wollen" kann keine Rede sein. :weinen:
    Wir müssen die Arbeiten einsammeln, alphabetisch sortieren, einen Zettel mit allen Namen und Noten ausfüllen, beilegen und der Stufenleitung abgeben.
    Außerdem tragen wir die Noten in eine Mappe ein, in die alle Noten der Klasse eingetragen werden.
    Tja und das würden wir gerne ändern.
    Noten in die Mappe, ja klar. Damit man den Überblick hat als Klassenleiter. Ist ja völlig in Ordnung.


    Wir haben aber angefragt, ob wir das Einsammeln lassen können und die Archivierung der Arbeiten den SuS bzw. den Eltern überlassen könnten.
    Daraufhin argumentierte die Schulleitung mit einer "Dokumentationspflicht", deren rechtliche Grundlage uns aber nicht bekannt ist.
    Deshalb ja auch meine Frage ;)

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