Versetzungsantrag während Schwangerschaft/Mutterschutz stellen?

  • Hallo Ihr,


    ich bin aktuell schwanger, mein Mutterschutz beginnt am 6.12., Geburtstermin ist Mitte Januar 2014. Ich gehe dann für ein Jahr in Elternzeit, so dass ich Mitte Januar 2015 wieder anfange (GS)...
    Nun möchte ich dann aber wohnortnäher arbeiten und mich eben versetzen lassen...Nur wann ist der richtige und zulässige Zeitpunkt?


    - kann ich aktuell einen Antrag zum 1.08.14 stellen (Frist ist ja 15.12.13), obwohl ich ja am 1.08. keine Stelle antreten kann? Noch bin ich ja im Dienst...
    - oder sollte ich dann nächsten Sommer (Frist 15.07.14) den Antrag zum 1.02.15 stellen?


    Wenn doch oft der 1. Antrag abgelehnt wird, wär die 2. Variante eher blöde...
    Wer weiß was?



    Danke euch
    LG

    • Offizieller Beitrag

    Ich weiß nicht, wie es in NRW ist, sicher meldet sich noch jemand, aber hier in SH ist die erste Variante erlaubt.

    Bolzbold #5

    Gutmensch und Spaß dabei (= das GG und der Diensteid sind schon 'ne gute Sache 😉)

    "Und hast du die Ausrufezeichen bemerkt? Es sind fünf. Ein sicheres Zeichen dafür, dass jemand die Unterhose auf dem Kopf trägt." (T. Pratchett)

  • bei der GEW NRW findest du das hier:


    http://www.gew-nrw.de/fileadmi…_und_knapp/Elternzeit.pdf


    Das würde vermutlich bedeuten, dass dem 1. Antrag definitiv nicht stattgegeben wird, da du dann voll in Elternzeit bist, aber ob du`s probieren sollst, weiß ich nicht.


    Kann aber von einer Kollegin berichten, die ein Jahr und zwei Wochen in Elternzeit war (war auch Mitte Januar Geburtstermin und sie hat dann zum 1.2. wieder angefangen), und sie musste (weil über ein Jahr Elternzeit) über oliver sich "wieder" einstellen lassen und hat dann den Versetzungsantrag genutzt und ist wohnortnäher untergekommen, direkt beim ersten Mal. Kann also klappen...


    Wisst ihr schon, was es wird? ;)

    • Offizieller Beitrag

    Es gibt (gab?) eine Regelung in NRW, dass man bei Rückkehr aus einer mindestens 1jährigen Elternzeit Anspruch auf eine Versetzung in einen Radius von 35 Kilometer vom Wohnort hat.
    Ich finde es nicht auf Anhieb, aber es wurde definitiv hier im Forum schon mal gepostet.


    Chili

  • Danke euch für eure Antworten. Habe heut dann einfach mal im Schulamt angerufen, die erste Variante ist leider nicht möglich. Also muss ich bis nächsten Sommer warten.
    @maikaefer: ja, es wird ein Mädel :verliebt:


    LG und nen schönes WE

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