Bescheinigung für Arbeitsagentur - von Schule oder Bezirksregierung auszufüllen?

  • Hallo zusammen,


    ich habe da eine eher verwaltungsmäßige Frage und hoffe, ich bin damit nicht völlig an der falschen Stelle: Da mein Vertretungsvertrag an unserer Schule nun wohl endgültig ausläuft (wie wahrscheinlich wohl ziemlich alle Vertretungsverträge von Nicht-SII-Absolventen in NRW, oder?), bin ich gezwungen mich erstmal arbeitslos zu melden. Nun hat mir die Arbeitsagentur ein Formular ausgeändigt namens "Arbeitsbescheinigung nach §312 SGB3", ein Urkunde, "zu deren Ausstellung der Arbeitgeber bei Beendigung [et. etc.] verpflichtet ist". In unserem Sekretariat ist man sich nun nicht sicher, ob das eigentlich von der Schule auszufüllen ist, oder direkt die Bezirksregierung, die ja der offizielle Arbeitgeber ist. Hat jemand vielleicht zufällig Erfahrung damit?


    Viele Grüße
    Tim

  • Hallo zusammen,
    ich habe auch das gleiche Problem: beim Arbeitsamt wurde mir gesagt, dass ich die Arbeitsbescheinigungen den Schulen schicken soll, die es nach dem Ausfüllen ans LBV weiterschicken. So richtig Ahnung schien der Typ vom Arbeitsamt aber nicht zu haben.
    Hat jemand schon genauere Erfahrungen, wie das Prozedere funktioniert? Doch an die Bezirksregierung, wie chili sagte und von da aus automatisch zum LBV und dann zurück zu mir? Das klingt so, als ob man da Ewigkeiten warten müsste, bevor da was passiert.
    Wird das Arbeitslosengeld auch ein paar Monate rückwirkend genehmigt, wenn die Ämter das nicht zeitnah auf die Reihe bekommen?


    Danke für eure Erfahrungen, beste Grüße

  • "Für tarifbeschäftigte Lehrkräfte können bei bevorstehender Beendigung des Arbeitsverhältnisses die Beschäftigten ein Zeugnis über Art und Dauer ihrer Tätigkeit verlangen (vorläufiges Zeugnis, § 35 Abs. 3 TV-L). Für qualifizierte Dienstzeugnisse (§ 93 Abs. 2 Satz 2 LBG), die u.a. auch Auskunft über die ausgeübten Tätigkeiten und erbrachten Leistungen geben, ist die Zuständigkeit der Bezirksregierung gegeben."


    Dieses wird vom SL ausgestellt.

  • Wird das Arbeitslosengeld auch ein paar Monate rückwirkend genehmigt, wenn die Ämter das nicht zeitnah auf die Reihe bekommen?

    Die Ämter HABEN das zeitnah auf die Reihe zu bekommen! Es geht hier um Existenzen! Notfalls zum Anwalt und denen auf die Füße treten lassen!


    Und wieder mal zeigt sich: Jedes privatwirtschaftliche Unternehmen, das so schlampig und unprofessionell arbeitet und seine Beschäftigten dermaßen schofel behandelt wie der Staat, wäre zu recht nach kürzester Zeit pleite... aber es gilt wohl auf fast allen Ebenen staatlichen Wirkens: Behindertenwerkstätten sind gut und schön für Menschen, die auf dem ersten Arbeitsmarkt nicht bestehen können. Haben solche Menschen noch dazu zwei linke Hände, bleibt ihnen nur noch ein Job in der Verwaltung.




    Viele Grüße
    Fossi

    Die Mutter der Dummen ist immer schwanger.

  • Sollte etwas schief gehen und sich verzögert, kriegst du das Geld nachgezahlt. Ich habe ca. 6 Monate später eine Riesenauszahlung bekommen..

    Schön, wenn man es schafft, so lange zu fasten und den Vermieter, die Stadtwerke, die Versicherungen und all die anderen zu vertrösten.



    Viele Grüße
    Fossi

    Die Mutter der Dummen ist immer schwanger.

    • Offizieller Beitrag

    Ich habe nur auf die Frage geantwortet, ob man das Geld nachgezahlt bekommt, nicht gesagt, ob ich den Zustand gut finde. Mir war das damals 'egal' (ich hatte Ersparnisse und eine 'Nebenbeschäftigung' (weil so wenig Stunden) von der ich mit Einschränkung leben konnte), genau DESWEGEN, weil ich wusste, dass das Geld nachkommt.
    Es war schon stressig genug, den Papieren hinterherzurennen, ich brauchte nicht auch noch die Angst, dass deren Schuseligkeit mir Kürzungen einbringt.


    Chili

  • Es war schon stressig genug, den Papieren hinterherzurennen, ich brauchte nicht auch noch die Angst, dass deren Schuseligkeit mir Kürzungen einbringt.

    Glaube ich Dir gern; meine Bemerkung war auch gar nicht böse gemeint.



    Viele Grüße
    Fossi

    Die Mutter der Dummen ist immer schwanger.

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