Hallo,
man verzeihe die merkwürdige Überschrift. Situation:
Unsere Schule hat ein System von Arbeitshaltungs- und Verhaltenseinträgen, die nach einer gewissen Anzahl von Einträgen automatisch Nachsitzen am Freitag Nachmittag ergeben. Dabei muss jeweils ein Lehrer nach GLK-Beschluss die Aufsicht führen. Mit diesem System kommen wir in manchen Monaten auf die gigantische Arrestantenanzahl von ca. 20% unserer Schülerschaft. Ich habe folgende Probleme damit:
- Die Einträge kommen in eine Liste, die im Tagebuch für jeden Lehrer und Schüler einsehbar ist, jeder weiß also vom Mitschüler, wieviele Einträge er schon hat und wie weit er vom nächsten Arrest noch entfernt ist. Ein klassenfremder Lehrer/Schüler kann sofort die Hitliste der Problemkinder einsehen.
- Das Nachsitzen wird durch eine mathematische Automatik ausgelöst, eine Einzelfallprüfung findet nicht statt.
Im Kollegium gibt es nun die Diskussion, ob dieses System mit den Anforderungen des Datenschutzes vereinbar ist - immerhin wird ja eine von jedem einsehbare Erhebung bzw. ein Profil erstellt, und ob das pädagogisch zu verantworten ist (Einzelfallprüfung).
Zu diesen zwei Problemfeldern habe ich in den einschlägigen Veröffentlichungen im Netz nichts gefunden, die grundsätzlichen Regelungen zu Ordnungsmaßnahmen in BW sind mir natürlich bekannt.
Eure Meinung?
Ciao