Vertretungsunterricht

  • Erst einmal ein herzliches "Hallo" hier in die Runde!!


    Ich bin zur Zeit in der Beurlaubung aus familiären Gründen und arbeite mit 10 Wochenstunden an einer Grundschule. Ich habe normaler Weise 2 freie Tage mit diesen 10 Stunden, wofür ich auch sehr dankbar bin. Nun ist ein Kollege erkrankt und ich habe mich freiwillig bereit erklärt, in seiner dritten Klasse den Deutsch- und Matheunterricht zu übernehmen, da ich die Klasse recht gut kenne und gehe somit morgen an meinem eigentlich freien Tag 2 Stunden in die Klasse und ebenso am Donnerstag , was auch mein freier Tag gewesen wäre. Am letzten Freitag sprach mich dann eine Kollegin an, ob ich nicht am Dienstag für sie in der ersten Stunde einspringen könne, auch da habe ich eingewilligt, zumal ich dafür die 4. Stunde abhängen kann. Nun sollte eigentlich morgen in der dritten und vierten Stunde ein Kollege in diese dritte Klasse, der hat mir jedoch schon gestern mitgeteilt, dass er ebenfalls erkrankt ist. Nun sehe ich es schon wieder kommen, dass mein Rektor mich morgen früh bittet, auch diese 2 Stunden zu übernehmen. Ich habe da jedoch einen Arzttermin, den ich eh schon wegen der Vertretung morgen nach hinten gelegt habe. Kann ich die Vertretung denn nun auch ablehnen? Denn ich denke schon, dass ich in der Notfallsituation in dieser Woche bereits genügend Entgegenkommen gezeigt habe und dadurch ja auch Überstunden leiste. Was meint ihr? Schon mal vielen Dank für eure Bemühungen!!


    Annalena

  • Nein, das kann sie nicht ablehnen. Zumindest in meinem Bundesland nicht. Dort können Lehrkräfte in Ausnahmefällen auch an ihren freien Tagen zu Unterricht herangezogen werden. Generell gilt: Pro Woche dürfen 4 Unterrichtsstunden zusätzlich erteilt werden, pro Halbjahr 40.

  • Nein, das kann sie nicht ablehnen. Zumindest in meinem Bundesland nicht. Dort können Lehrkräfte in Ausnahmefällen auch an ihren freien Tagen zu Unterricht herangezogen werden. Generell gilt: Pro Woche dürfen 4 Unterrichtsstunden zusätzlich erteilt werden, pro Halbjahr 40.


    DAs gilt aber sicherlich für Vollzeitkräfte. Denn bei 10 Stunden die Woche jede Woche 4 Unterrichtsstunden wären ja schon 40% mehr Arbeitszeit, das ist unverhältnismäßig. Dann müsste jemand mit einer vollen Stelle ja mehr als 10 Stunden die Woche mehr machen.


    Bei uns dürfen übrigens höchstens 3 im Monat unbezahlt gemacht werden, bei Vollzeitkräften, bei Teilzeitkräften muss eh jede Stunde mehr bezahlt werden.


    Und sie macht ja schon zwei Stunden an dem Tag mehr, da wird es keine vernünftige Begründung geben, warum sie alleine an dem Tag 4 Stunden mehr machen soll, als sie bezahlt bekommt! Zumal sie dann in der Woche auch schon alleine 6 Stunden mehr hätte bei 10 Stunden, die sie eigentlich nur hat. DAs wird auch in deinem Bundesland gelten, das das nicht geht, weil es unverhältnismäßig ist!

    • Offizieller Beitrag

    warum kannst du nicht sagen, dass du den Arzttermin schon länger hast, ihn bereits umgelegt hast und deshalb zu dem Zeitpunkt keine Vertretungsstunde halten kannst?


    Wenn es pressiert, z.B. wegen kurzfristig hohem Krankenstand, kann es durchaus vorkommen, dass auch eine TZ-Kraft mehr Vertretungsstunden die Woche machen muss. Haben wir alle naselang......

  • Hallo ihr Beiden,


    vielen Dank für eure Antworten!! Ja, ich habe dann mit der Vertretung am Donnerstag schon 4 Mehrarbeitsstunden, da ich an dem Tag ja auch komme. Hinzu kommt noch, dass ich einen befristeten Vertrag habe und da vorhin auch gelesen habe, dass man eigentlich gar keine Mehrarbeit machen darf. Stimmt das auch so? Wie gesagt, ich springe gerne ein in Notfallsituationen, fände es aber in dem Fall auch unverhältnismäßig...

  • Hallo Friesin,


    danke auch für deine Antwort! Ja, das werde ich sagen, entspricht ja auch der Wahrheit. Ich komme in Notfallsituationen auch öfters auf mehrere Vertretungsstunden in der Woche, das ist auch ok, wenn Not am Mann ist.

  • Hallo ihr Beiden,


    vielen Dank für eure Antworten!! Ja, ich habe dann mit der Vertretung am Mittwoch schon 4 Mehrarbeitsstunden, da ich an dem Tag ja auch komme. Hinzu kommt noch, dass ich einen befristeten Vertrag habe und da vorhin auch gelesen habe, dass man eigentlich gar keine Mehrarbeit machen darf. Stimmt das auch so? Wie gesagt, ich springe gerne ein in Notfallsituationen, fände es aber in dem Fall auch unverhältnismäßig...


    Nach welchem Tarifvertrag? TVL? Dann muss jede der Stunden einzeln bezahlt werden. Ich glaube also nicht, dass du dann die 1. Wahl bist ;)

  • Nein, ich bin verbeamtet und eigentlich Hauptschullehrerin. Da meine Hauptschule aber zwischenzeitlich geschlossen worden ist, ich jedoch bis zum Ende meiner Beurlaubung stundenweise arbeiten gehen möchte, habe ich eine VERENA-Stelle an einer Grundschule angenommen.

  • Nein, ich bin verbeamtet und eigentlich Hauptschullehrerin. Da meine Hauptschule aber zwischenzeitlich geschlossen worden ist, ich jedoch bis zum Ende meiner Beurlaubung stundenweise arbeiten gehen möchte, habe ich eine VERENA-Stelle an einer Grundschule angenommen.


    Wenn es befristet ist, muss es ja trotzdem über einen Tarifvertrag laufen, ansonsten ist nur die Stundenzahl befristet ;)


    Dann gilt eh das bundeslandabhängige Beamtenrecht.

  • In Niedersachsen gilt die Regel "4 Unterrichtsstunden pro Wochen dürfen zusätzlich erteilt werden" auch für Teilzeitkräfte. Unverhältnismäßig hin oder her - die Arbeitszeitverordnung ist so.

  • Susannea: Ich habe vorhin nochmal auf meinen Schrieb vom Schulamt geschaut...da steht nur "befristet bis...an die..... Schule zugewiesen" und dann die entsprechende Besoldungsgruppe...

  • Susannea: Ich habe vorhin nochmal auf meinen Schrieb vom Schulamt geschaut...da steht nur "befristet bis...an die..... Schule zugewiesen" und dann die entsprechende Besoldungsgruppe...


    Dann ist doch sogar nur dein Einsatzort befristet, damit fällst du eindeutig nicht unter die Regelungen für befristete Verträge, sondern als teilzeitbeschäftigter Beamter. Da muss du dann wirklich mal in das Landesbeamtengesetz gucken, wie genau das bei euch geregelt ist.

  • Ich glaube, man muss genau unterschieden, was die SL als zusätzliche Vertretung festlegen kann und dabei den Rahmen der jeweiligen Arbeitszeitverordnung einhält oder nicht einhält und zwischen dem, wie wir uns als Lehrer verhalten, in dem wir verständnisvoll für die Schwierigkeiten der Stundenplangestaltung sind.
    Bei uns im Bundesland ist geregelt, dass jeder Lehrer (Vollzeit- und Teilzeit) bis zu 4 Stunden wöchentlich Vertretung machen muss. Und dann hat man der "Anweisung des Arbeitgebers" (= Stundenplan und Vertretungsplan) zu folgen. Aber es ist etwas anderes, wenn man "gefragt", ob man "könnte". Wenn man eben keine Zeit hat (Arzttermin), dann kann man eben nicht kommen. Als Teilzeitkraft muss man seine Arzttermine auf die unterrichtsfreie Zeit legen und wenn man seit Beginn des Schuljahres Dienstag frei hat, dann geht man Di zum Arzt. Und wenn plötzlich Vertretung am Di ist, dann würde ich auf den Arzttermin hinweisen.


    Man muss aber immer vorsichtig sein, wenn man dem Dienstherrn immer gleich auf seine "Rechte" hinweist und sich auf arbeitsrechtliche Regelungen bezieht. Bei fast allen Stundenplanern, die ich bisher kennengelernt habe, gilt: Wie du mir, so ich dir! Bist du als Lehrkraft flexibel und bereit spontan zu sein, dann helfe ich dir auch, wenn du mal ein privates Problem hast. Mit freiwilligen Vertretungen und Bereitschaft habe ich mir schon einige freie Nachmittage und Freitage erarbeitet. Aber ich auch Vollzeitkraft und damit immer an der Schule.

  • Hallo,
    ich wollte mich doch nochmal melden und berichten... Ich wurde netterweise gar nicht mehr gefragt, sondern jemand anders musste einspringen. Das zeigt mir aber auch, dass die Schulleitung doch verständnisvoll damit umgeht und schaut, dass die Mehrbelastung in solchen Situationen auf allen Schultern gleich getragen wird. Ich sehe es auch so, ich helfe gerne aus in diesen Fällen, auch schon mal ungefragt, und weiß, dass ich es "zurückbekomme". Ein schönes sonniges Frühlingswochenende wünsche ich!

  • Bei uns im Bundesland ist geregelt, dass jeder Lehrer (Vollzeit- und Teilzeit) bis zu 4 Stunden wöchentlich Vertretung machen muss.


    Da NRW und Sachsen-Anhalt auch im TVL ist, muss aber bei Teilzeitbeschäftigten (Angestellten) jede dieser Stunden ab der ersten Stunde bezahlt werden. Also ob sich der Schulleiter dann damit Freunde macht ;)
    Solange alle Lehrer verbeamtet sind, ist das natürlich dann wieder anders. Da müssen z.B. in Berlin auch Teilzeit- und Vollzeit-Beamte 4 Stunden je Monat unbezahlt machen.


    Klar gibt's auch Regelungen unter der Hand bzw. ist Mehrarbeit eigentlich durch Freizeit auszugleichen, aber das funktioniert hier selten.

    • Offizieller Beitrag

    Klar gibt's auch Regelungen unter der Hand bzw. ist Mehrarbeit eigentlich durch Freizeit auszugleichen, aber das funktioniert hier selten.


    wie soll das mit dem Freizeitausgleich denn auch funktionieren? Wieder Vertretungen, d.h. Mehrabreit anberaumen?

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