Teilzeit in Elternzeit zum Schuljahresbeginn weiter reduzierbar?

  • Hallo zusammen,


    Könnt ihr mir sagen, ob es möglich ist während man Teilzeit in Elternzeit unterrichtet, seine Wochenstundenzahl relativ kurzfristig noch zu ändern?


    ich arbeite seit ein paar Monaten Teilzeit in Elternzeit und meine Wochenstunden verteilen sich bisher auf drei Wochentage. Mein Stundenplanmacher kann/mag mir nicht versprechen, dass ich nächstes Schuljahr wieder zwei freie Tage bekommen kann. Falls das nicht möglich ist, würde ich gerne meine Stunden weiter reduzieren.
    An diesen zwei freien Tagen kann ich nicht rütteln, denn mein Mann würde gerne seine kleine Stelle mit zwei Tage pro Woche beibehalten, Verwandschaft wohnt nicht in der Nähe, für ne Kita ist das Kleine mit <12 Monate noch zu jung - und da wir auch nur ein Betreuungsproblem für ganz wenige Stunden pro Woche hätten, wäre eine Kita auch nicht gewünscht.


    Auf der Seite des ph-bw habe ich folgendes dazu gefunden:

    Zitat


    Kann man Teilzeit in der Elternzeit im laufenden Schuljahr reduzieren?
    Eine Reduzierung des Deputats im laufenden Schuljahr ist nicht möglich. Die Lehrkraft darf aber einen Antrag stellen, der vom Referat73 des RP und der Schulleitung geprüft wird.


    -> http://www.phv-bw.de/Aktuelles…ernzeit-Info-2009.pdf</a>

    Ich möchte ja nun aber nicht "im laufenden Schuljahr" reduzieren, sondern zu Beginn des Schuljahres. Weiß jemand was dazu?


    Liebe Grüße,
    Clira

  • Ich kann leider nichts rechtlich relevantes beisteuern, aber ich bin bisher immer davon ausgegangen, dass das eben gerade der Vorteil ist bei der Elternzeit, dass man die Stunden recht kurzfristig verringern kann (oder sogar ganz zu Hause bleiben kann).
    Wie viele Stunden arbeitest du denn aktuell? Davon hängt es ja auch ab, inwiefern 2 freie Tage relativ realistisch wieder machtbar wären. Bei einem Kind unter einem Jahr müsste das eigentlich drin sein (zumindest wenn es mit der Stundenanzahl nicht zu knapp ist für 3 Tage).

  • Ich bin verbeamtet und habe eine zu unterrichtende Wochenstundenzahl von 11h.


    Fächerbedingt sehr viel parallelklassenübergreifend nachmittags und die NWT-Schiene vormittags ist auch nicht trivial zu planen.
    Ich sehe ja ein, dass Stundenplan machen nicht einfach ist, aber ich dachte immer dass wenn auf etwas Rücksicht genommen wird, das Klein- und Kleinstkinder sein müssten. Naja, ich will mich ja nicht aufregen und mit wem anlegen, denn ich traue dem Stundenplanmacher schon, dass er versucht, das Bestmöglichste zu machen. Aber wenn das mit den zwei freien Tagen nicht klappt und ich das am Ende der Sommerferien erfahre, was kann ich dann machen, welche Rechte habe ich?

  • Kann dein Mann evtl. morgens noch das Kind betreuen?
    Ich hatte das in der Elternzeit so geregelt, dass meine Stunden gleich morgens gelegt wurden und ich entsprechend früh wieder Zuhause war.


    Ansonsten wäre vielleicht eine Tagesmutter noch eine Alternative, mit der man auch wenige Stunden an einem Tag abdecken könnte. Wenn man eine gute Tagesmutter hat, dann ist es für das Kind vergleichbar mit der Betreuung bei Oma oder Tante.

  • Liebe Clira,



    mit Jahr ist zwar schon das SJ gemeint, die Stellenwirksamen Änderungswünsche sollten aber immer bis 6. Januar eingegeben worden sein.


    Dein Recht ist, dass du als Mutter von Kindern unter 18 zu jeder Zeit reduzieren kannst, wenn keine diesntlichen Belange entgegenstehen.


    Es ist Job des SL, dir die Stundenverringerung zu genehmigen oder eben nicht. Ich würde rechtzeitig (sobald der Stundenplan feststeht) und nicht deinen Wünschen entspricht


    mit der SL sprechen und notfalls reduzieren. Das geht auch kurzfristig online über STEWI, die Daten bekommt zunächst die SL, dann übergeordnete Behörde. Normalerweise sollte das kein Problem sein.


    Über die BFC hast du eventuell die Möglichkeit, dich vorher über einen Vermittler an das Stundenplanteam zu wenden - eine Garantie für Wunschstundenpläne gibt es leider auch für junge Mamas nicht.



    Hilft das weiter?



    Liebe Grüße



    Mitleserin

  • Hallo,
    in meinem Teilzeitantrag für das nächste Schuljahr steht, dass ich den Antrag für das übernächste Schuljahr bis zum 3.1.15 stellen muss.
    Das passt zum vorherigen Schreiber. Ich bin Angestelte.


    Vielleicht werden die Stundenplanersteller deinen Wunsch berücksichtigen. Wann bekommt ihr euren Plan? Gibt es noch die Möglichkeit mit Kollegen die Stunden zu tauschen?


    LG M.

  • Hallo,
    in meinem Teilzeitantrag für das nächste Schuljahr steht, dass ich den Antrag für das übernächste Schuljahr bis zum 3.1.15 stellen muss.
    Das passt zum vorherigen Schreiber. Ich bin Angestelte.


    Das gilt für die normale Teilzeit, ohne Elternzeit. In Elternzeit kannst du laut BEEG jederzeit mit 7 wöchiger Frist deinen Teilzeitantrag stellen und der AG darf nur aus dringenden betrieblichen Gründen ablehnen. Und das müssten schon wirklich schwerwiegende sein. Also z.B. in Berlin ist es unmöglich, weil ja Bedarf auf jeden Fall da ist.

  • Danke für eure Antworten!


    Mein Mann kann den Kleinen morgens leider nicht übernehmen, da er das Haus bereits um 6.10 Uhr verlassen muss.


    Den Stundenplan bekommen wir erst (zumindest soweit es mir denkt) eine halbe Woche vor Schuljahresbeginn... Für jede Art von Organisation (stewi, tagesmutter auftreiben) ist das meines Erachtens zu knapp.


    Ich habe heute vormittag noch mit dem RP telefoniert, wo mir mitgeteilt wurde, dass ich zwar das Recht habe zu reduzieren, ich das aber JETZT machen müsste und das genehmigt werden muss usw. Aber ich will ja gar nicht prinzipiell reduzieren, sondern nur eben nur an 3 Tagen arbeiten... Aber ich hätte das Recht kurzfristig(!) komplett in Elternzeit zu gehen! Nach einigem hin und her hat der RPler eingestanden, dass ich entweder reduzieren kann, oder ja, meine Schulleitung quasi erpressen kann: entweder ich krieg die 2 tage frei, oder ich bin ganz weg.
    Ich denke, ich käme damit durch. Für fast nichts das ich unterrichte (oder für Anrechnungsstunden tue), findet sich jemand anders im Kollegium. Nur wollen tu ich das eigentlich auch nicht. Solch Erpressung liegt mir nicht und sorgt nie für gutes Klima. Und durchziehen könnte ich die Drohung aus finanzieller SIcht auch niemals :tot:


    Ich werde wohl diese Woche nochmal das Gespräch mit Stundenplanmacher und Schulleitung suchen und versuchen, ihnen die Lage nochmal zu schildern. Eventuell war es ja auch nur ein Säbelrasseln um mir nicht das Gefühl zu geben, meine Wünsche wären selbstverständlich möglich. Es sollte doch eigentlich mit dem Teufel zugehen, wenn sich ~4h Vormittagsunterricht und ~6h Nachmittagsunterricht nicht auf 3 Tage verteilen lassen. *Daumen drück*

  • Ja, also ganz ehrlich finde ich bei nicht unmöglicher/einzigartiger Fächerkombination mit seltenen Fächern muss es machbar sein, einer Mutter von einem Kind unter einem Jahr bei nur 11 Wochenstunden zwei freie Tage pro Woche zu ermöglichen!


    Mit Erpressen hat das auch meiner Meinung nach nichts zu tun, wenn du sagst, dass du die zwei Tage brauchst und sonst zu Hause bleiben würdest.

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