Versetzung in den GU ablehnen?

  • Hallo zusammen,


    in Rahmen von Inkulsion und GU werden ab nächstem Schuljahr viele Kollegen von uns an einem Tag in der Woche in den GU abgeordnet. Mein Problem ist, dass ich das Glück habe 2 Kilometer von meiner Schule entfernt zu wohnen und seit 16 Jahren mit dem Fahrrad zur Arbeit fahre, während mein Mann das Auto nutzt um zur Arbeit zu kommen. Wenn jetzt nächstes Jahr die Abordnung in den GU an eine Schule im Nachbarort kommt, müsste ich mir für diesen einen Tag ein Auto kaufen.


    Ist das zumutbar oder kann ich (ich bin angestellt, nicht verbeamtet) was dagegen sagen?


    Habt ihr sowas auch schon machen müssen, habt ihr Erfahrungen damit?


    Ich wäre für jeden Tipp dankbar, der diesen blödsinnigen und eigentlich unnötigen Autokauf verhindern kann.


    Schönen Gruß
    Sara

    • Offizieller Beitrag

    Die Wahl des Transportmittels zum Arbeitsort ist grundsätzlich erst mal Privatvergnügen, dass steuerlich geltend gemacht werden kann. Als Beamter hätte man daher wohl keine Chance, zumal es zum Nachbarort ja keine riesige Strecken sein dürfte. In diesem Fall hier könnte allerdings interessant sein, wie der Angesteltenvertrag ausgestaltet wurde. es könnte durchaus sein, dass sich da noch etwas ergeben würde, andererseits fällt mir als studierter Personaler da auch sofort das Wort "Änderungskündigung" ein.


    Auf alle Fälle sollte hier der Personalrat eingeschaltet werden.

  • Man kann nicht dazu verpflichtet werden, sich ein Auto zu kaufen, genau so wenig allerdings dürfte man einen Anspruch darauf haben, die aktuell sehr kompfortable Situation beizubehalten. Grundsätzlich dürften die meisten Schulen mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichbar sein. Wie viel da zumutbar ist, hängt von der Einzelfallbetrachtung ab (Zahl / Alter der Kinder, Alter und Beschäftigungsdauer des Beschäftigten, eventuell vorhandene pflegebedürftige Eltern, etc.). So ganz grob würde ich aber mal davon ausgehen, dass ein Fahrtweg von bis zu einer Stunde pro Weg zumutbar ist.

  • Der Schulweg, der für Kinder zumutbar ist, ist eben auch für Lehrer zumutbar. Und es dürfte keine Schule geben, die nicht mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichbar ist. Notfalls bleibt dann ja das Fahrrad.

  • @ Trantor: normalerweise ist bei solchen Sachen tarifvertraglich oft die Übertragung der beamtenrechtlichen Bestimmungen auf Tarifbeschäftigte vorgesehen. Tarifbeschäftigte haben (nicht nur) in diesen Angelegenheiten eigentlich NIE einen Vorteil gegenüber Beamten (dafür haben die Gewerkschaften schon zusammen mit den Arbeitgebern in den Ausformulierungen der Tarifverträge gesorgt)


    Hier gibts nun aber im TV-L was passendes, TV-L §4 (1)

    Zitat

    (1) 1Beschäftigte können aus dienstlichen oder betrieblichen Gründen versetzt oder abgeordnet werden.


    2 Sollen Beschäftigte an eine Dienststelle oder einen Betrieb außerhalb des bisherigen Arbeitsortes versetzt oder voraussichtlich länger als drei Monate abgeordnet werden, so sind sie vorher zu hören.


    Das mit dem einen Tag ist eigentlich sogar doch noch unter Versetzung und Abordnung.


    Die Threaderstellerin muss demnach gehört werden (falls es sich hier überhaupt um ne Abordnung handelt) - das hat nach dem TV-L aber keinerlei bindende Konsequenzen für den Arbeitgeber (selbst wenn du die besten Argumente der Welt hättest - und die haste noch nichtmal). -


    (Definition: Protokollerklärungen zu § 4 Absatz 1:
    1. Abordnung ist die vom Arbeitgeber veranlasste vorübergehende Beschäftigung bei einer anderen Dienststelle oder einem anderen Betrieb desselben oder eines anderen Arbeitgebers unter Fortsetzung des bestehenden Arbeitsverhältnisses. Das es bei Beamten viel komplizierter zu sein scheint, sowas durchzusetzen, wird ja anschaulich aus dem Link im zweiten Posting dieses Threads deutlich)


    Also: wie ich das so sehe: keine Chance (höchstens iwie auf 'Gnade' hoffen). Die können mit dir ohne weiteres noch ganz andere Sachen machen....(und du bist weit weniger geschützt als ein vergleichbarer Beamter, weil du nicht dem Verwaltungsrecht, sondern dem Arbeitsrecht unterliegst - und zudem dein Arbeitgeber nicht sone Fürsorgepflicht wie für nen Beamten hat)

  • Zitat

    in Rahmen von Inkulsion und GU werden ab nächstem Schuljahr viele Kollegen von uns an einem Tag in der Woche in den GU abgeordnet


    Sehr wahrscheinlich etwas OT, aber das muss jetzt einfach mal raus: welchen Sinn macht das denn pädagogisch ???

  • ich hab aufgegeben, nach dem pädagogischen Sinn zu fragen.
    Wes Brot ich ess...
    ich mach Inklusion... mit drei oder fünf inklusiven Kindern in meiner Klasse... egalwelcher Behinderung... mit häufiger oder seltener Begleitung von Sonderpädagogen... , ich schreib Kompetenzraster, ich erfinde alle paar Jahre das Schulprogramm neu... ebenso die Jahrespläne der jeweiligen Schulen
    Nach der nächsten Wahl ist dann plötzlich was ganz anderes dringend wichtig... und das mach ich dann auch.


    Unterrichten fände ich mal schön... nur so... unterrichten...
    Da würde ich auch viel pädagogischen Sinn drin sehen.
    Aber man fragt mich ja nicht...

    Das Leben ist unberechenbar. Iss das Dessert zuerst!

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