Besoldungsstufen / Dienstalter NRW

  • Hallo zusammen,


    habe mit Blick auf meine Abrechnung festgestellt, dass ich in der Besoldungsstuge A12/04 eingruppiert bin.
    Meiner Meinung nach müsste ich aber schon in Stufe 5 sein. Kann mir jemand sagen, ab wann Stufe 5 beginnt und ob auch die Anwärterzeit mitgerechnet wird?


    Vielen Dank im Voraus...

  • Das Ref. wird nicht angerechnet. Vertretungstätigkeiten und teilweise andere Sachen, wie ein FSJ aber schon. Hast du von der Bezirksregierung keinen Brief mit deiner Einstufung bekommen? Bei mir stand genau drin, was alles angerechnet wurde und wann ich in die nächste Stufe komme.

  • Da ich direkt nach dem Ref eingestiegen bin, gab es bei mir nichts zum anrechnen.


    Callum woher weißt du das mit den zwei Jahren?
    Wenn das so wäre, bekäme ich nun schon zwei Jahre die falsche Stufe

  • Man steigt ja mit Stufe 4 in A 12 ein.


    Ich bin im September 2011 eingestellt worden (Angestelltenstelle) und im Februar 2012 in das Beamtenverhältnis gewechselt.
    Habe dann bis Ende Novemver 2012 gearbeitet und dann ein Jahr Elternzeit gemacht. Nach meiner Elternzeit bin ich im Januar 2014 wieder eingestiegen (Teilzeit in Elternzeit -20 Stunden) insgesamt arbeite ich also definitiv schon länger als zwei Jahre.

  • Callum woher weißt du das mit den zwei Jahren?

    Die ÜBesG NRW verrät woher ich das weiß: vgl. §27, Abs. 3


    Eine Mail / Ein Brief an den zuständigen Sachbearbeiter der Bez.-Reg. könnte aber in diesem Fall hilfreich sein.


    Allerdings, muß man, wie oben erwähnt, damals einen Bescheid über die Einstufung. Einen Blick darauf zu werfen könnte noch aufschlußreicher sein.

  • Also selbst wenn man die Elternzeit weglässt, müsstest du eigentlich schon in Stufe 5 sein. Einfach deinen zuständigen Bearbeiter beim Bezirk anrufen, die haben das ja schnell auf einen Blick. Oder halt Mail/Brief.

  • Habe beim genauen durchschauen meiner Unterlagen folgendes festgestellt. Ab der neuesten Abrechnung (Mai diesen Jahres) bin ich doch schon Stufe 5.
    Außerdem habe ich besagtes Schreiben gefunden.
    Nur scheint mir nun, dass ich doch nach meinem Alter eingestuft wurde / werde und nicht nach meiner Diensterfahrung.
    Dazu habe ich in einem anderen Thread hier gefunden, dass das den Leuten wohl so ergeht, die vor der Verabschiedung der neuen Regelung eingestellt wurden....

  • Telefon schon mehrfach in die Hand genommen, aber nie die richtige Person erreicht...


    Habe die zuständige Sachbearbeiterin angemailt und seit einer Woche keine Antwort.
    Werde wohl zusätzlich postalisch nachfragen ...
    Das nervt echt ../

  • also wenn ich mich nicht täusche steigst du in nrw alle 3 jahre (am anfang) in die nächste stufe auf (nicht schon nach 2).
    mein mann wurde 08/12 nach dem ref direkt verbeamtet und startete mit a12 /5 (scheint also noch nach alter gewesen zu sein) .. allerdings ist er in diesem jahr nicht im monat seiner geburstages hochgestuft worden.. ich geh jetzt davon aus, dass die nächste stufe 08/15 kommt.


    ich hab das jetzt mal rausgekramt.. da steht zwar wie alles berechnet wird.. aber da steht nicht wann die nächsten stufen in kraft treten.. so richtig schlau werd ich aus dem kram nicht :(

    Einmal editiert, zuletzt von NRW-Lehrerin ()

  • 1. wenn ich mich nicht täusche steigst du in nrw alle 3 jahre (am anfang) in die nächste stufe auf (nicht schon nach 2).
    2. allerdings ist er in diesem jahr nicht im monat seiner geburstages hochgestuft worden..


    1. vgl. Beitrag mit dem Verweis auf §27 (3) ÜBesG:


    (3) Das Grundgehalt steigt bis zur fünften Stufe im Abstand von zwei Jahren, bis zur neunten
    Stufe im Abstand von drei Jahren und darüber hinaus im Abstand von vier Jahren. [...]


    Da die erste Stufe in A12 die Stufe 4 ist, kommt man nach 2 Jahren in Stufe 5.


    In dem Fall deines Mannes: er wurde erstmalig der Stufe 5 zugeordnet, da 2012 noch nach Lebensalter eingestuft wurde.
    Bei der Umstellung wäre dein Mann also immer noch in Stufe 5, die seiner Erfahrung nach dem neuen Gesetz nicht entspricht.
    So müßte er noch die Stufenlaufzeit neu beginnen, wobei Zeiten, die er bereits in der Stufe verbracht hat, ebenfalls angerechnet werden.
    [ Kurz gesagt: es ist Scheiße und kompliziert. ]


    2. Erfahrungsstufen richten sich nach der Erfahrungszeit und nicht (mehr) am Alter ...

  • Heute gabs Aufklärung durch die Bezirksregierung.



    Ich wurde 2012 eingestellt und fiel damit noch unter die "Besoldung nach dem Alter"...
    Die neue Regelung zur Besoldung nach Erfahrung trat dann am 01.06.2013 in Kraft.
    Nach diesem Datum bin ich also jetzt zwei Jahre später aufgestiegen.
    Die vorherigen Monate sind leider durch die "Übergangsreglung" futsch...


    Da ich mich hier um wenige Monate streiten würde, nehm ich das jetzt so als gegeben an ...

  • hmm, ich frag jetzt mal ganz doof wa würde das denn bedeuten?
    wann würde mein mann denn dann weiter aufsteigen?
    er hat keinerlei weitere infos bekommen,.. nur damalas die berechnung fürs alter.


    wie gesagt 08/12 in stufe 5....
    ich bin jetzt davon ausgegangen, dass er 08/15 in stufe 6 kommt....

  • wie gesagt 08/12 in stufe 5....


    ich bin jetzt davon ausgegangen, dass er 08/15 in stufe 6 kommt....


    Zwei Möglichkeiten:


    1. Bis zum 30. Juli warten, denn da werden die neue Bezügemitteilungen verschickt - da kann man schnell sehen, ob er aufgestiegen ist oder nicht.


    2. Wenn nicht - einfach den Sachbearbeiter bei der Bez.-Reg. fragen....

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