Aus einer 'Vertretungsstelle ' für eine Planstelle

  • Liebe Kolleginnen und Kollegen,



    ich befinde mich zur Zeit in der Situation, dass ich an einer Privatschule einen befristeten Vertrag mit 20 Stunden habe , der bis zum 30.6.2017 geht.Nun gab es für meine Fächer einige Stellen bei Leo auf die ich mich beworben habe. Der Einstellungstermin wäre bereits der 7.12 ... Meine Frage wäre nun würde ich , aus meinem Vertrag befristet und reduzierte Stundenzahl ohne ' Probleme ' raus kommen? Vielen Dank im Voraus

  • Vielen Dank , ist dies auch bei Verträgen von Privatschulen so? Ich möchte halt nur ein wenig Sicherheit für den Fall, dass ich eine Stelle erhalten sollte

  • Hallo,


    verstehe ich das richtig, dass du aktuell an einer Privatschule bist?


    Für eine staatliche Schule stimmt das, was Flipper79 geschrieben hat auf jeden Fall.


    Meine Freundin hatte allerdings vor kurzer Zeit die gleiche Situation wie du (befristet an Privatschule, dann Planstelle) und wurde von ihrer Schulleitung nicht einfach so entlassen. Sie muss die 4-wöchige Kündigungsfrist einhalten. Zum Glück konnte sie den Beginn der Planstelle um zwei Wochen verschieben und hat nun so alles geregelt. Sonst hätte sie mit Sicherheit einen guten Anwalt gebraucht, denn da scheint es schon unterschiede zu geben.
    So war es zumindest bei ihr.

  • Also ich bin zur Zeit an einer Privatschule( staatlich anerkanntes Gymnasium) und würde da dann, bei erfolgreicher Situation, auch gerne wechseln . Ich habe an dieser , meiner jetzigen Schule , bis jetzt immer nur Halbjahres Verträge erhalten . Ich habe von Bekannten gehört , dass die aus Vertretungsstellen immer ohne Probleme raus gekommen sind , jetzt handelt es sich bei mir ja de facto auch um eine Art 'Vertretungsstelle' ... Würde da ganz gerne halt eine Art Sicherheit haben , da es das Schlimmste wäre , ein Planstellenangebot zu bekommen und dies aufgrund der Vetragssituation nicht annehmen zu können

  • Also meine Freundin hat im Sommer an dieser Privatschule angefangen und einen Vertrag bis zum Sommer. Ihre Planstelle hätte sie eigentlich zum 15.11. antreten sollen. Da hat sich die Schulleitung der Privatschule total quer gestellt und gesagt sie muss die 4-wöchige Kündigungsfrist einhalten! In Absprache mit Schulamt und Bezirksregierung wurde nun der Beginn der Planstelle auf den 1.12. verschoben, sodass sie die Kündigungsfrist einhalten kann.
    Hätten Schulamt und BezReg nicht mitgespielt, hätte sie zum Anwalt gehen und versuchen müssen, das ganze durch zu boxen.


    Ob es an Privatschulen generell so läuft weiß ich natürlich nicht. Aber nach dieser Erfahrung würde ich dir den Tipp geben, deinen Vertrag gründlich zu lesen und ggf. schon jetzt beim Schulamt oder der Gewerkschaft nachzufragen.

  • Die Problematik besteht auch darin , dass die Vorstellungsgespräche erst am 16.11 sind und Planstellenbeginn ja der 7.12 . Ich bin jetzt nicht rechtsaffin aber ist es nicht eigentlich auch so, dass die Einstellung in den Beamtendienst jedes privat-rechtliche Arbeitsverhältnis beendet ?

  • Vorab: Ich weiß nicht, wie die Regelungen in deinem Bundesland sind.
    Aus Sicht der Privatschule macht es aber ja auch Sinn, auf Einhaltung der Kündigungsfrist zu bestehen. Sie sehen sich logischerweise nicht als "Notlösung", bis der Bewerber etwas "Besseres" gefunden hat. Vielmehr müssen sie ihren eigenen Unterricht und die Konstanz absichern. Das geht eben nur über entsprechende Verträge und deren Einhaltung. Pacta sunt servanda und so weiter - obwohl ich natürlich absolut nachvollziehen kann, dass das für dich unschön ist.


    Dass das Land da großzügiger ist, ist auch nachvollziehbar, denn immerhin bleiben die Betroffenen in diesem Fall beim gleichen Dienstherrn. Es ändert sich ja nur der Vertrag und die Arbeitsstelle. Außerdem hat der öffentliche Dienst vor allem im Moment schneller die Möglichkeiten, jemanden zu finden, der die entstehende Lücke füllt.

  • Ganz ehrlich, manchmal wundert mich, was für seltsame Vorstellungen herrschen, wenn man man einen privatschulvertrag abschließt, gilt das, was da drinnen steht.
    So wie in jedem anderen privaten Arbeitsvertrag auch! Warum soll die Kündigungsfrist nicht gelten?
    Du kannst mir immer mit dem Schulleiter reden, aber du solltest auch seine Position verstehen, nun ihm mitten im Halbjahr die Leute weglaufen, hat er ja auch ein Problem.

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