Schulweg - Zuständigkeit Eltern / Schule

  • Hallo!
    Ihr könnt mir bestimmt mal auf die Sprünge helfen, wie es in NRW aussieht:
    Wer ist bei Vorfällen auf dem Schulweg letztlich verantwortlich - Schule oder Elternhaus?

    Es geht noch nicht einmal um Unfälle oder irgendwelche Beschädigungen, sondern um solche Fälle, in denen es zum Beispiel Streitigkeiten/Handgreiflichkeiten von Kindern/Jugendlichen untereinander gibt.

    Wie geht ihr an euren Schulen vor, wenn es Zwischenfälle auf dem Schulweg gibt?
    Grüße
    Shadow

  • In der Regel Elternhaus. Falls das massive Probleme sind, so dass es zu Problemen in der Klasse kommt, greift die Schule auch schon mal ein, aber in der Regel ist es die Privatsache der Betroffenen.

    • Offizieller Beitrag

    In dem Moment, wo solche Konflikte in die Schule hineinwirken, darf die Schule nicht nur, sie MUSS sogar handeln.

    Gruß
    #TheRealBolzbold

    Ceterum censeo factionem AfD non esse eligendam.

  • Die Bass sagt, dass sich die schulische Aufsichtspflicht ausdrücklich nicht auf den Schulweg bezieht. (https://www.schulministerium.nrw.de/docs/Recht/Sch…chtserlass1.pdf) Insofern gibt es keine rechtliche Verantwortung der Schule. (eine Aufsicht wäre ja auch gar nicht zu leisten)
    Aus pädagogischer Sicht halte ich es da auch wie Bolzbold. In aller Regel bestehen die Konflikte des Schulwegs ja auch in der Schule.

  • Vielen Dank für eure Hilfe!

    Meistens haben Vorfälle auf dem Schulweg ja durchaus auch Auswirkung auf das Schulleben.
    Wenn allerdings in der Schule alles im Rahmen läuft und sich nur auf dem Schulweg etwas zuträgt, dann sehe ich das eigentlich auch eher als Aufgabe der Eltern, da einzuwirken.

    Interessant auf jeden Fall nochmal der Auszug aus der Bass, danke auch hierfür.

  • Also mal differenziert:
    Der Schulweg gehört versicherungstechnisch zur Schule.Schüler sind - wie Arbeitnehmer bei Unfällen über den GUV versichert. Verletzt sich ein Schüler, wird der Unfall gemeldet und der Versicherungsschutz ist besser als bei der privaten KV oder UV.
    Der Schulweg unterliegt jedoch nicht der Aufsichtspflicht der Schule, sondern der Eltern.
    Gleichzeitig können Vorfälle auf dem Schulweg "in die Schule hinein wirken" und dadurch den Unterricht stören. Daher besteht für die Schule die Möglichkeit, Vorfälle, die auf dem Weg zur Schule passieren, mit allen schulrechtlichen Mitteln - bis hin zum Schulausschluss- zu sanktionieren.

    Vorurteilsfrei zu sein bedeutet nicht "urteilsfrei" zu sein.
    Heinrich Böll

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