Kündigungsfrist als Mobile Reserve

  • Liebe Lehrerinnen und Lehrer,
    kann mir bitte jemand Bescheid geben, wie lange die Kündigungsfrist als Mobile Reserve in Bayern beträgt?
    Vielen Dank im Voraus und liebe Grüße.

  • Wenn im Vertrag nichts anderes steht, dann gelten die Kündigungsfristen nach BGB.

    In der Probezeit 2Wochen, danach 4 Wochen.

  • Wenn im Vertrag nichts anderes steht, dann gelten die Kündigungsfristen nach BGB.

    In der Probezeit 2Wochen, danach 4 Wochen.

    Aber nicht bei befristeten Verträgen, wenn dann da nichts im Vertrag (Tarifvertrag) zu steht, sind die gar nicht kündbar

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