Wozu Kopfnote "Mitarbeit?"

  • Oh doch, auch Vierer gibt es durchaus. Allerdings darf eine Vier in Verhalten nur gegeben werden, wenn es mindestens eine §90-Aktion während des Schuljahres gab und/oder eine entsprechende Anzahl an Klassenbucheinträgen vorliegt. Grundsätzlich muss bei einer Eins oder einer Vier in der Notenkonferenz darüber abgestimmt werden.

    Ich sagte nicht, dass es keine Vierer gibt, nur, dass ich persönlich noch keine gesehen habe.


    Wie kommst Du auf diese Regelungen? Mir scheinen sie falsch zu sein.


    NVO: "Die Note »unbefriedigend« soll erteilt werden, wenn das Verhalten bzw. die Mitarbeit des Schülers den an ihn zu stellenden Erwartungen nicht entspricht."
    Und weiter nichts! Und Kopfnoten werden grundsätzlich von Konferenzen beschlossen (auf Vorschlag des Klassenlehrers), nicht nur Einser und Vierer! (vgl. § 6 (5))


    Naja, wenn es um einen Ausbildungsplatz geht, spielen die vorangegangenen Zeugnisse (Klasse 8/9) eine große Rolle. Das Abschlusszeugnis interessiert da eher kaum noch (außer der Schüler hat sich massiv verschlechtert)

    Oha, das wusste ich nicht!
    Verstehe ich das richtig mit dem "noch" usw., dass dies daran liegt, dass sich die Schüler gar nicht mit ihrem Abschlusszeugnis bewerben? Bzw. dies gar nicht können, die da Fristen so früh sind, dass das Abschlusszeugnis noch gar nicht da ist? (Das ist ja auch so ein Thema für sich...)

  • Ich sagte nicht, dass es keine Vierer gibt, nur, dass ich persönlich noch keine gesehen habe.
    Wie kommst Du auf diese Regelungen? Mir scheinen sie falsch zu sein.


    NVO: "Die Note »unbefriedigend« soll erteilt werden, wenn das Verhalten bzw. die Mitarbeit des Schülers den an ihn zu stellenden Erwartungen nicht entspricht."
    Und weiter nichts! Und Kopfnoten werden grundsätzlich von Konferenzen beschlossen (auf Vorschlag des Klassenlehrers), nicht nur Einser und Vierer! (vgl. § 6 (5))


    Oha, das wusste ich nicht!Verstehe ich das richtig mit dem "noch" usw., dass dies daran liegt, dass sich die Schüler gar nicht mit ihrem Abschlusszeugnis bewerben? Bzw. dies gar nicht können, die da Fristen so früh sind, dass das Abschlusszeugnis noch gar nicht da ist? (Das ist ja auch so ein Thema für sich...)

    Es wird halt so gemacht (und zwar auf allen Schulen gleich, auf denen ich bisher war). Das mit §90 ist wohl zum Schutz vor Klagen der Eltern, damit kann man das Ganze halt dann gut begründen. Da die Noten für einen Ausbildungsplatz schon relevant sind und wohl kaum einer einen Lehrling einstellt, der in den Kopfnoten Vierer hat, kann ich mir gut vorstellen, dass es da zu Problemen kommen kann (erlebt hab ich das aber noch nie).
    Naja, in der Realität läuft es so ab, dass ja jeder Lehrer der Klasse vorab seine Verhalten- und Mitarbeitsnote in eine Liste einträgt und der Klassenlehrer dann den Schnitt ausrechnet (meist Zweier, manchmal Dreier). In der Konferenz wird dann nur noch über Grenzfälle und eben Einser oder Vierer abgestimmt. Ich denke das wird aus Zeitgründen so gemacht, aber hinterfragt hab ich die Praxis bisher auch nicht.


    Ja, genau. Nur für die weiterführenden Schulen kann das Abschlusszeugnis noch eine größere Rolle spiele, wenn der Schüler nur auf der Warteliste gelandet ist. Die, die schon im Halbjahr 10 (sehr) gute Zeugnisnoten (ja, das ist in dem Fall ein Zeugnis) hatten, hatten bisher ihren Schulplatz schon früher sicher.

  • Naja, in der Realität läuft es so ab, dass ja jeder Lehrer der Klasse vorab seine Verhalten- und Mitarbeitsnote in eine Liste einträgt und der Klassenlehrer dann den Schnitt ausrechnet (meist Zweier, manchmal Dreier). In der Konferenz wird dann nur noch über Grenzfälle und eben Einser oder Vierer abgestimmt. Ich denke das wird aus Zeitgründen so gemacht, aber hinterfragt hab ich die Praxis bisher auch nicht.

    So in der Art kenne ich das auch. Für die Kollegen aus anderen Bundesländern ist dieser Einblick vielleicht interessant.


    In der Berufsschule z.B. habe ich eine Abstimmung über Kopfnoten, sei es in einer Konferenz oder ausserhalb, noch nie erlebt. Ich kenne auch das Verfahren, dass die meisten Klassenlehrer eine Liste an die Fachlehrer geben. Diese Liste enthält meist schon die Noten des Klassenlehrers, die als Vorschlag betrachtet werden können. Manche tragen dann noch ihre Noten dazu ein, die dann gemittelt werden. Manche tragen nichts ein aus verschiedenen Gründen (z.B. kein Bock wg. Redundanz). Manche Klassenlehrer machen die Kopfnoten auch komplett selbst und "ersparen" den Fachlehrern die Liste - da sagt dann auch niemand was dagegen.


    Im Gegensatz zu Betrieben sind für Schulen, die neue Schüler aufnehmen, deren Kopfnoten doch uninteressant oder? Gibt es Fälle in denen Bewerber von einer Schule wg. schlechter Kopfnoten abgelehnt wurde? Das kann ich mir nicht vorstellen.

  • Im Gegensatz zu Betrieben sind für Schulen, die neue Schüler aufnehmen, deren Kopfnoten doch uninteressant oder? Gibt es Fälle in denen Bewerber von einer Schule wg. schlechter Kopfnoten abgelehnt wurde? Das kann ich mir nicht vorstellen.

    Gibt es bei euch keine Schülerakte, die an die neue Schule weitergereicht wird?

  • Gibt es bei euch keine Schülerakte, die an die neue Schule weitergereicht wird?

    Das weiß ich nicht; das machen bei uns die SL und Sekretariate.
    (Zukünftig soll es das digital geben - "der gläserne Schüler" - eine zentrale digitale Akte, in der alles gespeichert wird, was man speichern kann.)


    Aber was hat das mit den Kopfnoten zu tun? Meine Frage war ja, inwiefern diese für eine aufnehmende Schule eine Rolle spielen. Normalerweise geht es dabei ja um einen bestimmten Notenschnitt oder bestimmte Fächer.

  • Aber was hat das mit den Kopfnoten zu tun?

    Na, bei den Kopfnoten geht es doch ums Betragen. Und darüber steht bei uns eben das, was wirklich interessant ist, in der Schülerakte. Dort wird nämlich vermerkt, was ein Schüler disziplinarisch alles auf dem Kerbholz hat und ja, bei uns werden die Informationen in der Tat insofern verwertet, als dass mit einem problematischen Schüler direkt beim Wechsel an unser Schulhaus entsprechende Vereinbarungen getroffen werden.

  • Na, bei den Kopfnoten geht es doch ums Betragen. Und darüber steht bei uns eben das, was wirklich interessant ist, in der Schülerakte. Dort wird nämlich vermerkt, was ein Schüler disziplinarisch alles auf dem Kerbholz hat und ja, bei uns werden die Informationen in der Tat insofern verwertet, als dass mit einem problematischen Schüler direkt beim Wechsel an unser Schulhaus entsprechende Vereinbarungen getroffen werden.

    Ah, ok! Solche Schülerakten habe ich persönlich noch nicht gesehen. Mutmaßung (!) jede Schule macht das irgendwie selbst, noch gibt es keine standardisierte Form (s.o.).


    Aber was in der Schülerakte zum Verhalten oder "Betragen" steht, muss sich in der Praxis nicht in den Kopfnoten widerspiegeln. Deshalb habe ich den Zusammenhang Deines Beitrags nicht gleich verstanden. Ich kenne Fälle, bei denen Vorfälle, die disziplinarisch geahndet wurden (in B.-W. §90), keinen Einfluss auf die "Verhaltensnote hatten. Das liegt dann natürlich an den jeweiligen Kollegen.

  • Ich kenne Fälle, bei denen Vorfälle, die disziplinarisch geahndet wurden (in B.-W. §90), keinen Einfluss auf die "Verhaltensnote hatten.

    ... was aber nicht gerade für diese ominösen Kopfnoten spricht, oder? Dann kann man's auch gleich bleiben lassen.

  • ... was aber nicht gerade für diese ominösen Kopfnoten spricht, oder? Dann kann man's auch gleich bleiben lassen.

    Jaein, meine Kritik ist, dass die Kopfnoten nicht im Abschlusszeugnis auftauchen. Der Rest steht und fällt meines Erachtens mit den Lehrern!
    Ich habe mir mal Mühe gegeben und als Klassenlehrer wirklich differenzierte Kopfnoten gemacht. Von manchen Kollegen kommen dann allen Ernstes Listen zurück, wo über die Hälfte (!) der Klasse einen Einser hat, die dann mit meinen Noten gemittelt werden sollen. Das demotiviert natürlich. Es gibt glücklicherweise aber schon Kollegen, die auch Noten außer Eins und Zwei kennen. Vielleicht mache ich in Zukunft nochmals einen Versuch auf die Kollegen einzuwirken - aber ich bin sehr vorsichtig, wenn es darum geht jemand in seine Notenfindung hineinzureden.

  • Ich habe tatsächlich schon Kolleginnen und Kollegen angesprochen, die Fantasie-Noten machen.


    Eine Kollegin hat sich das gesamte Schuljahr über das Verhalten eines meiner Schüler beschwert... Kommt zu spät, schwänzt ihren Unterricht, hat seine Materialien nicht dabei, verpasst Klausuren, etc.


    Im Verhalten hatte er am Ende des Jahres ne 2 von ihr bekommen. Habe das dann nur kommentiert mit „Naja, so schlimm kann xy nicht gewesen sein, wenn es noch für ne 2 im Verhalten bei Ihnen reicht.“

  • Ich habe tatsächlich schon Kolleginnen und Kollegen angesprochen, die Fantasie-Noten machen.


    Eine Kollegin hat sich das gesamte Schuljahr über das Verhalten eines meiner Schüler beschwert... Kommt zu spät, schwänzt ihren Unterricht, hat seine Materialien nicht dabei, verpasst Klausuren, etc.


    Im Verhalten hatte er am Ende des Jahres ne 2 von ihr bekommen. Habe das dann nur kommentiert mit „Naja, so schlimm kann xy nicht gewesen sein, wenn es noch für ne 2 im Verhalten bei Ihnen reicht.“

    Hatten denn alle Schüler dieser Klasse bei ihr Einser oder Zweier in Verhalten? Oder gab es differenzierte Noten?


    Besonders gut finde ich ja auch, wenn bei einer Notenkonferenz rauskommt, dass für Karteileichen bzw. Schüler Noten eingetragen wurden, die niemals die Schule betreten haben.
    (Wobei das natürlich auch vorauseilender Gehorsam der Kollegen sein könnte, die wissen, dass sie ggfs. dazu gezwungen werden eine Note zu machen, auch wenn das eigentlich unmöglich ist. Solche Fälle gab's ja hier im Forum schon mehrfach.)

  • Bei uns an der Schule gibt es zu dem Thema Kopfnoten die 1/3-Abweichung. Es wird also kein arithmetischer Mittelwert gebildet.
    Angenommen sieben Lehrer geben für einen SuS eine Verhaltensnote ab. Drei Lehrer geben dem SuS eine 2 und vier Lehrer eine 3, dann würde der Schüler letztendlich eine 2 bekommen weil 1/3 der notengebenden Lehrer vom Rest abweicht.
    In diesem Fall fällt das Ergebnis zu Gunsten des Schülers aus aber es kann im umgekehrten Fall natürlich auch die Verhaltensnote verschlechtern wenn 1/3 der Lehrer dem SuS eine 4 geben.


    Von der Regelung kann aber abgewichen werden wenn ein Lehrer ein Veto erhebt und begründen kann warum der SuS jetzt die bessere oder schlechtere Note verdient.
    Bei entsprechend wenig notengebenden Lehrern kann die 1/3 auch zu 1/2 Regelung umgemünzt werden.

    • Offizieller Beitrag

    Bei der 1/3-Reglung entscheidet also die Minderheit?


    Was ich nicht ganz verstehe - wie ist das dann analog mit der 1/2-Regelung.
    2 Lehrer geben eine 2, 2 Lehrer eine 3 - welche Hälfte zählt dann jetzt weil sie (wie in deinem Beispiel die Minderheit) abweicht. *kopfkratz*


    kl. gr. frosch

  • Bei uns an der Schule gibt es zu dem Thema Kopfnoten die 1/3-Abweichung. Es wird also kein arithmetischer Mittelwert gebildet.
    Angenommen sieben Lehrer geben für einen SuS eine Verhaltensnote ab. Drei Lehrer geben dem SuS eine 2 und vier Lehrer eine 3, dann würde der Schüler letztendlich eine 2 bekommen weil 1/3 der notengebenden Lehrer vom Rest abweicht.

    Ich verstehe das nicht. Ist hier evt. ein Schreibfehler?

  • Bei der 1/3-Reglung entscheidet also die Minderheit?

    Genau!


    Was ich nicht ganz verstehe - wie ist das dann analog mit der 1/2-Regelung.

    Den Fall hatte ich leider noch nicht aber in dem Fall wird wohl diskutiert.




    Ich verstehe das nicht. Ist hier evt. ein Schreibfehler?

    Insgesamt werden 7 Noten vergeben --> 2, 2, 2, 3, 3, 3, 3.
    Wenn 1/3 der Noten vom Rest abweichen wird in dem Fall der Minderheit gefolgt. In diesem Fall erhält der SuS eine 2.
    Mit 2, 2, 3, 3, 3, 3, 3 währe keine 1/3 Abweichung vorhanden --> der SuS bekommt eine 3.




    Die Regelung wurde jetzt neu eingeführt und es gab dazu auch viel Diskussionsbedarf während der Notenkonferenz :D Kann gut sein das die Regelung noch nicht in Stein gemeißelt ist.

    • Offizieller Beitrag

    Ich halte die Regelung für ... gewöhnungsbedürftig. Ich stelle mir gerade die Gespräche vorab im Lehrerzimmer vor:


    Lehrer A: "Du, was gibst du Schüler X für eine Note?"
    Lehrer B: "ich wollte ihm eine 2 geben!"
    Lehrer A: "Nein, mach das nicht. Lehrer E,F,G geben ihm eine 3. Lehrer C und D geben ihm auch schon eine 2 - dann sind wir in der Mehrheit und er bekommt die andere Note, die 3. Also: kannst du ihm bitte auch die 3 geben, damit er dann die 2 bekommt?"


    *kopfkratz*

  • Damit will man wohl der hier angesprochenen 2er Kultur entgegen steuern. Die meisten vergeben einfach eine 2 wenn der SuS mehr oder weniger unauffällig war.
    Wenn dieser Schüler jetzt aber in einigen Klassen sehr negativ aufgefallen ist, sei es durch extreme Respektlosigkeit gegenüber Lehrer in Nebenfächern, dann hat dies ein höheres Gewicht und eine gute Note wäre nicht gerechtfertigt.
    Im umgekehrten Fall kann eine herausragende Leistung in wenigen Fächern die bessere Note rechtfertigen.




    @Kleiner gruener frosch: Die Gefahr besteht, bei wenig Kollegen wahrscheinlich noch eher, aber bei "Problemfällen" wird in der Notenkonferenz nochmal per Handzeichen abgestimmt ob nun die bessere oder schlechtere Noten vergeben werden soll.
    Manche Kollegen lassen sich auch noch umstimmen, wenn bestimmte Einzelsituationen zwischen dem Schüler und einem Lehrer nochmal geschildert werden.

  • (...)
    Manche Klassenlehrer machen die Kopfnoten auch komplett selbst und "ersparen" den Fachlehrern die Liste - da sagt dann auch niemand was dagegen.


    Im Gegensatz zu Betrieben sind für Schulen, die neue Schüler aufnehmen, deren Kopfnoten doch uninteressant oder? Gibt es Fälle in denen Bewerber von einer Schule wg. schlechter Kopfnoten abgelehnt wurde? Das kann ich mir nicht vorstellen.

    Das habe ich so ehrlich gesagt noch nicht erlebt und finde das auch nicht gut. Es ist ja keine Seltenheit, dass sich das Verhalten/Mitarbeit in den Fächern unterschiedlich auswirken. Bei uns liegt dem Notenblatt zum Eintragen der Fachnoten automatisch auch ein Blatt für die Kopfnoten mit dabei.


    Das weiß ich nicht. Aber als aufnehmende Schule würde ich glaub ich schon auch darauf achten.

  • Ich merke, ich war hier lange nicht online.
    Der Erlass für die Allgemeinbildner war mir offen gestanden völlig unbekannt (und gleichgültig), da sich meine Aussage auf "meine" Zeugnisse im berufsbildenden Bereich bezieht - da müssen wir uns nicht mit solch einem Unfug rumärgern. Wenn Klaus-Kevin-Johann deutlich besser Leistungen bei regelmäßigerer Anwesenheit hätte erzielen können oder die acht unentschuldigten Fehltage auf unentschuldigte Verspätungen zurückgehen, dann bekommt Klaus-Kevin-Johann das in den Bemerkungen beurkundet. Seitdem ich die Zeugnisteamleitung habe, gab es keinen Fall, in dem so etwas hätte geändert werden müssen.
    (PS: Jahrgangsbezeichnungen gibt es hier bei uns im berufsbildenen Bereich nicht. Die BFS ist also nicht die Klasse 10, wie in Bayern oder anderen Bundesländern.)

    Bei "selbst schuld" wird nicht gepustet!

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