Vorzeitiges Herunterfahren vor der Pensionierung

  • Guten Morgen,
    auch wenn es für mich noch weit weg ist, frage ich mich, ob bzw. unter welchen Bedingungen es als Beamter im Schuldienst möglich ist, vorzeitig herunterzufahren.


    Irgendwie schmeckt mir die Vorgabe nicht, bis 67 arbeiten zu müssen. Ich würde lieber ab 60 deutlich reduzieren, z.B, Teilzeit oder nur ein Schulhalbjahr arbeiten und mit spätestens 65 ganz in den Ruhestand zu treten. Vielleicht geht das ganze auch nochmal 5 Jahre früher, also ab 55 reduzieren und ab 60-65 aufhören.


    Um Missverständnissen vorzubeugen. Mir macht als Mittvierziger die Arbeit viel Freude und kann mir heute auch vorstellen, bis zum Ende voll zu arbeiten oder gar zu verlängern. Aber die anderen Optionen würde ich gerne in der Hinterhand behalten, wenn die Freude irgendwann kippen sollte oder das Leben andere Prioritäten bekommt.


    Wisst ihr, unter welchen Bedingungen das beschriebene vorzeitige Herunterfahren machbar ist?

  • Na ja, du bekommst bisher Altersermäßigungsstunden ab einem gewissen Alter (ca 60) aber ob es die dann noch gibt und wie viele das dann sein werden... aber bisher sind das nur wenige und nicht ansatzweise so viele als dass du auf halbes Deputat kämst. Natürlich steht es dir frei, Teilzeit zu beantragen, OB dem Antrag stattgegeben wird, hängt von den Gründen ab. Bei Lehrermangel und keinen gesundheitlichen Einschränkungen deinerseits wird es schwierig.

    • Bei Teilzeit hast du dann natürlich zum einen ein geringeres Gehalt, aber dann später auch eine geringere Pension. Auch wenn du früher komplett aufhörst, hast du z.T. erhebliche Einbußen in deiner Pension. Es gibt Beratungsangebote, wo du dir das genau ausrechnen lassen kannst.
  • Automatisch bekommst du:

    • 1 Entlastungsstunde ab 55
    • 3 Entlastungsstunden ab 60


    Dann gibt es Teilzeitmodelle:

    • normale Teilzeit
    • "Sabbatjahr"
    • Altersteilzeit ab 60

    Dann gibt es noch den vorzeitigen Ruhstand mit heftigen Abschlägen.

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