Hallo zusammen,
ich habe vor einiger Zeit beschlossen, dass ich nicht mehr länger als Lehrerin arbeiten möchte. In den vergangenen 18 Monaten habe ich daher parallel zur Arbeit ein Fernstudium absolviert und nun steht der Wechsel in die freie Wirtschaft an.
Bisher dachte ich, ich könnte mich erstmal beurlauben lassen, sodass ich noch ein wenig Sicherheit habe, falls etwas schief gehen sollte.
Aufgrund des Lehrermangels, kann ich wohl nicht mit der Genehmigung des Antrags rechnen, sodass ich dann die Entlassung beantragen müsste. Grundsätzlich ist das auch gar kein Problem, da ich definitiv nicht in die Schule zurück möchte.
Nun habe ich dazu ein paar Fragen:
1. Kennt sich jemand mit dem Verbleib der Pensionsansprüche aus? Bisher habe ich gelesen, dass es in u.a. in Niedersachen etwas positiver aussieht als in anderen Bundesländern.
2. Kann ich die Entlassung tatsächlich nur zum Halbjahr und Schuljahresende beantragen? So verstehe ich es auf den entsprechenden Seiten, meine hier aber etwas anderes gelesen zu haben.
3. Dürfte ich im Falle einer genehmigten Beurlaubung in dieser Zeit einen anderen Job fernab der Schule ausüben?
4. Hat jemand sonst noch Tipps zu dem Thema?
Vielen Dank und viele Grüße
Andrea