Abstimmung bei Lehrerkonferenzen, Stimmenthaltung

  • Man darf also nach landläufiger Erfahrung davon ausgehen, dass es an Caros Schule so gelaufen ist, wie es halt mit Lehrern gern läuft: Ein schlauer SL erzählt den Kollegen, dass es "an Grundschulen grundsätzlich keinen Personalrat gibt", die Kollegen schlucken das, ohne es nachzuprüfen, und gegen den SL aufzumucken, traut sich eh keiner... been there, done that, got the T-Shirt!

    Nein, so ist das nicht gelaufen. Warum sollen wir uns nicht trauen, etwas zu sagen, wenn es uns nicht passt?
    Mir ging es um die grundsätzliche Frage der Stimmenthaltung bei Abstimmungen, nicht um ein persönliches Schulproblem.


    Hier die Quelle zur Personalvertretung: Aufbau der Personalvertretung
    (unter: Aufbau der Personalvertretung)


    Jetzt bin ich selbst schlauer und weiß nun, dass die Grundschulen nicht die einzigen sind, die so organisiert sind. ;) Der örtliche Personalrat in Grund- und Mittelschulen agiert immer auf Schulamtsebene, also nicht auf Schulebene, bei anderen Schultypen auf Schulebene.
    Wenn wir ein Problem haben, wenden wir uns immer zuerst an den örtlichen Personalrat auf Schulamtsebene. Das ist bekannt und der wird alle paar Jahre zusammen mit dem Bezirkspersonalrat gewählt. Zur Wahl stellen sich Mitglieder der drei hier agierenden Lehrerverbände.
    Tja, Grund- und Mittelschullehrer bekommen irgendwie eine Sonderbehandlung. Mir wäre es auch lieber, wir hätten wie die Realschulen und Gymnasien einen Personalrat an der Schule.
    Bei den Förderschulen ist es übrigens noch schlimmer. Deren "örtlicher" Personalrat agiert auf Bezirksebene. Das bedeutet z.B. Regierungsbezirk Oberbayern, Regierungsbezirk Schwaben usw. , ein Riesengebiet!

  • Es gibt Situationen, wo eine eindeutige Stimmabgabe sinnvoll ist (z.B. bei Versetzungsentscheidungen, da macht es keinen Sinn, wenn sich durch Enthaltungen eine "Zufallsmehrheit" ergibt), es gibt aber auch Situationen, wo Enthaltungen sinnvoll sind (z.B. bei der Abstimmung über die Genehmigung eines Protokolls: Wie soll jemand dafür oder dagegen sein, der in der entsprechenden vorherigen Sitzung gar nicht anwesend war?)


    Also: Ich kann mir nicht vorstellen, dass es irgendwo ein generelles Verbot für Enthaltungen gibt.


    Gruß !

    Mikael - Experte für das Lehren und Lernen

  • Es gibt Situationen, wo eine eindeutige Stimmabgabe sinnvoll ist (z.B. bei Versetzungsentscheidungen, da macht es keinen Sinn, wenn sich durch Enthaltungen eine "Zufallsmehrheit" ergibt), es gibt aber auch Situationen, wo Enthaltungen sinnvoll sind (z.B. bei der Abstimmung über die Genehmigung eines Protokolls: Wie soll jemand dafür oder dagegen sein, der in der entsprechenden vorherigen Sitzung gar nicht anwesend war?)


    Also: Ich kann mir nicht vorstellen, dass es irgendwo ein generelles Verbot für Enthaltungen gibt.


    Gruß !

    Da bin ich grundsätzlich bei dir. Die Genehmigung des Protokolls durch die Konferenz selbst ist jedoch gesetzlich nicht vorgeschrieben, sondern Bestandteil einer (manchmal nur als eine Art Gewohnheit implizit genutzte) Geschäftsordnung, die sich die Konferenz geben kann. Genauso gut könnte die Genehmigung des Protokolls bereits durch die Schulleitung oder einige Vertrauenspersonen erfolgen. Da diese Genehmigung außerhalb der eigentlichen gesetzlichen Zuständigkeiten der Konferenz liegt, ist hier m.E. auch nicht auf den Zwang zur Abgabe einer gültigen Stimme abzustellen. Anders sieht das aber (zumindest in Bayern) bei Entscheidungen aus, die in die normierte Zuständigkeit der Konferenz fallen.

  • Verfälscht das nicht das Ergebnis? Ich habe mich auch schon enthalten, weil ich weder dafür noch dagegen war und somit nicht wollte, dass ich den Ausschlag für die eine oder andere Seite gebe.


    Bei uns wird jedes Protokoll eines Gremiums durch die Mitglieder des Gremiums genehmigt.

    Ist hier beides genauso du sogar so vorgeschrieben, Enthaltungen stehen hier weder für ja noch nein und sind genauso möglich wie eine geheime Wahl oder Abstimmung.

  • Informationsseite der Bundeswahlleitung [...] "Das Vorsehen einer Möglichkeit der Stimmenthaltung auf dem Stimmzettel ist schon deshalb nicht sinnvoll, weil es zu den grundlegenden und unverzichtbaren Prinzipien jedes freiheitlich demokratischen Rechtsstaates gehört, dass das Volk eine Vertretung hat und dass diese Vertretung aus Wahlen hervorgeht und auch wieder durch Wahlen abgelöst wird (...) Durch eine Enthaltung kann weder ein Wählerwille abgeleitet noch ein Repräsentant in den Deutschen Bundestag gewählt werden(...)."

    1. Aus einer Enthaltung kann man schon einen Wählerwille ableiten, wenn man möchte.
    2. Dass zweite stimmt, dass durch Enthaltung kein Repräsentant gewählt werden kann. Wenn man die Enthaltung als Wählerwille auffassen würde, müssten die Plätze im Parlament leer bleiben.


    Da das unterbleibt, wird aus einer Enthaltung eine Zustimmung.

  • Du, @Morse, solche Argumente für den Zwang zur Stimmabgabe, fallen dir da spontan welche ein? Nur aus Interesse. Jetzt gerade sind sich alle hier recht einig, aber irgendetwas hat man sich bei der bayerischen Regelung vielleicht doch gedacht. Vielleicht.Ich brauche gerade ein bisschen Horizonterweiterung und Provokation, bitte.

    Es gibt ja, wie gesagt, Staaten mit Wahlpflicht (auch in Europa).


    Mögliche Gründe könnten sein:
    - "mehr Demokratie" (zum Glück bzw. aktiver Partizipation zwingen) und was daraus folgt
    - Politikverdrossenheit quasi per Gesetz abgeschafft
    - höhere Legitimität politischer Entscheidungen

  • Es gibt ja, wie gesagt, Staaten mit Wahlpflicht (auch in Europa).
    Mögliche Gründe könnten sein:
    - "mehr Demokratie" (zum Glück bzw. aktiver Partizipation zwingen) und was daraus folgt
    - Politikverdrossenheit quasi per Gesetz abgeschafft
    - höhere Legitimität politischer Entscheidungen

    "Ungültig wählen" i.S.v. einer Enthaltung kann man dort aber auch.


    Was bedeutet das eigentlich rechnerisch? Verzeiht mein Aufdemschlauchstehen. Zählt der Anteil der gültigen Stimmen oder der abgegebenen? Also wenn 99 von 100 ungültig wählen und einer die CDU, hat die CDU dann 100 % weil alle Stimmen oder nur 1%?

  • Vielen Dank für eure Rückmeldungen und die fruchtbare Diskussion.


    Interessanterweise kann man sich in fast allen Bundesländern enthalten.
    Es gibt Punkte dafür und dagegen. Wenn man auch verstehen kann, warum es
    wahrscheinlich diese Regelung gibt, finde ich, dass es an der Zeit ist in Bayern über diese
    Regelung zu diskutieren, wenn es auch nicht ein Top- Thema ist.

  • "Ungültig wählen" i.S.v. einer Enthaltung kann man dort aber auch.
    Was bedeutet das eigentlich rechnerisch? Verzeiht mein Aufdemschlauchstehen. Zählt der Anteil der gültigen Stimmen oder der abgegebenen? Also wenn 99 von 100 ungültig wählen und einer die CDU, hat die CDU dann 100 % weil alle Stimmen oder nur 1%?

    Genau!


    Das meinte ich mit 'so wird aus Enthaltung eine Zustimmung', bzw. eben auch aus ungültigen Stimmen.
    Es gibt ja z.B. den Spruch "wer nicht wählt, wählt rechts" - der diejenigen, die nicht wählen, aber wenn, nicht rechts wählen würden, mobilisieren soll. Dieser Spruch unterstellt, dass alle, die rechts wählen würden, wenn sie es täten, dies tatsächlich auch tun - also wählen gehen - im Gegensatz zu denen, die nicht-rechts wählen würden, wenn sie es denn täten - die z.B. Sonntags faul im Bett liegen bleiben anstatt im Regen zur Wahlurne zu gehen.


    Eins ist sicher: die (gültige) Wahlbeteiligung spielt keine Rolle - siehe Dein lustiges Beispiel oben.
    Ich persönliche beurteile das schon als Mangel an Demokratie, aber es gibt sicherlich auch gute Argumente dagegen.

  • ...
    Es gibt ja z.B. den Spruch "wer nicht wählt, wählt rechts" -
    ...
    Eins ist sicher: die (gültige) Wahlbeteiligung spielt keine Rolle - siehe Dein lustiges Beispiel oben.
    ...

    Das sind doch 2 Paar Schuhe. Wenn einer aus Unzufriedenheit nicht wählen geht und das damit begründet, dass keine der Parteien genehm sei. Dann signalisiert man mit dem Hinweis, wer nicht wähle, wähle rechts, dass man durch Nichtwählen den Extremen verhältnismäßig mehr Stimmen zuschustere.


    Deswegen wählen Leute überhaupt ungültig, das hätte sonst ja keinen Sinn. Hm, somit hab ich gerade wohl meine Frage selbst beantwortet, der Nichtwähleranteil wird prozentual miteingerechnet :ka:

  • Das sind doch 2 Paar Schuhe. Wenn einer aus Unzufriedenheit nicht wählen geht und das damit begründet, dass keine der Parteien genehm sei. Dann signalisiert man mit dem Hinweis, wer nicht wähle, wähle rechts, dass man durch Nichtwählen den Extremen verhältnismäßig mehr Stimmen zuschustere.
    Deswegen wählen Leute überhaupt ungültig, das hätte sonst ja keinen Sinn. Hm, somit hab ich gerade wohl meine Frage selbst beantwortet, der Nichtwähleranteil wird prozentual miteingerechnet :ka:

    Wo soll der Nichtwähleranteil prozentual miteingerechnet werden?



    Es gibt nur ein einziges Bundesland (Berlin), in dem zwischen nicht- und ungültig wählen unterschieden wird. Da kann das einen Unterschied bzgl. der 5%-Klausel machen, aber auch hier hat es keinen Einfluss auf die Sitzverteilung.

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