Vater-Kind-Kur

  • Guten Morgen und frohe Weihnachten!


    Ich werde aus dem Vorgaben zur Genehmigung von Kuren nicht ganz schlau.


    Muss die Kur komplett in den Ferien liegen, wie hier beschrieben: https://www.nlbv.niedersachsen…._2711f_Stand_04.2016.pdf


    Auf schure.de finde ich zum Rd. Erl. d. MK v. 03.12.1996, SVBl. 1997, S. 32
    dass dieser abgelaufen sei.
    http://www.schure.de/aa/2041101/0207010.htm


    Um eine Woche gemeinsamen Urlaub zu machen, wäre es natürlich besser, wenn nur eine Woche der Kur in den Ferien liegen würde.

  • Das kann auch abhängig sein von den besonderen Rahmenbedingungen (z.B. Indikation, Verfügbarkeit des passenden Hauses etc.). Die Begründung: "Danach wollen wir in den Urlaub fahren" halte ich für weniger überzeugend...
    Mit einer entsprechenden Argumentation findet sich in der Schule / im Kollegium vielleicht leichter eine Möglichkeit (habe ich schon mehrfach erlebt). Aber bei "Urlaub" sinkt die Bereitschaft der Kollegen, deinen Unterricht während deiner Abwesenheit zu übernehmen, sicherlich...

  • Okay, diese Antwort zeugt von Unwissenheit.


    Es geht nicht darum, wass die Kolleginnen finden. Ich bin aber schon weiter, denn es gibt in Niedersachsen keine Pflicht die Kur in die Ferien zu legen, somit kann man die Kur auch komplett außerhalb der Ferien legen, vielleicht direkt im Anschluss an die Ferien?! ;)

  • Lassel
    Habe speziell für Niedersachsen noch Mal nachgeschaut und hier findet sich leider auf ministerialem Infoblatt etwas anderes
    Infoblatt Mutter- oder Vater- oder Mutter-Kind oder Vater-Kind Maßnahme (Vordr. 2707d) / Stand 12.2017
    (PDF, 0,04 MB)
    Tatsächlich ist es auch in anderen Bundesländer so, dass die verbeamteten KollegInnen hier im Nachteil sind. Aufgrund der Tatsache, dass die Beihilfe genehmigen muss, wurde für die Genehmigung tatsächlich eine Ferienbeteiligung festgeschrieben. Außer bei amtsärztliche bestätigter medizinischer Dringlichkeit. Für gesetzlich Versicherte sieht die Sache anders aus. Die Genehmigung erfolgt hier ausschließlich durch den Sozialversicherungsträger. Der Versicherte gilt während dieser Zeit als arbeitsunfähig. Schulleiter behaupten öfter schon Mal anderes, ein entsprechendes Info schreiben der Krankenkasse hilft der SL sich in den noch nicht so häufig vorkommenden Belangen der Tarifbeschäftigten sich fortzubilden

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

  • Es geht nicht darum, wass die Kolleginnen finden.

    Habe ich auch nie behauptet. Aber im Ausgangsposting will jemand, so wie das formuliert ist, eine "Extrawurst" gebraten haben. Und dafür braucht man vielleicht mal eine Schulleitung (sind auch Kollegen...), die zustimmt. Oder Kollegen, die kurz vor den Osterferien, wenn man selbst schon weg ist, die Klassenarbeit schreiben lassen/ beaufsichtigen.


    Diese Bemerkung ist auch "spannend":

    Okay, diese Antwort zeugt von Unwissenheit.

    Ich schreibe "habe schon mehrfach Kuren außerhalb von Ferien erlebt" - und bekomme als Antwort, dass das falsch ist. Und dann folgt der Hinweis, dass Kuren außerhalb von Ferien liegen dürfen. Die Logik erschließt sich mir nicht.



    Aber die Bemerkung zeugt von genauso wenig Kollegialität wie

    Um eine Woche gemeinsamen Urlaub zu machen

    oder


    somit kann man die Kur auch komplett außerhalb der Ferien legen, vielleicht direkt im Anschluss an die Ferien?!


    (Und nein, ich halte Kuren bestimmt nicht generell für unkollegial, aber wenn jemand gezielt seine Kuren außerhalb der Ferien platziert, und das nur mit dem Hinweis auf den Urlaub, den man noch machen möchte, dann ist das doch sehr merkwürdig.)


    Schöne Weihnachten noch.

  • Bear,
    Nein merkwürdig ist ein solches Begehren nicht. Bis 1976 war es im Bereich der Sozialversicherung üblich die Ferien teilweise anzurechnen. Dies würde danach ersatzlos gestrichen, weil Ferienzeiten der Erholung dienen und Kurmassnahmen der Rehabilitation. Es wurde versäumt die sozialmedizinische Verbesserung auch vollumfänglich auf die verbeamteten Kollegen anzuwenden, was jetzt in vielen Fällen eine Schlechterstellung der Beamten darstellt.

    An alle Deutschlehrer:
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  • Richtig, mit dieser Bemerkung (anschließen an die Ferien) wollte ich überspitzt darstellen, dass es eben KEIN Urlaub ist. Es geht um eine Vater-Kind-Kur, bei der die Mutter nicht dabei ist. Es ist sicherlich nicht verwerflich an die Kur anschließend noch einen gemeinsamen Urlaub zu machen.


    Den o. g. Vordruck meinte ich, denn in diesem wird auf einen Erlass aus 1996 verwiesen, der aber laut schure.de nicht mehr gültig ist.


    Es geht wohl auch darum, dass im ärztlichen Bericht stehen kann, dass die Maßnahme sofort bzw. sehr zeitnah durchgeführt werden muss. Dann ist eine Kur auch wohl außerhalb der Ferien möglich. Die Frage ist, ob es, wie in anderen Bundesländern üblich, dann noch einer amtsärztlichen Einschätzung benötigt.


    Neben der Zeiteinteilung geht es auch noch um die Kosten. Vielleicht meldet sich ja jemand aus Niedersachsen, der damit schon konkrete Erfahrungen hat, vielleicht auch per Pn, denn, wie man hier sieht, wird Kur offensichtlich auch mit Urlaub verwechselt.


    @Bear, lies bitte nochmal deinen Beitrag. Du hast mir nicht weitergeholfen, mir nur vorgeworfen, dass ich eine „Extrawurst“ möchte. Das ist weder hilfreich, noch sollte man sich mit moralischen Werturteilen zurückhalten, wenn man den Kontext nicht kennt.

  • In meinem früheren Leben war ich übrigens in der freien Wirtschaft und auch dort gewerkschaftlich (IGBCE) und in der Personalvertretung tätig. Beim durchstöbern dieses Forum und auch bei meinen täglichen Erfahrungen bin ich immer wieder verwundert mit welcher Intensität, Vehemenz und Redundanz Recht viele KollegInnen Arbeitgeberinteressen vertreten. Faszinierend (oder auch nicht, aber alles ohne Eintritt)
    Schöne Feiertage Euch allen

    An alle Deutschlehrer:
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  • ...
    Es geht wohl auch darum, dass im ärztlichen Bericht stehen kann, dass die Maßnahme sofort bzw. sehr zeitnah durchgeführt werden muss. Dann ist eine Kur auch wohl außerhalb der Ferien möglich. ...

    Nichts anderes schrieb bear. Dass du dich unkollegial verhältst, musst du dir wohl oder übel trotzdem anhören.


    Denn,

    ...
    Es geht nicht darum, wass die Kolleginnen finden.

    aber wir sind halt auch bloß Kollegen, die manchmal was unkollegial finden.

  • Zu 8
    Quod erat demonstrandum

    An alle Deutschlehrer:
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  • Nachtrag
    Zum Thema - Ohh darf ich das jetzt fordern, oder bin ich dann ein Kollegenschwein- empfehle ich folgenden Prüfalgorithmus
    Frage dich: : Ist meine Forderung / mein Vorhaben aus Gründen der Gesundheit geboten
    Ja: dann mach es
    Nein: dann lass es
    Weiss nicht: frag Deinen Arzt, der ist dafür ausgebildet in solche Fällen zu beraten
    Braucht manchmal ein paar Sitzungen in der kognitiven Verhaltenstherapie, ist aber ausgesprochen hilfreich

    An alle Deutschlehrer:
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  • ... Beim durchstöbern dieses Forum und auch bei meinen täglichen Erfahrungen bin ich immer wieder verwundert mit welcher Intensität, Vehemenz und Redundanz Recht viele KollegInnen Arbeitgeberinteressen vertreten...

    ich wundere mich darüber auch. Z.B. wenn wir nach simpelsten Dingen des täglichen Arbeitsbedarfs fragen, und die SL sagt "also an anderen Schulen herrschen noch schwierigere Umstände... sein se mal dankbar".


    In diesem Falle ging es aber darum, dass ein Kollege erst in Kur fahren möchte und dann Urlaub zu machen gedenkt, wenn die Schule wieder anfängt, was nicht entgegen der Arbeitgeberinteressen, sondern entgegen der Kollegeninteressen geht, die sich möglicherweise selbst auch ausreichend belastet fühlen und eklatante Nachteile dadurch erfahren. Wenn Herr Müller in Urlaub fährt, muss Frau Meier dessen Aufgaben zusätzlich übernehmen.


    Ich würde deswegen bei niemandem nachforschen oder darüber urteilen, ich kenne die jeweiligen Bedingungen ja im Normalfall auch nicht. Aber da der TE sein Vorgehen frank und frei darlegt, muss er halt damit leben, dass andere das kritisieren.

  • Ich hab's genau anders Rum verstanden, dass er in der Schulzeit die Kur macht, um dann noch in den Schulferien gemeinsam Urlaub zu machen. Weil andersrum macht es keinen Sinn, da er wohl kaum Urlaub außerhalb ddieer Ferien genehmigt bekommt. Was ich aber meine auf jeden Fall verstanden zu haben, so zwischen den Zeilen, dass er die kur als Arbeit an seinem gesundheitlichen Problem ansieht und ein Verzicht auf den Urlaub das ganze gesundheitlich Konterkarrierert. Genau das war ja auch Grund der Änderung 1976 im tariflichen Bereich

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  • @Krabappel: Mit diesem Totschlagargument kannst du auch jeden krankheitsbedingten Ausfall kritisieren.


    Zumindest hier wird jede Plusstunde verrechnet, somit kommt es evtl. zu einer kurzfristigen Mehrbelastung, aber dafür im nächsten Halbjahr zu einer Minderbelastung. Des Weiteren werden hier viele Vertretungen von Springkräften und Kolleginnen vertreten, die keine festen Lerngruppen haben und daher sowieso weniger belastet sind. Wie auch immer, diese Diskussion ist an Peinlichkeit kaum zu überbieten, evtl. noch von den Kolleginnen, die meinen, dass Elternzeit auch Urlaubszeit sei.


    @chemikus08: Richtig, Urlaub ist Urlaub mit der ganzen Familie. Vater-Kind-Kur ist Zeit, um an sich und der eigenen Gesundheit zu arbeiten. Auch schrieb ich oben, dass es um eine Woche geht. Also eine Woche Ferien und eine Woche Kur außerhalb.


    Wie auch immer, ich hoffe, dass die Beihilfestelle mir da feste Aussagen zu machen kann.

  • Ich hab's genau anders Rum verstanden, dass er in der Schulzeit die Kur macht, um dann noch in den Schulferien gemeinsam Urlaub zu machen. Weil andersrum macht es keinen Sinn, ...

    ja sicher, wir sind Lehrer. Im Endeffekt ist es aber genau das, Ferien sind ja unterrichtsfreie Zeit und nicht Urlaub per se. Aber egal, ich will nicht des TEs Kur vermiesen, gewundert hat mich die Art der Anfrage aber auch.


    So wie hier mehrfach geschrieben und auch in den Erlassen dargestellt macht's Sinn: Wenn medizinisch notwendig, dann isses so.

  • Ferien sind unterrichtsfreie Zeit und nicht Urlaub per se


    Bei diesem Thema kommt es mir immer wieder vor, dass wir den Kakao durch den wir gezogen werden auch noch trinken sollen.


    Die unterrichtsfreie Zeit dient
    - dem Erholungsurlaub
    - dem abfeuern der in den besonders hektischen Zeiten geleisteten Mehrstunden
    - der Korrektur von vor den Ferien geschriebenen Arbeiten
    - der Vorbereitung von Klassenarbeiten
    - der Unterrichtsvorbereitung
    Um nur einige zu nennen.
    Und jetzt kommt der Hammer. Erkranken ich im Januar mit einem Herzinfarkt und bin die Sommerferien über bis September krank geschrieben. Bekomme ich dann noch meinen Urlaub? Nein, den immerhin reichen ja die Herbst- und Winterferien noch um meine 28 Urlaubstage anzufeuern.
    Oder als Schwerbehinderter stehen einem je nach Gdb 5 bis 10 Tage mehr Urlaub zu. Ja die sind auch in den Ferien zu nehmen. Ups benötige ich jetzt auf einmal weniger Vorbereitungszeit? Hat mir irgendjemand verraten was ich an Vorbereitungszeit weglassen kann?

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  • Du hast mir nicht weitergeholfen

    Das tut mir leid.


    Was ich eigentlich mit meinem Beitrag hatte sagen wollen:


    Deine Frage war: "Muss die Kur komplett in den Ferien liegen". Meine Antwort darauf war: Nein, muss sie nicht, "habe ich schon mehrfach erlebt". Das sollte dich darin bestärken, weiterhin eine Lösung zu finden. Hast du falsch verstanden, aber dennoch weitergesucht. Ziel also auf Umwegen erreicht.



    Du hast später geschrieben: "Es geht wohl auch darum, dass im ärztlichen Bericht stehen kann, dass die Maßnahme sofort bzw. sehr zeitnah durchgeführt werden muss. Dann ist eine Kur auch wohl außerhalb der Ferien möglich." . In die Richtung sollte der Hinweis auf die "besonderen Rahmenbedingungen (z.B. Indikation, Verfügbarkeit des passenden Hauses etc.)" gehen.



    Ich möchte nochmal explizit auf das zweite "Beispiel" in den "Rahmenbedingungen" hinweisen (war ja doch sehr verkürzt geschrieben). Hast du bereits ein Ziel/ein passendes Haus für deine Vater-Kind-Kur gefunden? Längst nicht jedes Haus für Mutter-Kind-Kuren nimmt auch (oder immer) Väter auf. Da kann die Auswahl (an (zur Indikation passenden) Terminen, Häusern) begrenzt sein. Du musst hierauf an dieser Stelle nicht antworten. Es hätte dir aber ein weiteres Argument an die Hand geben können, warum du außerhalb der Ferienzeiten auf Kur fahren musst.

  • @chemikus08
    Na ja, ich bin ja nun auch in der Personalvertretung. Und ich sehe meine Aufgabe durchaus darin, dem einzelnen Kollegen zu seinem Recht zu verhelfen. Gleichzeitig finde ich aber auch, dass die übrigen Kollegen nicht über Gebühr belastet werden dürfen.
    Deshalb: Elternzeit, Kuren und meinetwegen auch OPs so legen, dass man die Ferien größtenteils ausspart? Meinetwegen. Bei Kuren und OPs, bei denen der Zeitpunkt aus medizinischen Gesichtspunkten nicht verschiebbar ist, ist das sowieso keine Frage. Aber es ist durchaus wünschenswert, dass sich der einzelne Kollege auch die Belastungen des Gesamtkollegiums bewusst macht. Klar sollte das nicht nötig sein. Der Arbeitgeber soll lieber für eine ordentliche Vertretungssituation sorgen. Aber solange das nicht passiert, sollte doch möglich sein, dem einzelnen Kollegen zumindest zu spiegeln, welche Konsequenzen seine Entscheidungen für andere haben. Vor allem falls er - durch ein krankes Kind beispielsweise - möglicherweise in einer Situation ist, in der er auch später noch Entgegenkommen vom Kollegium benötigt, wo das vielleicht nicht so klar in seinem Sinne geregelt ist.
    Als PR würde ich dem Kollegen das im Einzelgespräch also darlegen. Wenn er dann auf seine Entscheidung besteht, die Kur vor die Ferien zu legen, würde ich ihn gegenüber der Schulleitung dabei unterstützen, dies auch durchzusetzen. Aber, wie gesagt, auf die Konsequenzen für andere hinweisen sollte man schon.


    Trotzdem hast du im Prinzip nicht unrecht, dass sich Lehrer hier sehr viel gefallen lassen und zu oft auch von anderen erwarten, nicht vollumfänglich auf ihre Rechte zu bestehen. Keine Ahnung, wie das in der "freien Wirtschaft" (tm) funktioniert, aber im Schuldienst liegt das eben daran, dass das System solche Ausfälle nicht auffangen kann und dann andere, die bereits auf Anschlag arbeiten, noch mehr belastet werden. Konsequenterweise müsste man an solchen Schnittstellen im großen Stil mit dem Arbeitskampf beginnen: Kollege X fordert seine Rechte ein und Kollege Y reagiert mit einer Überlastungsanzeige, wenn er dadurch besonders belastet wird.


    Und jetzt kommt der Hammer. Erkranken ich im Januar mit einem Herzinfarkt und bin die Sommerferien über bis September krank geschrieben. Bekomme ich dann noch meinen Urlaub? Nein, den immerhin reichen ja die Herbst- und Winterferien noch um meine 28 Urlaubstage anzufeuern.

    Das würde ich anders sehen. Bei zwei Wochen Herbstferien (=10 Arbeitstage) kommt man im besten Fall mit den Weihnachtsferien im Kalenderjahr nach Abzug der Feiertage auf 14 Arbeitstage, wenn Weihnachten auf einem Samstag liegt. Damit hätte man noch mind. 16 Urlaubstage "übrig", die man natürlich an anderer Stelle einfordern könnte. Wenn man schlüssig nachweisen kann, dass man in den Herbstferien aufgrund von Überstundenabbau oder Korrekturen keine 10 Urlaubstage nehmen kann, kann man möglicherweise noch mehr durchsetzen.

  • Ein Kollege von mir geht den gesamten Februar in Kur. In diesem Monat sind keine Ferien bei uns. Muss also irgendwie gehen. Allerdings BaWü hier.


    (Und ich darf seinen Unterricht übernehmen... Danke für nichts...)

  • @ WillG
    In Deiner Antwort stehen sehr viele Aspekte, die dringend diskutiert werden müssen. An meiner eigenen gesundheitlichen Entwicklung, aber auch meiner zunehmenden Spezialisierung auf die besondere Situation chronisch Kranker Und oder Schwerbehinderten Menschen hat dazu geführt, dass ich meine Einstellung zur Problematik grundsätzlich auf neue Füsse gestellt habe. Aber eigentlich ist die Thematik zu schade, um sie als untergeordneten Diskussionspunkt zu vergraben. Ich werde im neuen Jahr hierüber einen neuenThread aufmachen.
    Bis dahin noch schöne Feiertage und guten Rutsch.

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

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