Erfahrungswerte Amtsarzt BW

  • Hallo allerseits,


    vermutlich ein altes Thema, aber die Suchfunktion hat mich nicht so ewig weiter gebracht.
    Also, ich habe mein Ref in Berlin gemacht (da gibt es keine amtsärztliche Untersuchung) und dort eine Weile als angestellter Lehrer gearbeitet. Ich bin jetzt zum Halbjahr nach Baden-Württemberg gezogen, habe hier eine Krankheitsvertretung bis zu den Sommerferien angenommen und nebenbei hier eine Beamtenstelle für das kommende Schuljahr gesucht und mittlerweile auch gefunden (Direktausschreibung). Amtsarzt steht mir also bevor, ist mir jetzt aber trotz einiger Jahre Berufserfahrung vollkommen neu. Daher würden mich die Erfahrungswerte von anderen interessieren.

    • Wann kann ich etwa damit rechnen und wie läuft das ganze ab?
    • Gibt es einen festen Amtsarzt oder sucht man sich einen aus?
    • Was muss man von anderen Ärzten mitbringen? Ich hatte die letzten 2 Jahre eigentlich keinen Hausarzt mehr, weil ich einfach nichts mehr hatte, ist das problematisch?
    • Ich war letzten Juni beim Psychiater, wegen einer depressiven Episode (kein einziger Krankheitstag deswegen, also mehr Bagatelle) und hatte mir Psychopharmaka verschreiben lassen. Die hatten dann bis August auch gut gewirkt und ich hatte sie noch die vorgeschriebenen 6 Monate darüber hinaus genommen, dann ausgeschlichen. Tenor hier im Forum scheint ja eher zu sein, dass sowas heute kein Problem mehr ist (?), aber sollte ich da zur Vorbereitung mir vielleicht ein Attest von dem Berliner Psychiater darüber schicken lassen? Oder ist damit zu rechnen, dass ich den von der Schweigepflicht entbinden muss?

    Mir ist klar, dass niemand hellsehen kann, aber vielleicht gibt es Erfahrungen mit ähnlichen Situationen.
    Dankeschön

  • Erstmal: Herzlichen Glückwunsch und willkommen im Ländle! Schön, dich bei uns zu haben.


    Zu deinen Fragen: Es gibt keinen festen Amtsarzt mehr, sondern Ärzte, die für die erforderlichen Untersuchungen zugelassen sind verteilt übers alle vier RPs. Beim Landesgesundheitsamt findest du weitergehende Informationen dazu: https://www.gesundheitsamt-bw.…en/Hinweise_Bewerber.aspx samt Link zur Liste der zugelassenen Ärzte. Aus der wählst du einen Arzt aus, der/die dir besonders geeignet scheint. Speziell bei vestehenden Vorerkrankungen die vernünftig eingeordnet werden müssen, kann es sinnvoll sein, sich einen passenden Facharzt auszuwählen, damit man nicht vorschnell einsortiert wird.


    Auf der Seite findest du auch verlinkt den auszufüllenden Anamnesebogen (darin steht auch sehr genau, was du alles angeben musst). Attest des Berliner Psychiaters würde ich auf jeden Fall anfordern, aus dem klar hervorgeht, dass es keinen Rückfall gegeben hat, eine weitere medikamentöse oder therapeutische Behandlung nicht erforderlich ist und keine Einschränkung für den Zielberuf besteht. Damit ist die Hürde hoch angesetzt, über die ein weitere Arzt nicht einfach hinweggehen kann.
    Wenn du seit zwei Jahren abgesehen von den psychischen Problemen gesundheitlich komplett fit warst ist das natürlich kein Nachteil. Geh einfach mal den Anamnesebogen durch und wenn sich daraus weitere Fragen ergeben, melde dich noch einmal. Ich denke aber dieser ist größtenteils selbsterklärend.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Mein Landkreis ist natürlich nicht dabei. :( Aber dafür geht das bei mir auf dem Landratsamt. Da gibt es den amtsärztlichen Dienst. Also, geht auch noch aktuell, hier zumindest.


    Muss berichtigen, ist doch dabei. Ich dachte, die Landkreise wären alphabetisch geordnet (das stimmt aber nicht ganz) und habe es nicht gefunden. Und auf dem Landratsamt vermitteln sie einen wohl weiter....

    Einmal editiert, zuletzt von lamaison ()

  • Ja, dankeschön für das Willkommen. :)
    Den Anamnesebogen hatte mir auch schon jemand gezeigt. Im Prinzip sollte da nichts ein Problem sein, aber die Tatsache, dass Psychiater der einzige Arzt ist, der gesondert aufgeführt ist und Psychopharmaka die einzigen Medikamente mit eigener Frage sind, hatte mich eben etwas beunruhigt. Wenn ich das gewusst hätte, hätte ich mich letztes Jahr vermutlich einfach stärker zusammengerissen, so dramatisch was es nämlich nicht.

  • Ach Hase, du hast da letztes Jahr für dich gesorgt, damit es kein größeres gesundheitliches Problem wird. Das kostet Mut, Kraft und innere Stärke und ist nichts, was dir auf die Füße fallen sollte- im Gegenteil! Also mach dir deshalb keine Vorwürfe, sondern sei stolz auf dich, weil du gut auf dich srlbst geachtet hast. Solche Arbeitskräfte wünscht sich am Ende jeder Arbeitgeber.


    Besorg dir das Attest des Psychiater und lass dich nochmal von deiner Gewerkschaft beraten. Mit dem von mir genannten Text, der einer Empfehlung der Schwerbehindertenvertretung entnommen ist, stehen deine Chancen aber gut, dass es durchgeht, da ein Amtsarzt sich nicht einfach über ein fachaerztliches Gutachten hinwegsetzen kann.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Ich glaube schon, dass allein die Tatsache, dass man schon Mal in irgendeiner Art von psychischer Behandlung war oder derartige Medikamente verschrieben bekommen hat, ein Problem sein könnte.


    Wie gerecht oder ungerecht das im Allgemeinen oder Deinem Fall ist, weiß ich nicht, aber ich würde das nicht auf die leichte Schulter nehmen.
    Vermutlich hängt das auch etwas vom jeweiligen Amtsarzt ab, da gibt's ja bei diesen Untersuchungen Unterschiede wie Tag und Nacht.

  • Erfolgt eigentlich eine Meldung über die Tauglichkeit vom Amtsarzt zum RP oder gilt nur das Kreuzchen und der Stempel auf dem Formular?
    Sonst könnte man sich ja im Fall einer Ablehnung eine "Zweitmeinung" einholen. Meine Untersuchung zählte zu der Kategorie rudimentär :D

  • Ja, ich bin mir was das angeht jetzt mittlerweile auch sehr unsicher. Ich hatte mir da letztes Jahr überhaupt nichts bei gedacht, mir ist jetzt erst vor kurzem klar geworden, dass das heikel sein könnte.


    Auf der anderen Seite habe ich jetzt auch im Internet und hier auf der Seite ein wenig herumgesucht, und es scheint ja in vielen viel ernsteren Fällen (also mit Psychotherapie oder Psychiatrie-Aufenthalt in der Vorgeschichte) eher kein Problem gewesen zu sein. Außerdem wurden ja wohl seit 2013 die Beweislast beim Beweis möglicher Dienstunfähigkeit umgedreht, wenn ich das richtig verstanden habe. Aber ich bin ziemlich verunsichert, daher hatte ich nach Erfahrungswerten gefragt.

  • Ich glaube schon, dass allein die Tatsache, dass man schon Mal in irgendeiner Art von psychischer Behandlung war oder derartige Medikamente verschrieben bekommen hat, ein Problem sein könnte.


    Wie gerecht oder ungerecht das im Allgemeinen oder Deinem Fall ist, weiß ich nicht, aber ich würde das nicht auf die leichte Schulter nehmen.
    Vermutlich hängt das auch etwas vom jeweiligen Amtsarzt ab, da gibt's ja bei diesen Untersuchungen Unterschiede wie Tag und Nacht.

    Ja, diese Unterschiede gibt es, deshalb ja auch meine eingangs erfolgte Empfehlung den Arzt weise auszuwählen mit gutem Blick auf dessen originäre Facharztrichtung. Ein Arzt, der selbst als Therapeut tätig ist dürfte beispielsweise zwar detaillierter nachfragen bei einer vergangenen depressiven Verstimmung, verfügt aber eben - anders als Kollege X mit Facharzt in Orthopädie- auch eher über das erforderliche Fachwissen um Antworten des Patienten sauber einordnen zu können und nicht nur nach Schublade zu sortieren. Wenn der TE sich zusätzlich noch gut überlegt, was er auf mögliche kritische Fragen antworten kann, um diese sowohl völlig ehrlich zu beantworten, aber auch sich selbst dabei klug darzustellen und das Attest ergänzt ist das Ganze zumindest vor dem Hintergrund dessen, was hier im Thread steht kein unmögliches Unterfangen auch wenn es leider stimmt, dass Therapie und Co.weniger als gesunde Selbstfürsorge, als vielmehr als mögliches Risiko gesehen werden.


    @Pustekuchen : Gute Frage. Vor dem Ref mussten wir das nur selbst einreichen, ist ja auch eine privat bezahlte Untersuchung bei der es wirklich erhebliche Unterschiede gibt. So bestand bei manchen Refs der Hörtest darin, dass der Arzt in einer Ecke des Zimmers leise etwas gesagt hat, was die Person hören musste, während es bei mir ein richtiger Hörtest war wie beim HNO. Müsste der TE vielleicht nochmal bei seiner Gewerkschaft in Erfahrung bringen, als worst case-Option.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

    Einmal editiert, zuletzt von CDL ()

  • Mir hat es damals auch geholfen, mich im Lehrer-Freundeskreis schlau zu machen, wer denn schob bei welchem Arzt war, da gibt es wohl ganz erhebliche Unterschiede. Habe mir dann natürlich die lockerste ausgesucht und hatte auch trotz begonnener Psychotherapie (allerdings ohne Medikamente) keine Probleme.

  • Ich habe jetzt erstmal bei meinem ehemaligen Psychiater angerufen und der schreibt mir gerne ein Attest. Den Rest muss ich jetzt mal schauen. :-/

  • Viel Glück!

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  • Je besser man bei sowas vorbereitet ist, desto unproblematischer läuft es. Gut, dass du das geschafft hast.

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  • Hallo Irellewand, kannst du mir bitte erzählen ob du irgendwelche Bewegungen ausführen musstest? Danke!

    Das kommt wirklich völlig auf den Arzt an, den du aus der Liste wählst. Das war bei mir und meinen Mitanwärtern wirklich in jedem Fall sehr verschieden, welche Untersuchungen überhaupt gemacht wurden und in welcher Intensität diese vorgenommen wurden bzw. wie gründlich. Ich hatte einen echten Hör- und Sehtest, bei anderen wurde einfach mal in einer Zimmerecke etwas geflüstert und gefragt, was gesagt wurde als Hörtest etc. Bewegungstest war bei manchen Anwärtern komplette Ortho-Anamnese samt Belastungs-EKG, bei mir waren das dafür nur ein paar simple Übungen à la vorbeugen und Hände an die Zehen bekommen, Knie einzeln anheben und auf 90° bringen etc. Wenn du Vorbelastungen hast, überleg dir genau, welche fachärztlichen Atteste du einreichst, an denen man nicht einfach vorbeikommt und auch welchen Arzt du aus der Liste auswählst mit welcher Fachrichtung: Ein passender Facharzt kann Einschränkungen besser beurteilen, kann aber unter Umständen auch genauer erkennen, wo diese eben unproblematisch sind.


    Viel Erfolg!

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    Einmal editiert, zuletzt von CDL ()

  • Danke für die Infos! Kann man denn abgelehnt werden, wenn einem ein paar cm zum Boden fehlen (beim Vorbeugen)? Kann man das irgendwo herausfinden?


    Wie sähe denn eine Ortho-Anamnese oder ein Belastungs-EKG im Groben aus?

  • Nein, da geht es nicht um ein paar cm die zum Boden fehlen würden (wobei man das auch mit etwas Bewegungstraining und Dehnunübungen normalerweise recht schnell wieder hinbekommt, wenn keine Vorerkrankung vorliegt oder das Eigengewicht einen zu sehr ausbremst). Wie gesagt: Es gibt nicht das eine Programm, das dich erwartet. Wenn du Vorerkrankungen hast- was ich aus deinen Nachfragen schließen würde- dann arbeite auf jeden Fall mit Attesten deiner behandelnden Fachärzte aus denen hervorgeht, das infolge von Erkranung X keine Einschränkung für den Zielberuf vorliegt. Damit kannst du das Ganze etwas steuern. Überleg dir selbst sehr ehrlich, wo deine Erkrankung beruflich relevant sein könnte und wie du auf entsprechende Nachfragens eitens des Arztes reagieren kannst um ehrlich zu sein, aber dir auch nicht selbst ein Bein zu stellen, weil du dich eingeschränkter darstellst, als du bist. Wenn du einen GdB < 50 hast, beantrage eine Prüfung auf Gleichstellung im Hinblick auf die besonderen beruflichen Belastungen im Schuldienst.


    Belastungs-EKG hatte ich selbst auch, allerdings nur eine stark verkürzte Version im Vergleich zu dem Programm beim Kardiologen: Ruff uffs Rädle mit Kabel ran um Herzschlag und Co, zu messen, 5min feste radeln, fertig. (Beim Kardiologen dauert das immer deutlich länger..) Dazu wurden bei mir auch Reflexe geprüft neben einfachsten Bewegungsabläufen wie geschildert. Bei anderen war das sportiver, an alle Details erinnere ich mich aber nicht mehr, nur daran, dass zumindest ein Arzt meinte, er habe eine komplette Ortho-Anamnese durchgeführt im Rahmen der Möglichkeiten. Vielleicht einfach mal googlen.


    Vor allem geht es ja bei der UNtersuchung zunächst mal nur um die Frage, ob du das Ref im Beamtenverhältnis oder als Angestellte_r absolvierst: Wenn du als zu unfit betrachtet würdest für die Verbeamtung, kommst du trotzdem ins Ref und wirst ausgebildet. (Gab bei uns im Kurs zwei Kandidaten, die ihr Ref im Angestelltenverhältnis absolviert haben, einmal altersbedingt, einmal aus gesundheitlichen Gründen, bei schwerer Vorerkrankung ohne GdB.)

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Eine Krankheit habe ich zum Glück nicht. Durch eine "kosmetische" OP, die zum voraussichtlichen Tag meines Termins mit dem Amtsarzt 5-6 Jahre zurückliegen würde, kann ich nicht ganz den Boden berühren. Psychisch habe ich laut meiner vergangenen Therapeutin keine Probleme. Körperlich eben nur minimale Einschränkungen. Für den Lehrerberuf dürfte das nicht relevant sein. Sport will ich ja nicht unterrichten. Danke vielmals für deine Hilfe! Dann werde ich mir das mit den Attesten merken :)


    Ich hoffe nur, dass mir das mit der OP nicht zum Verhängnis wird und die Atteste ausreichen. Verbeamtung wäre mir ja lieber.

  • Wenn die OP keine Folgen hat, wegen denen du ausfallen könntest, dann sollte das kein Problem sein.
    Was wichtig ist, auch deine Therapeutin sollte dir ein Attest mitgeben. Der Amtsarzt prüft auch ob es psychisch schon mal Probleme gab.

    Gerade in Elternzeit, deshalb fast nur stille Mitleserin :essen:

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