Klassenbuch Hessen

  • Hallo Zusammen,
    ich suche eine Verodnung/Gesetz für Hessen, in der festgelegt wird, das ein Klassenbuch zu führen ist und in welcher Form/Art und Weise.
    Ich meine ich hätte sowas mal gefunden, aus dem man herauslesen kann, dass die Lehrkräfte ihre Tätigkeit dokumentieren und das dies schriftlich (auf Papier) zu erfolgen hat. Aber das finde ich nicht mehr.
    Jetzt finde ich Formulierungen wie (sinngemäß) "die Lehrkräfte führen angeforderte Nachweise und halten diese aktuell...".
    Welche Nachweise sind das, in welcher Form müssen die geführt werden und wer bestimmt das?


    Ich frage explizit nach dem Klassenbuch, nicht nach Leistungsnachweisen u.ä..

    Planung ersetzt Zufall durch Irrtum. :_o_P


    8_o_) Politische Korrektheit ist das scheindemokratische Deckmäntelchen um Selbstzensur und vorauseilenden Gehorsam. :whistling:

  • Wo das steht kann ich nicht sagen, allerdings gibt es mittlerweile einige Schulen in Hessen, die kein papiergebundenes Klassenbuch mehr führen. Das geht da alles über entsprechenden Programme.

    • Offizieller Beitrag

    allerdings gibt es mittlerweile einige Schulen in Hessen, die kein papiergebundenes Klassenbuch mehr führen. Das geht da alles über entsprechenden Programme.

    Was allerdings vom Datenschutzbeauftragten beim HKM sehr kritisch gesehen wird, so dass der für die beruflichen Schulen zuständige Abteilungsleiter davon abrät.

  • Was allerdings vom Datenschutzbeauftragten beim HKM sehr kritisch gesehen wird, so dass der für die beruflichen Schulen zuständige Abteilungsleiter davon abrät.

    Welche Gründe werden denn angeführt?

    • Offizieller Beitrag

    Es steht auch nicht alles immer irgendwo. Ganz viel wird dadurch geregelt, dass es vor zig Jahren mal ne mail an die Amtsleiter aus dem HKM gab, die dann auf Schulleiterdiensversammlungen verkündet, bestenfalls weitergeleitet wurde. Das findet dann nach ein paar Jahren niemand mehr, aber wenn man die Juristen fragt, finden die bei allem, was mit Dokumentation zu tun hat, das mit Sicherheit gut und notwendig. Manchmal ja auch zu Recht.


    In diesem Fall steht die Existenz der Klassenbücher und Kurshefte aber mindestens hier:
    § 4 SchDSV – Klassenbücher und Kurshefte https://www.taunusschule-badcamberg.de/download/SchDSV.pdf

    Zitat

    1In Klassenbüchern oder Kursheften dürfen die in Abschnitt A 5 der Anlage 1 genannten Daten erfasst werden.

    WE are the music-makers, and we are the dreamers of dreams,
    World-losers and world-forsakers on whom the pale moon gleams
    yet we are the movers and shakers of the world for ever, it seems.

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