A13=Studienrat (NW)

  • Halli hallo,

    ich hätte gern von Euch gewusst, ob ein Lehrer, der an einer Gesamtschule in NRW mit A13 besoldet wird und über die Facultas für Sek I und II verfügt, grundsätzlich die Amtsbezeichnung Studienrat führt? Bitte nicht auf die Amtsbezeichnung auf der Urkunde verweisen, denn die liegt aus recht komplizierten Gründen (noch) nicht vor.


    Anders gefragt: Gibt es Lehrer, die unter den vorgenannten Bedingungen nicht als Studienrat gelten und damit nicht dem Höheren Dienst zuzuordnen sind?


    Danke für Eure Antworten!

    Von wegen Schuft, ein Zyniker ist ein enttäuschter Idealist!

  • Sonderpädagogen werden nach A13 besoldet, sind aber keine Studienräte. Die haben aber i.d.R. nicht die Fakultas für Sek II.

    Dödudeldö ist das 2. Futur bei Sonnenaufgang.

  • Erwischt! Gut, also im beschriebenen Fall handelt es sich nicht um Sonderpädagogik. Danke trotzdem.

    Von wegen Schuft, ein Zyniker ist ein enttäuschter Idealist!

  • Ich weiß, das klingt nach einem Zirkelschluss, ist aber ernst gemeint: Die Amtsbezeichnung Studienrat tragen Beamte des höheren Dienstes, die zum Studienrat ernannt wurden. Insofern muss doch auf die Urkunde verwiesen werden. Es gibt neben den angesprochenen Sonderpädagogen noch andere Konstellationen von Lehrkräften, die mit A13 besoldet werden können. Ich denke da z.B. an Realschullehrkräfte alter Besoldungsordnung (A13), GHRS-Lehrkräfte im 1. Beförderungsamt (A13) usw. Mir sind aus diesen Gruppen auch Beispiele bekannt, die zumindest in einzelnen Fächern eine Sek II-Fakultas haben, aber keine Studienräte im höheren Dienst sind.

  • Ich glaube schon, ich erfülle alle Bedingungen und war an Anfang an Studienrätin ohne noch irgendetwas Anderes leisten zu müssen.

  • Ich glaube schon, ich erfülle alle Bedingungen und war an Anfang an Studienrätin ohne noch irgendetwas Anderes leisten zu müssen.

    Dann muss ich vlt. doch konkreter werden: Es gibt z.B. Lehrkräfte, die als GHRS-Lehrer mit A12 eingestellt wurden, ein 1. Beförderungsamt A13 erreicht haben und sich parallel zum Beruf für den Einsatz in der Sek II qualifiziert haben. Diese können dann zwar in A13 auch Sek I und Sek II unterrichten, sind aber nicht automatisch Beamte im höheren Dienst und erhalten auch nicht automatisch entsprechend ihrer Qualifikation und ihres Beförderungsamtes A14, da hierfür eine entsprechende Planstelle zur Verfügung stehen müsste.


    Also nein, es ist nicht grundsätzlich der Fall, dass Lehrkräfte mit Fakultas und A13 auch Studienräte sind, aber immerhin der bei Weitem häufigste.

  • Diese können dann zwar in A13 auch Sek I und Sek II unterrichten, sind aber nicht automatisch Beamte im höheren Dienst und erhalten auch nicht automatisch entsprechend ihrer Qualifikation und ihres Beförderungsamtes A14, da hierfür eine entsprechende Planstelle zur Verfügung stehen müsste.

    Ich häng mich da mal dran, weil mich das schon immer interessiert hat: Sind KollegInnnen, die an Grundschulen mit A12 einsteigen und durch Schulleitungsfunktionen bis A14 kommen, automatisch immer im höheren Dienst? Haben die also bei irgendeiner Beförderung (wahrscheinlich zu A13Z oder A14, falls A13Z übersprungen wurde) einen Laufbahnwechsel durchgemacht?

  • Ehrlich gesagt, hier haben Schulleiter von kleinen Grundschulen auch nur A12, sie bekommen eine Zulage von 80 € oder so (bei ca 80 Schülern), deshalb möchten das ja viele nicht machen. Schulleiter von zwei - und dreizügigen Grundschulen sind bis zu 180 Schülern bei A13. A14 erhalten erst seit kurzem Schulleiter von größeren Grundschulen, wenn ich es richtig verstehe, weil sonst noch mehr Stellen unbesetzt bleiben. Laufbahnwechsel glaube ich nicht.

  • Ich häng mich da mal dran, weil mich das schon immer interessiert hat: Sind KollegInnnen, die an Grundschulen mit A12 einsteigen und durch Schulleitungsfunktionen bis A14 kommen, automatisch immer im höheren Dienst? Haben die also bei irgendeiner Beförderung (wahrscheinlich zu A13Z oder A14, falls A13Z übersprungen wurde) einen Laufbahnwechsel durchgemacht?

    Nein, sie sind immer noch im gehobenen Dienst, aber dann im 2. oder 3. Beförderungsamt.

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