Festsetzung Erfahrungsstufe nach OBAS

  • Hallo zusammen,


    nach meiner OBAS Ausbildung wurde ich kürzlich verbeamtet. Das Schreiben zur Festlegung der Erfahrungsstufe besagt, dass Zeiten der OBAS nicht anrechnungsfähig sind.

    § 28 Abs.1. Satz 4 ÜBesG NRW besagt, anrechnungsfähig sind: "4. Zeiten einer hauptberuflichen Tätigkeit, die nicht Voraussetzung für den Erwerb der Laufbahnbefähigung sind,..."

    Das Schreiben der BezReg zitiert diesen Abschnitt als Satz 2, in dem allerdings Regelungen zur Pflege von Angehörigen stehen.

    Zeiten als Vertretungslehrkraft wurden mir angerechnet.

    Meiner Meinung nach besagt schon der Name "berufsbegleitend" in der Abkürzung "OBAS", dass man hauptberuflich eben arbeitet und nicht hauptberuflich ausgebildet wird.

    Kennt dazu jemand Vorgehensweisen oder Urteile zu Klagen? Ich konnte dazu nichts im Netz finden.


    Zudem: wie ich §28 verstehe, könnten anrechnungsfähige Zeiten auch Zeiten als wissenschaftliche Hilfskraft an der Uni sein? Studentische Hilfskraft vor Uniabschluss wohl nicht?


    Danke für Tipps!


    VG

  • Meike.

    Hat das Thema freigeschaltet.
  • weil es gerade in den Thread passt, ist die Frage hier vielleicht passend. Wie ist das denn mit Zeiten, die für die Erfahrungsstufen in TVL während der OBAS Zeit angerechnet wurden. Werden die dann auch bei einer evtl. Verbeamtung angerechnet?

    Bezüglich OBAS habe ich auch immer nur gehört, dass es genau wie das Ref nicht angerechnet wird.

  • Ich wurde nach dem OBAS komplett neu eingruppiert, ausgehend von A13.5, der kleinsten Einstiegsgruppe. Dann habe ich meine Zeit als Zivi anerkannt bekommen. Das wars. Du wirst damit offenbar genau gleich behandelt wie ein Referendar.

  • Ich habe eine großzügige Anrechnung der Zeiten erfahren, aber das ist schon einige Jahre her. Ich bin direkt in 7 und knapp 6 Monate später in 8 gekommen. Aber: Ich hatte einiges an Berufserfahrung vor dem Quereinstieg. Meine Kollegen nach mir sind teilweise direkt nach dem Studium eingestiegen.

  • Ich hatte einiges an Berufserfahrung vor dem Quereinstieg.

    Habe ich auch, das wurde mir auch anerkannt. Im Netz finde ich etliche verlorene Klagen von OBASlern gegen die Beamten-Probezeit, aber kein Urteil zur Nicht-Anrechnung der Zeit, in der man voll arbeitet und nebenher die Ausbildung macht. Ich denke, ich lasse es auf sich beruhen, hätte mich aber trotzdem interessiert.

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