Masernschutzgesetz

  • Heute bei meiner Hausärztin, Ergebnis der Titermessung (Masern) lag vor:


    Ärztin: Gute Nachrichten, die 1.Impfung als Kind war erfolgreich. Sie sind keine Impfversagerin.

    Ich: (grinse, zeige mit den Daumen nach oben, weil damit die Nachimpfung entfällt)

    Ärztin: So nennt man das, wenn die 1.Impfung nicht anschlägt. (grinsend) Wäre ja auch überraschend wenn das nicht geklappt hätte bei Ihrem Ehrgeiz.


    Sie hat sich sehr gefreut darüber, dass ich im Anschluss Tränen gelacht habe. :D

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    Die Titerbestimmung ist eine Selbstleistung (GKV) die 18€ kostet. Nachdem ich zuletzt eine allergische Reaktion nach einer anderen Nachimpfung (extrem selten, was bei Nebenwirkungen ja mein Fachgebiet ist) hatte bin ich nicht undankbar, dass die erste Impfung ausreichend war. Wer also eine Imfpung als Kind erhalten hat und aus welchen Gründen auch immer Bedenken hat im Hinblick auf die Nachimpfung: Titerbestimmung machen lassen, meist reicht offenbar eine Impfung, um bei Masern den Impfschutz herzustellen. :top:

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Das ist wichtig!
    Das eine Kreuz alleine im Impfpass genügt nämlich grundsätzlich nicht und muss bei der Prüfung als unzureichend zurückgewiesen werden.


    Dies betrifft insbesondere alle zwischen 1970 und bis ca. Ende der 80er geborenen KuK. Erst ab 91 ist die zweite Impfung empfohlen.

  • Dies betrifft insbesondere alle zwischen 1970 und bis ca. Ende der 80er geborenen KuK. Erst ab 91 ist die zweite Impfung empfohlen.

    Gibt es einen Unterschied in der Impfstoffzusammensetzung ab Ende der 80er, worauf sich das begründet?




    Hat eigentlich schon jemand aus BW Erfahrung in welcher Form nachgewiesen werden muss, dass eine 2.Impfung infolge vorliegender Immunität nicht erforderlich ist? Ich habe ein derart lautendes Attest meiner Hausärztin samt Laboruntersuchung, auf der verbal explizit neben den reinen Zahlenwerten steht, dass eine Immunität vorliegt. Reicht das oder muss man diesen Sonderfall umständlicher nachweisen? (Amtsarzt? Formular mit zwölf Durchschläge handschriftlich abmalen, von allen Seiten anlecken, dreimal frontal draufhusten und ab die Post an alle vier RPs, ein paar Schulämter, Schulleitungen, die eigene Lieblingsgewerkschaft, eine Partei der eigenen Wahl, eine besonders geliebte Nachbarin die Hunde samt ihrer Menschen prinzipiell persönlich und tiefgreifend hasst? Mache ich latürnich alles!)

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Frage 1:
    Man hat festgestellt, dass es Impfversager bei der ersten Runde gibt, einen Teil davon erwischt man bei der zweiten Runde.


    Frage 2:
    Du musst nur eins der folgenden Dinge Deiner Einrichtungsleitung vorlegen:

    • Impfpass mit zwei dokumentierten Impfungen gegen Masern (auch als Kombination z.B. MMR möglich)
    • Anlage zum Untersuchungsheft, in dem zwei Impfungen dokumentiert sind ...
    • Ärztliches Zeugnis über ausreichenden Impfschutz (keine Formerfordernis - ich lege wert auf
      • Name, Geburtsdatum der Person
      • Name, Adresse, Stempel und Unterschrift des Arztes)
    • Ärztliches Zeugnis über Immunität (keine Formerfordernis - ich lege wert auf
      • Name, Geburtsdatum der Person
      • Name, Adresse, Stempel und Unterschrift des Arztes
      • sinngemäße Aussage, dass Immunität vorliegt - eine Angabe des Titer-Wertes oder ähnliches kann ich nicht interpretieren
    • Ärztliches Zeugnis über dauerhafte Kontraindikation einer Impfung (keine Formerfordernis - Punkte wie oben)
    • Bescheinigung einer anderen Stelle, dass dort der Nachweis vorgelegt wurde


    Kleiner Tipp aus der Praxis:
    Beglaubigte Kopien sind problematisch, weil auf den Innenseiten der Impfpässe keine Namen drauf stehen...


    Die Impfnachweise etc. werden nach Anschauung wieder ausgehändigt und nur das entsprechende Kreuz im Laufzettel gemacht.

  • Danke Flupp für die ausführliche Antwort. Das hilft mir sehr weiter. :)

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  • Ich war im Herbst zur Titerbestimmung und musste nachgeimpft werden - kein ausreichender Schutz vorhanden. FSME war ich bis dato nur 1 x impfen (vor etwa 20 Jahren), dagegen wäre ich erstaunlicherweise noch immun gewesen. Haben wir dann trotzdem auch geimpft. Hier in der Schweiz gab es offenbar in den 80ern mal eine ganze Charge unwirksamen Impfstoff, ich weiss von mehreren Personen die trotz Impfung die Masern hatten.

    • Offizieller Beitrag

    Ich war diese Woche mit 3 Impfausweisen bei der Schulleitung zum Absegnenlassen oder Nichtabsegnenlassen und habe mit 2 Eltern telefoniert, 6 Impfausweise waren klar und 2 waren klar, nachdem der erste ähnliche Eintrag mit der Schulleitung besprochen war.

    Morgens saß ich an zwei Tagen und habe in der Vorviertelstunde Impfausweise durchblättert, um die Impfungen zu finden. Es gibt mindestens 2 Ausweisformulare + internationale Impfausweise. Währenddessen stehen die Kinder da, haben Fragen, wollen mir was erzählen, mir eine Entschuldigung der Eltern geben etc. pp. Zum Glück hatte ich an beiden Tagen eine Erzieherin dabei, sodass wir uns die Arbeit teilen konnten, ansonsten hätte ich mindestens 10 min des Unterrichts für die Verwaltung benötigt. (Bei "Stillarbeit" habe ich im Durchschnitt 20 Sekunden "Pause" zwischen zwei Fragen von Kindern, das ist keine Option.)

  • Machen alle Ärzte diese Titerbestimmung bzw. kann man es "verlangen" (darauf bestehen)? Habe schon gelesen, dass sie es nicht machen und ggf. eine 2. Impfung empfehlen bzw. durchführen wollen (ich gehöre zur Gruppe der 1 mal Geimpften, was damals auch vorgesehen war).

  • Das ist ja ein simpler Bluttest, der privat zu zahlen ist, insofern kann das jeder Arzt veranlassen, der diese Leistung anbieten darf. Ob man darauf bestehen kann weiß ich nicht, aber wenn der Arzt sich unbegründet weigert wechselst du den halt. Je nach individueller Situation kann es möglicherweise ja auch gute medizinische Gründe geben in jedem Fall nachzuimpfen, wobei das kein Argument gegen eine Titer-Bestimmung ist.

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  • Bei mir ist es gemacht worden weil es mehrere Fragezeichen gab und meine Hausärztin befunden hat dass man nicht "einfach so" nachimpft wenn es nicht nötig ist. Jede Impfung ist eine Belastung fürs Immunsystem.

  • Ärztliches Zeugnis über Immunität

    Obwohl es ein Bundesgesetz ist, haben die Länder diese selbst umgesetzt und wieder einmal eigene Bestimmungen gefunden, wer nun wie zuständig ist und was als Nachweis ausreicht.

    In Nds. wird auf einen serologischen Nachweis oder einen Impfnachweis bestanden.


    Eine eidesstattliche Erklärung, Masern gehabt zu haben, oder eine Anamnesegespräch beim Arzt reichen offenbar nicht aus.

  • In der Regel wird kein Arzt aufgrund eines Gesprächs Immunität bescheinigen, da wird also fast immer ein Test gemacht, den der Arzt dann interpretiert.

  • In der Regel wird kein Arzt aufgrund eines Gesprächs Immunität bescheinigen, da wird also fast immer ein Test gemacht, den der Arzt dann interpretiert.

    Worauf begründest du "in der Regel" und "fast immer", sind das Erfahrungswerte? Denn ich würde erst einmal ganz naiv annehmen, dass eine Immunität immer nur angenommen wird, wenn entweder zwei Impfungen nachgewiesen werden konnten oder Patient X bei exakt diesem Arzt in Behandlung war während einer Maserninfektion oder aber eben eine Titerbestimmung vorliegt.

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  • Es gibt bestimmt Ausnahmen - also zB ein Arzt, der auf die Impfgegner-Mutti steht.


    Ich sehe das aber wie Du.


    Meine Aussage war eine Replik auf #31 - ein ärztliches Zeugnis erhält man (in der Regel) eben nicht einfach so.

  • Es gibt bestimmt Ausnahmen - also zB ein Arzt, der auf die Impfgegner-Mutti steht.

    Ich weiß gerade nicht, ob ich darüber lachen soll oder es traurig finden soll, dass das in der Realität vorkommen könnte.


    Sind Impfungen allgemein und das Masernschutzgesetz im Besonderen denn bei euch in Familie und Freundeskreis unumstritten? Bei mir in der Familie gibt es diesbezüglich durchaus Diskussionen, nachdem eine Schwester von mir Impfungen zumindest kritisch sieht, wohingegen mein Vater und ich beispielweise sehr unmissverständlich das Masernschutzgesetz für wichtig erachten, um Impflücken zu schließen die zum Risiko für Mitmenschen werden können.

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  • Falls Du mich gefragt hast.


    In meinem Freundeskreis sind Stiko-Impfungen nicht umstritten.


    Im Kollegium bei manchen schon. Da gibt es aber auch alle Spielarten. Von skeptisch bis unsicher, von esoterisch bis kurz vor Revolution.

  • Falls Du mich gefragt hast.


    In meinem Freundeskreis sind Stiko-Impfungen nicht umstritten.


    Im Kollegium bei manchen schon. Da gibt es aber auch alle Spielarten. Von skeptisch bis unsicher, von esoterisch bis kurz vor Revolution.

    Dich und auch alle anderen, die mitlesen. :)


    Eosterisch bis kurz vor der Revolution? Was muss ich mir darunter denn vorstellen? Klingt auf jeden Fall nach jeder Menge Drama...

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    Einmal editiert, zuletzt von CDL ()

  • Von „esoterisch“ bis „kurz vor Revolution“.


    Nicht „esoterisch bis kurz vor Revolution“. :)


    Kurz vor Revolution meint, dass ein paar wenige halt laut protestieren und über Klagen oder gar Weigerung nachdenken.

  • Mein Kopfkino ratterte schon, wie wohl so eine esotersiche Revolution ausgestaltet sein könnte. :D

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

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